Die verschiedenen Arten von Wasser
Natürliches Mineralwasser stammt aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen gut geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Es ist das einzige amtlich anerkannte Lebensmittel in Deutschland. Das Anerkennungsverfahren umfasst über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen. Die Mineralund Tafelwasser-Verordnung (MTV) legt genau fest, was ein natürliches Mineralwasser ausmacht, wie es etikettiert und verpackt sein muss.
Auch Heilwasser entspringt aus unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt aber dem Arzneimittelgesetz. Durch seine besondere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung, die anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt sein muss.
Quellwasser stammt auch aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. In seiner Zusammensetzung muss es den Anforderungen entsprechen, die für Trinkwasser gelten. Eine amtliche Anerkennung ist nicht erforderlich.
Tafelwasser kann ein Gemisch aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten sein. Es ist kein Naturprodukt. Erlaubt sind die Mischung von Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralstoffen und Kohlensäure. Leitungswasser stammt in Deutschland zu zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser. Bei Bedarf wird es mit Verfahren und Zusatzstoffen aufbereitet, deren Einsatz in der Trinkwasserverordnung geregelt ist. Diese Verordnung legt auch die sonstigen Qualitätsparameter fest, zum Beispiel Grenz- und Indikatorwerte. Diese sind zum Teil gesundheitlich, zum Teil technisch begründet, denn das Wasser wird durch Rohrleitungen transportiert und dient unterschiedlichsten Verwendungszwecken wie spülen, trinken oder putzen. Bis zum Übergabepunkt an der Wasseruhr ist der Wasserversorger für die Qualität verantwortlich, ab dort, also für die Rohrleitungen im Haus, der Hauseigentümer. (sz)