Neuer Fußgängerüberweg beim Friedhof freigegeben
Nun kommen Fußgänger, egal welchen Alters, sicher über die Ulmer Straße
EHINGEN (sz/dtp) - Nicht nur Friedhofsbesucher können ab sofort die Ulmer Straße in Ehingen sicher überqueren, denn die Stadt hat an dieser Stelle einen Fußgängerüberweg angelegt. Die neue Querungshilfe trägt durch sogenannte „Taktile Fahrbahnbeläge“und barrierefreie Einfassungen besonders den Belangen älterer und in der Mobilität eingeschränkter Menschen Rechnung.
Bei der Anlage des Zebrastreifens hat die Verwaltung zudem die neuesten Richtlinien zur Straßenverkehrsordnung umgesetzt, teilt die Verwaltung mit. Während bisher gesetzliche Mindestzahlen auf der Straße sowohl für Fußgänger als auch für Kraftfahrzeuge für Querungshilfen vorausgesetzt wurden, können neuerdings auch „bei besonders schutzwürdigen Querenden“Überwege angelegt werden, auch wenn das bislang notwendige Fußgänger- oder Verkehrsaufkommen nicht erreicht wird. Zu diesem Personenkreis zählen nach Vorgabe des Gesetzgebers insbesondere Kinder, aber auch Senioren oder behinderte Mitmenschen. Und gerade ältere Menschen, zum Beispiel mit Rollator, hatten beim Friedhof in der Vergangenheit häufig Probleme, die Straße zu über- queren. Mit dem Fußgängerüberweg wurde besonders ihr großer Wunsch erfüllt. Die Kosten dafür, unter anderem für Tiefbauarbeiten, Beleuchtung, Beschilderung und Markierung, belaufen sich auf rund 24 000 Euro. Noch gibt es einen kleinen Absatz zwischen Straße und Gehweg, weil die Asphaltarbeiten vor den Handwerkerferien nicht ganz beendet werden konnten. Die übrige Arbeit wird aber laut Stadtverwaltung schon bald erledigt sein.
Die Ulmer Straße wird täglich von durchschnittlich 2500 Kraftfahrzeugen befahren. Das ergaben Zählungen der Stadtverwaltung im Februar dieses Jahres. 70 Prozent der Kraftfahrer halten sich an dieser Stelle an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Die weiteren 30 Prozent müssen auch künftig mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen, denn die Stadt wird parallel zur Freigabe des Fußgängerüberweges erneut verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen.