Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Auf Gehwegen ist Radfahren nur in Sonderfäll­en erlaubt

Stadt Ehingen baut zahlreiche Fahrradsch­utzstreife­n

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EHINGEN (sz) - Das neue Schuljahr hat vor Kurzem angefangen und gleichzeit­ig haben auch zahlreiche junge Menschen mit ihrer Berufsausb­ildung begonnen. Egal, ob man zur Schule oder zur Arbeit unterwegs ist: Eines der beliebtest­en Verkehrsmi­ttel ist nach wie vor das Fahrrad.

Dabei ist das Radfahren auf Gehwegen zwar sehr verbreitet, aber trotzdem nicht erlaubt, wie die Stadt Ehingen mitteilt. Gehwege sind Fußgängern vorbehalte­n. Lediglich Kinder bis zum vollendete­n achten Lebensjahr müssen und Kinder bis zum vollendete­n zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg mit dem Rad nutzen. Eine Aufsichtsp­erson, die mindestens 16 Jahre alt ist, kann sie auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten.

Voraussetz­ung ist, dass man Rücksicht auf Fußgänger nimmt, seine Geschwindi­gkeit anpasst sowie beim Überqueren der Fahrbahn absteigt und sein Rad schiebt. Für alle anderen Radfahrer gilt ein striktes Gehwegverb­ot. Wer das nicht einhält, riskiert ein Verwarnung­sgeld von 15 Euro und bei der Behinderun­g anderer Verkehrste­ilnehmer sogar 25 Euro. Auch in Ehingen sieht man immer häufiger Radfahrer auf Gehwegen. Obwohl die Stadt in den vergangene­n Jahren zahlreiche Radfahrsch­utzstreife­n und Radwege entlang von Hauptverke­hrsstraßen angelegt hat, um Radfahrern noch mehr Sicherheit zu bieten. Gehwege dürfen nur dann von Radfahrern benutzt werden, wenn das Zusatzzeic­hen „Radverkehr frei“angebracht ist. Eine Benutzungs­pflicht besteht hier nicht. Auf dem Gehweg hat der Radfahrer Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und darf nur mit Schrittges­chwindigke­it fahren.

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SZ-ARCJHIVFOT­O: KAPITZ Nicht überall darf mit dem Rad gefahren werden.
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Rad- und Gehwege

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