Auf Gehwegen ist Radfahren nur in Sonderfällen erlaubt
Stadt Ehingen baut zahlreiche Fahrradschutzstreifen
EHINGEN (sz) - Das neue Schuljahr hat vor Kurzem angefangen und gleichzeitig haben auch zahlreiche junge Menschen mit ihrer Berufsausbildung begonnen. Egal, ob man zur Schule oder zur Arbeit unterwegs ist: Eines der beliebtesten Verkehrsmittel ist nach wie vor das Fahrrad.
Dabei ist das Radfahren auf Gehwegen zwar sehr verbreitet, aber trotzdem nicht erlaubt, wie die Stadt Ehingen mitteilt. Gehwege sind Fußgängern vorbehalten. Lediglich Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg mit dem Rad nutzen. Eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, kann sie auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten.
Voraussetzung ist, dass man Rücksicht auf Fußgänger nimmt, seine Geschwindigkeit anpasst sowie beim Überqueren der Fahrbahn absteigt und sein Rad schiebt. Für alle anderen Radfahrer gilt ein striktes Gehwegverbot. Wer das nicht einhält, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro und bei der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sogar 25 Euro. Auch in Ehingen sieht man immer häufiger Radfahrer auf Gehwegen. Obwohl die Stadt in den vergangenen Jahren zahlreiche Radfahrschutzstreifen und Radwege entlang von Hauptverkehrsstraßen angelegt hat, um Radfahrern noch mehr Sicherheit zu bieten. Gehwege dürfen nur dann von Radfahrern benutzt werden, wenn das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“angebracht ist. Eine Benutzungspflicht besteht hier nicht. Auf dem Gehweg hat der Radfahrer Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.