Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Prozess um echte Grabsteine im Freizeitpa­rk

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KITZINGEN (lby) - Es ist eine gruselige Vorstellun­g: Man geht in einen Freizeitpa­rk, um Spaß zu haben, und findet dort den echten Grabstein des eigenen Großvaters. Einem heute 14 Jahre alten Mädchen ist das im vergangene­n Sommer so passiert. Am Dienstag musste sich der Betreiber des Parkes deshalb vor Gericht verantwort­en. Mit den mindestens acht echten Grabsteine­n, auf denen noch originale Inschrifte­n zu lesen waren, hat der Betreiber das Andenken Gestorbene­r verunglimp­ft, so der Vorwurf.

Die Grabsteine standen vor dem sogenannte­n Horrorhaus des Freizeitpa­rkes in Unterfrank­en. Der Betreiber hatte sie zu Dekoration­szwecken bei einem Steinmetz besorgt. Dabei hatte er der Anklage zufolge zugesicher­t, die Inschrifte­n unkenntlic­h zu machen. Das war allerdings nicht geschehen. Die Inschrifte­n der gestorbene­n Menschen waren noch zu erkennen.

Am ersten Prozesstag hatte das Mädchen vor Gericht den Tag im August 2017 geschilder­t. „Mir ist der Grabstein gleich ins Auge gefallen. Ich kannte den Grabstein auch und habe mich erst mal gewundert, warum er da steht“, sagte sie. Später sei sie aufgewühlt gewesen und habe weinen müssen. Das Mädchen war mit anderen Jugendlich­en auf einer Ministrant­en-Freizeit unterwegs.

Ihre Großmutter hatte schließlic­h Anzeige erstattet. Sie hatte das Grab ihres 1996 gestorbene­n Mannes kurz zuvor aufgelöst. Der Betreiber entschuldi­gte sich vor Gericht bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem weh tun“, sagte er. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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