Stadt Erbach investiert rund 148 000 Euro in die Feuerwehr
Technischer Ausschuss bringt Nachverdichtungsprojekte auf den Weg – Gremium spricht sich für Mischgebiet aus
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ERBACH - Die Sitzung des Technischen Ausschusses in Erbach am Montagabend war mit einigen interessierten Bürgern und Mitgliedern der Feuerwehr sehr gut besucht. Der Kultursaal der Jahnschule bot gerade noch Platz für alle.
Die hohe Anzahl der Tagesordnungspunkte wollte schnell abgearbeitet werden, sodass Bürgermeister Achim Gaus pünktlich den Gesamtkommandanten der Feuerwehr Erbach, Matthias Remmlinger, begrüßte. Die ersten drei Belange galten der Feuerwehr in puncto Neuanschaffungen und Anpassung der Satzung. Einstimmig vom Ausschuss beschlossen wurde die Änderung der FeuerwehrKostenersatz-Satzung. Zusätzlich benötigte die Feuerwehr neue Atemschutzgeräte, da diese nach jedem Gebrauch einer Reinigung, Desinfektion, Sicht-, Funktions- und Dichtprüfung unterzogen werden müssen. Für diese Reinigung und Wartung sei in Ulm eine Durchlaufzeit von etwa drei Wochen die Regel, wodurch die Feuerwehr Erbach an die Grenzen der vorhandenen Ersatz-Atemschutzgeräte stoße, wie Remmlinger erklärte. Unter anderem stimmte das Gremium für die Beschaffung von 40 Atemschutzflaschen, 90 Lungenautomaten und 90 Atemschutzmasken mit einer Kostenschätzung von 148 000 Euro. Ebenso für die Feuerwehr relevant war der dritte Punkt: Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Feuerwehrabteilung Bach. Nachdem im vergangenen Jahr keine Zuwendungen durch das Land für die Beschaffung gewährt wurden, kann nun mit einem MLF gerechnet werden. Auch hier gab es einen einstimmigen Beschluss.
Bauprojekte sollen sich in Umgebung einfügen
Die nächsten drei Punkte der Tagesordnung behandelten die Bauleitplanverfahren der Innenstadt Erbachs. Es handle sich hierbei um das „Messerschmidt-Areal“mit Stellplätzen und Tiefgarage sowie um das „Häusler- und Schuler/Schwer/Laupheimer-Areal“wie Rainer Waßmann, für die Stadtplanung verantwortlich, erklärte. Alle drei Standorte seien nicht sanierungsfähig, daher sei auch das grundsätzliche Planungsziel die harmonische Einbindung einer Bebauungsstruktur in die bestehende Bebauung, so Waßmann. Die vorhandene Bebauung soll abgebrochen werden und durch einen Neubau mit Wohn- und Gewerbenutzung ersetzt werden. Es soll eine „moderate Verdichtung“in der Innenstadt erfolgen, wie Waßmann erläuterte. Mit einem 16,50 Meter hohen, dreigeschossigen Objekt mit steilem Satteldach seien sehr schmale, schlanke Kuben geplant. Für Bürgermeister Gaus eine „verträgliche Wirkung im Stadtbild“. Auch der Hochwasserschutz für ein Jahrhunderthochwasser (HQ100) soll beim Bau berücksichtigt werden.
Thomas Hartmann (CDU) vom Gemeinderat war der Ansicht, dass die Gebäude doch sehr weit in die Erlenbachstraße hineinragen würden. Die Baugrenze zurücknehmen und damit die Gebäude in die Flucht des Nachbarhauses setzen, wäre ein Vorschlag seinerseits. August Weber (Freie Wähler) hatte Bedenken zu Werbeanlagen, da die Gebäude rechtlich nicht ganz sicher von den Werbeanlagen-Richtlinien und -Vorschriften seien. Dies solle man doch gleich im Bebauungsplan vermerken. Waßmann stimmte dem zu und sagte: „Die Architektur sollte hier im Vordergrund stehen, nicht die Werbung.“Die drei Bauleitverfahren wurden einstimmig beschlossen.
Das Bauleitverfahren des neuen Baugebiets „Schellenberg“beim Friedhof sowie dessen Parkplatzkonzept beinhaltete der nächste Punkt. Uwe Gerstlauer, Haupt- und Personalamt/Bauverwaltung, stellte das überarbeitete Konzept hinsichtlich der Friedhofsparkplätze und des vorgesehenen Standorts für die Wertstoffbehälter vor. Zudem wurde das Büro Brenner Bernhard Ingenieure GmbH aus Aalen mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt. Beurteilt werden soll auch, ob der Baustellenverkehr über die L240 abgewickelt werden kann. In der Sitzung kam auch zur Sprache, eine komplette Straßenerschließung nach Bach (L240) zu machen. „Veränderung bedeutet immer Mehrung“, so Weber. Diese Mehrung sei sogar notwendig. Auch hier stimmte der Gemeinderat einstimmig für das Bauleitverfahren ab.
Der Punkt neun behandelte den Entwurfsbeschluss des Bauleitverfahrens „Mischgebiet südlich Oberdischinger Straße“in Ringingen. Diesbezüglich gab es schon einen Abschluss der Kostenübernahmebeteiligung der Stadt Erbach mit den beiden beteiligten Grundstückseigentümern über die Planungskosten. Durch die Ausweisung des Mischgebiets soll die Bebauung von etwa 0,84 Hektar Außenbereichsfläche durch eine Wohnnutzung und nicht wesentlich störendes Gewerbe ermöglicht werden. Der östliche Teil des Geltungsbereiches mit einer Fläche von rund 0,43 Hektar sei bereits als Dorfgebiet überplant, wie Gerstlauer in seiner Vorstellung erklärte. Diesem Entwurfsbeschluss wurde einstimmig zugesagt.
Weitere Ergänzungen zur Querspange
Der nächste Punkt beinhaltete den Neubau der B311 Querspange zur B30 bei Erbach, näher das ergänzende Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung von Baufeldern und Zwischenlager von Oberboden. Zu den Planänderungen gehörten die Wiederherstellung von Baustreifen, eine Errichtung von Oberbodenzwischenlagerflächen und eine Errichtung zusätzlicher Baustreifen im Bereich einiger Bauwerke, um eine Realisierung zu ermöglichen sowie den Verkehr während der Bauphase weiterhin aufrecht erhalten zu können. Als Fazit könne festgehalten werden, dass dies nur eine vorübergehende Maßnahme während der Bauphase darstelle, natürlich parallel zum sukzessiven Voranschreiten des Querspangenbaus, so Gerstlauer. Die Planungshoheit sei nicht betroffen und man ziehe lieber öffentliches Eigentum heran als Privateigentum. Auch dies wurde einstimmig beschlossen.
Der beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan (Überschreitung der Baugrenze) eines Neubaus des Erbacher Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Wernauer Weg 55 wurde schnell einstimmig zugestimmt.