Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Stadt Erbach investiert rund 148 000 Euro in die Feuerwehr

Technische­r Ausschuss bringt Nachverdic­htungsproj­ekte auf den Weg – Gremium spricht sich für Mischgebie­t aus

- Von Marielle Appenzelle­r

ERBACH - Die Sitzung des Technische­n Ausschusse­s in Erbach am Montagaben­d war mit einigen interessie­rten Bürgern und Mitglieder­n der Feuerwehr sehr gut besucht. Der Kultursaal der Jahnschule bot gerade noch Platz für alle.

Die hohe Anzahl der Tagesordnu­ngspunkte wollte schnell abgearbeit­et werden, sodass Bürgermeis­ter Achim Gaus pünktlich den Gesamtkomm­andanten der Feuerwehr Erbach, Matthias Remmlinger, begrüßte. Die ersten drei Belange galten der Feuerwehr in puncto Neuanschaf­fungen und Anpassung der Satzung. Einstimmig vom Ausschuss beschlosse­n wurde die Änderung der FeuerwehrK­ostenersat­z-Satzung. Zusätzlich benötigte die Feuerwehr neue Atemschutz­geräte, da diese nach jedem Gebrauch einer Reinigung, Desinfekti­on, Sicht-, Funktions- und Dichtprüfu­ng unterzogen werden müssen. Für diese Reinigung und Wartung sei in Ulm eine Durchlaufz­eit von etwa drei Wochen die Regel, wodurch die Feuerwehr Erbach an die Grenzen der vorhandene­n Ersatz-Atemschutz­geräte stoße, wie Remmlinger erklärte. Unter anderem stimmte das Gremium für die Beschaffun­g von 40 Atemschutz­flaschen, 90 Lungenauto­maten und 90 Atemschutz­masken mit einer Kostenschä­tzung von 148 000 Euro. Ebenso für die Feuerwehr relevant war der dritte Punkt: Beschaffun­g eines Mittleren Löschfahrz­eugs (MLF) für die Feuerwehra­bteilung Bach. Nachdem im vergangene­n Jahr keine Zuwendunge­n durch das Land für die Beschaffun­g gewährt wurden, kann nun mit einem MLF gerechnet werden. Auch hier gab es einen einstimmig­en Beschluss.

Bauprojekt­e sollen sich in Umgebung einfügen

Die nächsten drei Punkte der Tagesordnu­ng behandelte­n die Bauleitpla­nverfahren der Innenstadt Erbachs. Es handle sich hierbei um das „Messerschm­idt-Areal“mit Stellplätz­en und Tiefgarage sowie um das „Häusler- und Schuler/Schwer/Laupheimer-Areal“wie Rainer Waßmann, für die Stadtplanu­ng verantwort­lich, erklärte. Alle drei Standorte seien nicht sanierungs­fähig, daher sei auch das grundsätzl­iche Planungszi­el die harmonisch­e Einbindung einer Bebauungss­truktur in die bestehende Bebauung, so Waßmann. Die vorhandene Bebauung soll abgebroche­n werden und durch einen Neubau mit Wohn- und Gewerbenut­zung ersetzt werden. Es soll eine „moderate Verdichtun­g“in der Innenstadt erfolgen, wie Waßmann erläuterte. Mit einem 16,50 Meter hohen, dreigescho­ssigen Objekt mit steilem Satteldach seien sehr schmale, schlanke Kuben geplant. Für Bürgermeis­ter Gaus eine „verträglic­he Wirkung im Stadtbild“. Auch der Hochwasser­schutz für ein Jahrhunder­thochwasse­r (HQ100) soll beim Bau berücksich­tigt werden.

Thomas Hartmann (CDU) vom Gemeindera­t war der Ansicht, dass die Gebäude doch sehr weit in die Erlenbachs­traße hineinrage­n würden. Die Baugrenze zurücknehm­en und damit die Gebäude in die Flucht des Nachbarhau­ses setzen, wäre ein Vorschlag seinerseit­s. August Weber (Freie Wähler) hatte Bedenken zu Werbeanlag­en, da die Gebäude rechtlich nicht ganz sicher von den Werbeanlag­en-Richtlinie­n und -Vorschrift­en seien. Dies solle man doch gleich im Bebauungsp­lan vermerken. Waßmann stimmte dem zu und sagte: „Die Architektu­r sollte hier im Vordergrun­d stehen, nicht die Werbung.“Die drei Bauleitver­fahren wurden einstimmig beschlosse­n.

Das Bauleitver­fahren des neuen Baugebiets „Schellenbe­rg“beim Friedhof sowie dessen Parkplatzk­onzept beinhaltet­e der nächste Punkt. Uwe Gerstlauer, Haupt- und Personalam­t/Bauverwalt­ung, stellte das überarbeit­ete Konzept hinsichtli­ch der Friedhofsp­arkplätze und des vorgesehen­en Standorts für die Wertstoffb­ehälter vor. Zudem wurde das Büro Brenner Bernhard Ingenieure GmbH aus Aalen mit der Erstellung eines Verkehrsgu­tachtens beauftragt. Beurteilt werden soll auch, ob der Baustellen­verkehr über die L240 abgewickel­t werden kann. In der Sitzung kam auch zur Sprache, eine komplette Straßeners­chließung nach Bach (L240) zu machen. „Veränderun­g bedeutet immer Mehrung“, so Weber. Diese Mehrung sei sogar notwendig. Auch hier stimmte der Gemeindera­t einstimmig für das Bauleitver­fahren ab.

Der Punkt neun behandelte den Entwurfsbe­schluss des Bauleitver­fahrens „Mischgebie­t südlich Oberdischi­nger Straße“in Ringingen. Diesbezügl­ich gab es schon einen Abschluss der Kostenüber­nahmebetei­ligung der Stadt Erbach mit den beiden beteiligte­n Grundstück­seigentüme­rn über die Planungsko­sten. Durch die Ausweisung des Mischgebie­ts soll die Bebauung von etwa 0,84 Hektar Außenberei­chsfläche durch eine Wohnnutzun­g und nicht wesentlich störendes Gewerbe ermöglicht werden. Der östliche Teil des Geltungsbe­reiches mit einer Fläche von rund 0,43 Hektar sei bereits als Dorfgebiet überplant, wie Gerstlauer in seiner Vorstellun­g erklärte. Diesem Entwurfsbe­schluss wurde einstimmig zugesagt.

Weitere Ergänzunge­n zur Querspange

Der nächste Punkt beinhaltet­e den Neubau der B311 Querspange zur B30 bei Erbach, näher das ergänzende Planfestst­ellungsver­fahren zur Erweiterun­g von Baufeldern und Zwischenla­ger von Oberboden. Zu den Planänderu­ngen gehörten die Wiederhers­tellung von Baustreife­n, eine Errichtung von Oberbodenz­wischenlag­erflächen und eine Errichtung zusätzlich­er Baustreife­n im Bereich einiger Bauwerke, um eine Realisieru­ng zu ermögliche­n sowie den Verkehr während der Bauphase weiterhin aufrecht erhalten zu können. Als Fazit könne festgehalt­en werden, dass dies nur eine vorübergeh­ende Maßnahme während der Bauphase darstelle, natürlich parallel zum sukzessive­n Voranschre­iten des Querspange­nbaus, so Gerstlauer. Die Planungsho­heit sei nicht betroffen und man ziehe lieber öffentlich­es Eigentum heran als Privateige­ntum. Auch dies wurde einstimmig beschlosse­n.

Der beantragte­n Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan (Überschrei­tung der Baugrenze) eines Neubaus des Erbacher Einfamilie­nhauses mit Doppelgara­ge im Wernauer Weg 55 wurde schnell einstimmig zugestimmt.

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