Jetzt darf auch mit Salz gestreut werden
Gemeinderat ändert Satzung zur Streupflicht und vergibt Arbeiten fürs Alte Rathaus
● ALLMENDINGEN - In Allmendingen ist der Einsatz von Salz bei der Erfüllung der Räum- und Streupflicht nicht mehr ausdrücklich verboten, sondern in Maßen erlaubt. Das hat der Gemeinderat am Mittwochabend nach einer lange zurückliegenden Vorberatung im Technikausschuss so in die entsprechende Satzung aufgenommen.
Bürgermeister Florian Teichmann bat allerdings um die sparsame Anwendung. Deshalb heißt es in der Satzung jetzt auch, dass der Einsatz von auftauenden Mitteln so gering wie möglich zu halten ist. Vor dieser Änderung war nur die Verwendung von Splitt, Sand und Asche als abstumpfende Mittel auf rutschigen Oberflächen vorgesehen und Salz nur bei Eisregen. Im Technikausschuss sei die Schwierigkeit von tagsüber beruflich bedingt abwesenden Personen zur Sprache gekommen, die an äußerst glatten Stellen nur durch Einsatz auftauender Mittel ihre Pflicht zur Gefahrenabwehr leisten könnten.
Arbeiten vergeben
Bei der Sanierung des Alten Rathauses in Allmendingen tut sich einiges, das konnten die Allmendinger in den vergangenen Tagen bei der Beseitigung des Daches sehen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwoch Arbeiten in fünf Gewerken vergeben. Zwischen drei und elf Firmen waren gebeten worden, Angebote in Sachen Blitzschutz, Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär abzugeben. Die Allmendinger Firmen Haupt und Käufler bekamen den Zuschlag für Heizungs- und Sanitärarbeiten beziehungsweise Elektroarbeiten. Die Westerheimer Firma Bubeck übernimmt die Installation der Lüftung für den Versammlungsraum und die beiden Wohnungen. Die Nördlinger Firma Däumling sorgt für den Blitzschutz am Gebäude. Die Angebotspreise für die fünf Aufträge belaufen sich zusammen auf 245 000 Euro.
Zwei Baugesuchen wurde zugestimmt. Es geht dabei den Abbruch eines Schuppens für den Neubau eines Einfamilienhauses an der Pfraunstetter Straße 1 in Schwörzkirch und den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage an der Weilerstraße 1 in Grötzingen. Beim Grötzinger Bauvorhaben soll die Erschließung über ein Nachbargrundstück führen, weil direkt an der Weilerstraße kein Kanal verläuft. Der Nachbar habe der Übernahme der Baulast zugestimmt.
Unter Verschiedenes ging es um Dauerparker auf der Hauptstraße und private Ablagerungen auf öffentlichem Grund. Das Ordnungsamt werde sich der Hinweise annehmen, sicherte Bürgermeister Florian Teichmann zu.