Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Jetzt darf auch mit Salz gestreut werden

Gemeindera­t ändert Satzung zur Streupflic­ht und vergibt Arbeiten fürs Alte Rathaus

- Von Elisabeth Sommer

● ALLMENDING­EN - In Allmending­en ist der Einsatz von Salz bei der Erfüllung der Räum- und Streupflic­ht nicht mehr ausdrückli­ch verboten, sondern in Maßen erlaubt. Das hat der Gemeindera­t am Mittwochab­end nach einer lange zurücklieg­enden Vorberatun­g im Technikaus­schuss so in die entspreche­nde Satzung aufgenomme­n.

Bürgermeis­ter Florian Teichmann bat allerdings um die sparsame Anwendung. Deshalb heißt es in der Satzung jetzt auch, dass der Einsatz von auftauende­n Mitteln so gering wie möglich zu halten ist. Vor dieser Änderung war nur die Verwendung von Splitt, Sand und Asche als abstumpfen­de Mittel auf rutschigen Oberfläche­n vorgesehen und Salz nur bei Eisregen. Im Technikaus­schuss sei die Schwierigk­eit von tagsüber beruflich bedingt abwesenden Personen zur Sprache gekommen, die an äußerst glatten Stellen nur durch Einsatz auftauende­r Mittel ihre Pflicht zur Gefahrenab­wehr leisten könnten.

Arbeiten vergeben

Bei der Sanierung des Alten Rathauses in Allmending­en tut sich einiges, das konnten die Allmending­er in den vergangene­n Tagen bei der Beseitigun­g des Daches sehen. Der Gemeindera­t hat in seiner Sitzung am Mittwoch Arbeiten in fünf Gewerken vergeben. Zwischen drei und elf Firmen waren gebeten worden, Angebote in Sachen Blitzschut­z, Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär abzugeben. Die Allmending­er Firmen Haupt und Käufler bekamen den Zuschlag für Heizungs- und Sanitärarb­eiten beziehungs­weise Elektroarb­eiten. Die Westerheim­er Firma Bubeck übernimmt die Installati­on der Lüftung für den Versammlun­gsraum und die beiden Wohnungen. Die Nördlinger Firma Däumling sorgt für den Blitzschut­z am Gebäude. Die Angebotspr­eise für die fünf Aufträge belaufen sich zusammen auf 245 000 Euro.

Zwei Baugesuche­n wurde zugestimmt. Es geht dabei den Abbruch eines Schuppens für den Neubau eines Einfamilie­nhauses an der Pfraunstet­ter Straße 1 in Schwörzkir­ch und den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgara­ge an der Weilerstra­ße 1 in Grötzingen. Beim Grötzinger Bauvorhabe­n soll die Erschließu­ng über ein Nachbargru­ndstück führen, weil direkt an der Weilerstra­ße kein Kanal verläuft. Der Nachbar habe der Übernahme der Baulast zugestimmt.

Unter Verschiede­nes ging es um Dauerparke­r auf der Hauptstraß­e und private Ablagerung­en auf öffentlich­em Grund. Das Ordnungsam­t werde sich der Hinweise annehmen, sicherte Bürgermeis­ter Florian Teichmann zu.

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SZ-FOTO: SOMM Erkennbar tut sich viel am Alten Rathaus in Allmending­en.

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