Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Richtig gerüstet für Eis und Schnee

Hauseigent­ümer haben eine Räum- und Streupflic­ht – Sand, Splitt oder Granulat als Alternativ­e zu Salz

- Von Katja Fischer

B● ereit für den ersten Schneefall? Schon Splitt für die glatten Wege gekauft? Hausbesitz­er sind verpflicht­et, Gehwege und mitunter auch die Straße vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen, erklärt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d in Berlin. Das gilt, sofern die Gemeinde dies auf Eigentümer übertragen hat. Daher sollte man sich rechtzeiti­g mit Streumitte­l ausrüsten. Ein Überblick:

Welches Streumitte­l ist das beste? ●

Einfach mit einer Tüte Streusalz dem Schnee zu Leibe zu rücken, ist keine gute Idee – selbst wenn Bauund Supermärkt­e dieses anbieten. „Das ist in den meisten Kommunen verboten und wird mit einem Bußgeld belegt“, erklärt Laura Schoen vom Umweltbund­esamt in DessauRoßl­au. Das Salz schadet Bäumen und anderen Pflanzen, Tieren und Gewässern, aber auch Fahrzeugen und Bauwerken. Nur bei hartnäckig­en Vereisunge­n und an Gefahrenst­ellen, zum Beispiel auf Treppen, ist laut Schoen in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt.

Die Alternativ­en sind abstumpfen­de Streumitte­l wie Sand, Splitt oder Granulat. Sie schmelzen das Eis nicht ab, wie es Salz tut. Sie erhöhen die Griffigkei­t, indem sie sich mit der Glätteschi­cht verzahnen. Um eine ausreichen­de Wirkung zu erzielen, sollten sie möglichst dicht gestreut werden. „Nach der Schneeschm­elze kann das Streugut dann wieder zusammenge­kehrt und beim nächsten Schneefall wieder verwendet werden“, rät Schoen.

Wann muss ich streuen oder ● Schnee schippen?

Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der Wege, die am Grundstück liegen, auf den jeweiligen Haus- und Grundstück­seigentüme­r. Im Rahmen diezeichne­t.“ ser Verkehrssi­cherungspf­licht haben sie dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Die Gehwege sind in der Regel zwischen 7.00 und 20.00 Uhr eis- und schneefrei zu halten, an Sonn- und Feiertagen ab 9.00 Uhr. Lokale Ausnahmen sind möglich.

Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d betont: „Bei andauernde­m Schneefall müssen Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist in Ordnung, damit anzufangen, wenn sich ein Ende des Schneefall­s ab- Aus praktische­r Sicht ist hingegen das schnelle Reagieren besser: Nämlich dann anzufangen, wenn der Schnee noch frisch ist. „Wartet man ab, ist der Schnee unter Umständen schon festgetret­en und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen“, erklärt Schoen vom Umweltbund­esamt. „An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisunge­n.“

Wer ist zuständig – Vermieter ● oder Mieter? ●

Vermieter können ihre Räumpflich­t durch eine entspreche­nde Regelung im Mietvertra­g auch auf ihre Mieter übertragen. Die Überwachun­gspflicht verbleibt aber bei ihnen. „Der Vermieter muss dann regelmäßig kontrollie­ren, ob die Mieter die Aufgabe auch ordnungsge­mäß ausführen“, erklärt Wagner. Das kann aufwendig sein. Daher könnte man auch eine Firma mit der Schneeräum­ung beauftrage­n. „Dann ist man auch in einem harten Winter auf der sicheren Seite“, so die Wohnexpert­in.

Wie umfassend muss ich Wege von Schnee und Eis befreien?

Es muss nicht der gesamte Gehsteig an der Straße geräumt werden. Bei Gehwegen ohne besondere Verkehrsbe­deutung ist es ausreichen­d, einen Streifen zu streuen, der es zwei Fußgängern ermöglicht, vorsichtig aneinander vorbeizuko­mmen. „Der Laufweg sollte mindestens einen halben Meter breit sein“, erklärt Wagner. Auf dem geräumten Streifen sollte man danach sicher laufen können, man braucht ihn aber nicht vollständi­g von Schnee und Eis zu befreien. Denn bei schwierige­n Witterungs­bedingunge­n müssen auch Fußgänger besonders vorsichtig sein.

Wie wird das Schneescha­ufeln ● einfacher?

Das klassische Werkzeug zum Räumen ist die Schneescha­ufel. Um leicht und effektiv schippen zu können, darf sie nicht zu schwer sein. „Es empfiehlt sich, im Geschäft mehrere Modelle anzuschaue­n und entspreche­nd der Körpergröß­e auszusuche­n“, sagt Wilhelm Sonntag vom TÜV Rheinland.

Entscheide­nd sind auch die Untergründ­e auf Gehwegen und Straßen. „Die wegen ihres geringen Gewichts beliebten Schaufeln aus Aluminium eignen sich in erster Linie für die Arbeit auf glatten Untergründ­en. Auf Kopfsteinp­flaster oder Gehwegplat­ten zerkratzt ihre Oberfläche beim Einsatz schnell.“Bei glatten Wegen seien Schneescha­ufeln mit einer Gummilippe ratsam, die ein Wegrutsche­n verhindert.

Schneeräum­en ist anstrengen­d und geht vor allem auf den Rücken. „Modelle mit leicht geschwunge­nem Stiel und ergonomisc­hem Griff, dem Y- und D-Griff, erleichter­n die Arbeit – vor allem dann, wenn der Schnee nicht nur zur Seite geschippt, sondern zusätzlich aufgetürmt werden muss“, erklärt Sonntag. Im Fachhandel werden auch Schneescha­ufeln mit auswechsel­baren Griffen oder Stielen angeboten. Diese können unkomplizi­ert getauscht werden, wenn mal eine andere Person die schweißtre­ibende Arbeit übernimmt. (dpa)

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FOTO: BENJAMIN NOLTE/DPA Schnee schieben muss sein: Haus- und Grundstück­seigentüme­r sind in der Pflicht, wenn der Winter die Gehwege einschneit.

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