Sextäter hatte fünf Promille
Ein 23-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten, weil er sich an drei Frauen vergangen haben soll - Zwei Taten räumt der Angeklagte ein
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ULM - Insgesamt drei Mal soll ein 23jähriger Mann im April dieses Jahres versucht haben, zu nächtlicher und morgendlicher Stunde Frauen zu vergewaltigen. Jetzt wurde ein Prozess gegen den Obdachlosen beim Landgericht Ulm eröffnet. Nach der Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt räumte der Angeklagte zwei der drei Tatvorwürfe ein.
Am ersten Verhandlungstag wurde Fall 1 verhandelt, wo es dem Mann sehr leicht gemacht wurde. Doch durch Schreie des Opfers wurde ein Passant aufmerksam, schritt ein und der Angeklagte ließ laut Staatsanwaltschaft von seinem Vergewaltigungsvorhaben ab und flüchtete.
Vor Gericht schilderte der junge Syrer den Ablauf wie folgt. Zunächst war der Obdachlose mit Kumpels in der nächtlichen Stadt unterwegs. In der Fußgängerzone hätten sie ein Trinkgelage veranstaltet und mehrere Flaschen Bier konsumiert. Auch eine Flasche Wodka hätten sie leer gemacht.
Zu der feuchtfröhlichen Truppe stieß per Zufall eine 19-jährige Österreicherin hinzu, die auf der Durchreise war und fürchterlich fror, sodass der Angeklagte dem Mädchen anbot, sie an den Bahnhof zu begleiten. Die Ortsunkundige nahm das Angebot dankend an.
Doch statt zum Bahnhof lockte der mutmaßliche Täter die Ahnungslose in ein Gebüsch nahe der Fußwegbrücke an der Zinglerstraße. Dort hatte er offenbar seinen Schlafplatz. Er holte eine Decke vom Boden, die er deponierte hatte, angeblich um das frierende Mädchen aufzuwärmen. Nachdem er die Decke über ihre Schultern gelegt hatte, berührte sie aber im Intimbereich unsittlich und kündigte ihr an, er wolle Geschlechtsverkehr mit ihr. Als er den Vergewaltigungsvorgang begann und das körperlich unterlegene Mädchen zu Boden warf und auf sie stieg, schrie sie um Hilfe.
Zum Glück waren Passanten unterwegs, darunter durch Zufall ein 19-jähriger Bekannter des Angeklagten aus der Berufsschule. Der erkannte ihn sofort, sodass der mutmaßliche Täter floh, später aber aufgrund der Aussage des Mitschülers gefasst und identifiziert werden konnte.
Die junge Frau, die angeblich in Deutschland unterwegs war, um – so ein Vernehmungsbeamter der Kripo im Zeugenstand – die „Botschaft der Engel zu verkünden“, wurde für den ersten Verhandlungstag als Zeugin geladen, erschien aber nicht. Sie sei, so verlas der Vorsitzende Richter eine schriftliche Mitteilung, demnach gesundheitlich nicht in der Lage, eine Aussage zu machen. Außerdem fürchte sie eine Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter.
Ein vorgelegtes ärztliches Attest bestätigte, dass die junge Frau seit Jahren an einer Psychose und Schizophrenie leide und mehrfach in Kliniken behandelt werden musste.
Der Mitschüler des Angeklagten berichtete im Zeugenstand, dass er von dem Angeklagten mehrfach bedroht worden sei , als er ihn aufforderte, von der Frau am Boden zu lassen. „Ich habe dann den Mann von der Frau weggezogen“, sagte der 19jährige Zeuge, der vom Nachtgebet in einer Moschee auf dem Heimweg war. Laut dem Vorsitzenden Richter soll der Angeklagte zur Tatzeit einen Alkoholwert von sage und schreibe fünf Promille im Blut gehabt haben.
Überfall am frühen Morgen
Am zweiten Verhandlungstag stand gestern eine 24-jährige Logopädin aus Laupheim als Hauptzeugin des zweiten Falls vor dem Landgericht. Sie wurde tags drauf frühmorgens auf dem Weg zu einer Fortbildung von dem Angeklagten überrascht. Sie war mit dem Zug nach Ulm gefahren, um dann weiter nach Neu-Ulm zu laufen.
Auf dem Weg zur Fortbildungsstätte kam ihr, so die Zeugin vor den Richtern , ein „komischer Typ“unterhalb einer Brücke mit offener Hose entgegen , der sie offensichtlich verfolgte.
Sie rannte in Panik weg, wurde aber von dem schlanken und groß gewachsenen Typen eingeholt und geschlagen. Dann fasste der Mann sie unsittlich an. Er roch nach Alkohol, sagte sie gestern. Schließlich hörte ein Busfahrer die verzweifelten Schreie der 24-Jährigen, griff ein und rettete die Überfallene vor weiterer Eskalation.
So kam sie zwar mit leichten körperlichen Verletzungen davon, leidet aber bis heute an posttraumatischen Belastungsstörungen und ist derzeit in medizinischer Behandlung, weil sie immer wieder von Panikattacken heimgesucht wird und von Angstzuständen geplagt wird.
In einer schriftlichen Erklärung, die er im Angesicht seines Opfers im Gerichtssaal auf deutsch verlas, entschuldigte er sich bei der 24-jährigen Hauptbelastungszeugin. „Es ist mir unerklärlich, warum ich das gemacht habe“, sagte er „ich weiß nicht warum“.
Die bisher verhandelten zwei Taten hat er gestanden, der dritte Fall eines Vergewaltigungsversuchs innerhalb von drei Apriltagen wird von dem Angeklagten bestritten. Er wird am dritten Prozesstag am 19. November beim Landgericht verhandelt.