Direktvermarkter machen sich mit Internet-Vorschriften vertraut
Kreise Alb-Donau und Reutlingen bieten Schulungen zum erfolgreichen und risikolosen Onlineverkauf von Lebensmitteln an
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ERSINGEN - Welche Vorschriften müssen Direktvermarkter von Landwirtschaftserzeugnissen im Internet beachten? Dieser Frage ging Hansjörg Sattler von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum am Montag im Ersinger Gasthaus Hirsch auf den Grund. Hans-Joachim Butscher, Leiter des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Landratsamt, informierte über Hygiene.
32 an der Direktvermarktung interessierte Landwirte nutzten die von den Landratsämtern Alb-DonauKreis und Reutlingen angebotene Schulungsmöglichkeit. Antonia Heisler vom Alb-Donau-Kreis und Uta Maria Kilgus vom Landratsamt Reutlingen bescheinigten die Teilnahme.
Hansjörg Sattler von der in Schwäbisch Gmünd eingerichteten Landesanstalt, gab Hinweise zu Hyperlinks, Impressum, Datenschutz, Informationspflichten, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerruf und Streitschlichtung. „Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein“, sagte Satler und nannte als unverzichtbare Bestandteile Name, Rechtsform, Anschrift, Kontaktmöglichkeit, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Benennung des Verantwortlichen für den Inhalt. Nicht korrekte oder fehlende Angaben könnten Bußgeld oder Abmahnungen nach sich ziehen, warnte Sattler vor Fehlern ebenso vor Hyperlinks zu rechtswidrigen Inhalten. Bei der Verwendung von Bildern und Texten sei auf korrekte Urheberangabe und Markenrechte zu achten.
Hans-Joachim Butscher sprach zur Einhaltung von Rechtsvorschriften bei der Direktvermarktung. Um Gefahren für die Gesundheit der Kunden auszuschließen, überwache der Fachdienst Verbraucherschutz Sauberkeit, Kühlung, Abfalllagerung, Transport und Arbeitsabläufe.