Reisebüroleiter wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilt
59-Jähriger hat Kunden Flüge bezahlen lassen, das Geld aber an anderer Stelle ausgegeben
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EHINGEN - Weil er den Insolvenzantrag für sein Reisebüro über Monate hinausgezögert hat und dennoch Reisen an Kunden verkaufte, die sie dann nicht antreten konnten, ist der Inhaber eines ehemaligen Reisebüros aus der Region nun am Amtsgericht Ehingen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Während der Verhandlung wurde bekannt, dass der 59-Jährige schon in der Vergangenheit Erfahrungen mit einer Insolvenz gemacht hatte. Das Reisebüro, das er zuletzt führte, sei von Anfang an nicht einträglich gewesen, stellte der Richter fest. Zu sehr habe sich der gelernte Reiseverkehrskaufmann auf bestimmte hochwertige Reisen an exotische Orte spezialisiert. Dass es an der Zeit sei, einen Insolvenzantrag zu stellen, hätte ihm spätestens im Herbst 2016 bewusst sein müssen, argumentierte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung. Damals habe eine Krankenkasse ein Insolvenzverfahren beantragt, weil die Sozialbeiträge nicht mehr bezahlt wurden. Doch der Angeklagte machte vor Gericht deutlich, dass er damals noch Tausende Euro in sein Geschäft steckte und die offenen Beträge begleichen konnte. Bis Anfang des Jahres 2017 hatte er zudem Hoffnung auf eine weitere Geldquelle gehabt, die sich dann aber zerschlug. Der Insolvenzantrag wurde erst im Juli 2017 gestellt.
Bis ins Frühjahr 2017 hinein verkaufte der Angeklagte aber Reisen an gutgläubige Kunden, die bezahlten, aber ihre Reise niemals antreten konnten. Denn der 59-Jährige reservierte zwar ihre Flüge in ferne Länder, leitete das Geld dafür aber nicht weiter, sondern behielt es für sich und warf es in einen großen Topf, um damit Löcher zu stopfen. Die Kunden konnten ihre Reise daher nicht antreten, obwohl sie bezahlt hatten. Vor Gericht ging es dabei um vier Fälle aus dem Jahr 2017 - die Kunden verloren dabei zusammen einen Geldbetrag in Höhe von rund 10 400 Euro. Der Richter wertete dies als Betrug in vier Fällen, da dem Reisebüroleiter spätestens ab Beginn 2017 hätte klar gewesen sein müssen, dass er die Reißleine ziehen und einen Insolvenzantrag stellen muss. Auch wurden drei Fälle aus dem Jahr 2016 besprochen, die ähnlich gelagert waren. Der Angeklagte müsse auch diese Schulden nach Kräften wiedergutmachen, forderte der Richter in seinem Urteil. Er hielt dem 59-Jährigen zugute, dass er in der Verhandlung Rede und Antwort gestanden und den groben Sachverhalt eingeräumt hatte. Zudem sei er wegen der geschäftlichen Probleme psychisch angeschlagen gewesen, weshalb er den Geschäften nicht mehr richtig nachgehen konnte.
Von einer „persönlichen Fehleinschätzung“sprach der Angeklagte im Hinblick auf die Ausrichtung seines Reisebüros. „Es gab Kundschaft, aber ich habe den Wettbewerb falsch eingeschätzt. Das Kapital hat gefehlt, um im großen Stil einzusteigen“, erklärte er. „Ich war trotzdem der Meinung, ich schaff’s“- auch das eine Fehleinschätzung, wie sich herausstellte. „Ich kann nur sagen, dass mir das alles leid tut und ich mir meiner Schuld bewusst bin“, sagte er. Seit 2004 ist der 59-Jährige in der Reisebranche tätig. Die Selbständigkeit hat er nun aufgegeben und arbeitet als Angestellter in einem Reisebüro. Schulden hat er privat und geschäftlich - wie viel, konnte er vor Gericht nicht benennen. Er sollte mittlerweile gelernt haben, dass er die Risiken einer selbstständigen Tätigkeit nicht bewältigen kann, erklärte der Richter.