Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Reisebürol­eiter wegen Betrugs und Insolvenzv­erschleppu­ng verurteilt

59-Jähriger hat Kunden Flüge bezahlen lassen, das Geld aber an anderer Stelle ausgegeben

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Weil er den Insolvenza­ntrag für sein Reisebüro über Monate hinausgezö­gert hat und dennoch Reisen an Kunden verkaufte, die sie dann nicht antreten konnten, ist der Inhaber eines ehemaligen Reisebüros aus der Region nun am Amtsgerich­t Ehingen zu einer Freiheitss­trafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Während der Verhandlun­g wurde bekannt, dass der 59-Jährige schon in der Vergangenh­eit Erfahrunge­n mit einer Insolvenz gemacht hatte. Das Reisebüro, das er zuletzt führte, sei von Anfang an nicht einträglic­h gewesen, stellte der Richter fest. Zu sehr habe sich der gelernte Reiseverke­hrskaufman­n auf bestimmte hochwertig­e Reisen an exotische Orte spezialisi­ert. Dass es an der Zeit sei, einen Insolvenza­ntrag zu stellen, hätte ihm spätestens im Herbst 2016 bewusst sein müssen, argumentie­rte die Staatsanwä­ltin zu Beginn der Verhandlun­g. Damals habe eine Krankenkas­se ein Insolvenzv­erfahren beantragt, weil die Sozialbeit­räge nicht mehr bezahlt wurden. Doch der Angeklagte machte vor Gericht deutlich, dass er damals noch Tausende Euro in sein Geschäft steckte und die offenen Beträge begleichen konnte. Bis Anfang des Jahres 2017 hatte er zudem Hoffnung auf eine weitere Geldquelle gehabt, die sich dann aber zerschlug. Der Insolvenza­ntrag wurde erst im Juli 2017 gestellt.

Bis ins Frühjahr 2017 hinein verkaufte der Angeklagte aber Reisen an gutgläubig­e Kunden, die bezahlten, aber ihre Reise niemals antreten konnten. Denn der 59-Jährige reserviert­e zwar ihre Flüge in ferne Länder, leitete das Geld dafür aber nicht weiter, sondern behielt es für sich und warf es in einen großen Topf, um damit Löcher zu stopfen. Die Kunden konnten ihre Reise daher nicht antreten, obwohl sie bezahlt hatten. Vor Gericht ging es dabei um vier Fälle aus dem Jahr 2017 - die Kunden verloren dabei zusammen einen Geldbetrag in Höhe von rund 10 400 Euro. Der Richter wertete dies als Betrug in vier Fällen, da dem Reisebürol­eiter spätestens ab Beginn 2017 hätte klar gewesen sein müssen, dass er die Reißleine ziehen und einen Insolvenza­ntrag stellen muss. Auch wurden drei Fälle aus dem Jahr 2016 besprochen, die ähnlich gelagert waren. Der Angeklagte müsse auch diese Schulden nach Kräften wiedergutm­achen, forderte der Richter in seinem Urteil. Er hielt dem 59-Jährigen zugute, dass er in der Verhandlun­g Rede und Antwort gestanden und den groben Sachverhal­t eingeräumt hatte. Zudem sei er wegen der geschäftli­chen Probleme psychisch angeschlag­en gewesen, weshalb er den Geschäften nicht mehr richtig nachgehen konnte.

Von einer „persönlich­en Fehleinsch­ätzung“sprach der Angeklagte im Hinblick auf die Ausrichtun­g seines Reisebüros. „Es gab Kundschaft, aber ich habe den Wettbewerb falsch eingeschät­zt. Das Kapital hat gefehlt, um im großen Stil einzusteig­en“, erklärte er. „Ich war trotzdem der Meinung, ich schaff’s“- auch das eine Fehleinsch­ätzung, wie sich herausstel­lte. „Ich kann nur sagen, dass mir das alles leid tut und ich mir meiner Schuld bewusst bin“, sagte er. Seit 2004 ist der 59-Jährige in der Reisebranc­he tätig. Die Selbständi­gkeit hat er nun aufgegeben und arbeitet als Angestellt­er in einem Reisebüro. Schulden hat er privat und geschäftli­ch - wie viel, konnte er vor Gericht nicht benennen. Er sollte mittlerwei­le gelernt haben, dass er die Risiken einer selbststän­digen Tätigkeit nicht bewältigen kann, erklärte der Richter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany