Drogenprozess: Ermittlungsrichterin gibt Einblick in die Beziehung der Täter
ERBACH (kou) - Erstmals ist beim Prozess um das angeklagte DealerTrio aus Erbach zum Vorschein gekommen, in welcher Beziehung die Angeklagten zueinander stehen. Die Ermittlungsrichterin aus Memmingen war als Zeugin ins Landgericht Ulm geladen und gab einige Details zur Konstellation der Männer preis.
Sie erinnere sich im Zusammenhang mit den von ihr erlassenen Beschlüssen vor rund einem Jahr, dass „es sehr viele waren und eine große Bandbreite“vorhanden gewesen sei. Die Telefon- und Bewegungsüberwachung war bereits in den vergangenen Prozesstagen Thema und stellt aus Sicht der Verteidigung „die Wurzel des Verfahrens“dar, wie Anwalt Helmut Mörtl es formulierte. Noch immer sprechen die Verteidiger von einem Vorgehen, dessen rechtmäßige Prüfung nicht machbar sei. Richter Wolfgang Fischer erklärte, dass eben dieser Umstand geprüft werden müsse und es dafür nötig sei, den „objektiven Aktenstand zu rekonstruieren“.
Die geladene Richterin war auch beim Prozess rund um den Neu-Ulmer Mord im vorigen Jahr (wir berichteten) als Ermittlerin aktiv. Es sei zwar in beiden Verfahren eine gleiche Person involviert, einen Zusammenhang könne sie aber nicht herstellen. Auch diese Konstellation ist eine der Grundfragen des Prozesses und wird, wahrscheinlich erst im neuen Jahr, im Fokus der Verhandlung stehen.
Das Hauptaugenmerk lag am Montag auf den von ihr festgehaltenen Aussagen eines der beiden Kuriere. So habe dieser ausgesagt, beim Hauptangeklagten in Erbach Autoteile kaufen haben zu wollen. Im Laufe des Kennenlernens habe er für ihn Hilfsfahrten gemacht – auch nach Tschechien – und rund zehn Tage bei ihm übernachtet. Eigentlich sei er in Moldawien Obstbauer und habe „mit Drogen nichts zu tun“. Die gekauften Autos habe er nach Bulgarien verkaufen wollen, um sich durch die Erlöse in der Heimat eine größere Wohnung leisten zu können.
Die Zeugin schilderte im Anschluss, dass es Zweifel an der Aussage gegeben habe und sich nach und nach herausstellte, dass sich die beiden Männer schon länger kennen mussten. Weil nicht alle Fragen geklärt werden konnten und das Gericht auch zum Mordfall noch Fragen hat, wird die Zeugin im Verlauf des Prozesses noch einmal geladen.
Aufgrund des Richtervorbehalts bei der Telekommunikationsüberwachung, einer für die Verteidigung schwer nachvollziehbare Aktenführung und dem damit einhergehenden Eingriff in die Grundrechte der Angeklagten, stellte Verteidiger Mörtl abschließend die Frage: „Wie soll das Verfahren weitergehen, wenn es an massiven Mengen krankt?“