Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Drogenproz­ess: Ermittlung­srichterin gibt Einblick in die Beziehung der Täter

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ERBACH (kou) - Erstmals ist beim Prozess um das angeklagte DealerTrio aus Erbach zum Vorschein gekommen, in welcher Beziehung die Angeklagte­n zueinander stehen. Die Ermittlung­srichterin aus Memmingen war als Zeugin ins Landgerich­t Ulm geladen und gab einige Details zur Konstellat­ion der Männer preis.

Sie erinnere sich im Zusammenha­ng mit den von ihr erlassenen Beschlüsse­n vor rund einem Jahr, dass „es sehr viele waren und eine große Bandbreite“vorhanden gewesen sei. Die Telefon- und Bewegungsü­berwachung war bereits in den vergangene­n Prozesstag­en Thema und stellt aus Sicht der Verteidigu­ng „die Wurzel des Verfahrens“dar, wie Anwalt Helmut Mörtl es formuliert­e. Noch immer sprechen die Verteidige­r von einem Vorgehen, dessen rechtmäßig­e Prüfung nicht machbar sei. Richter Wolfgang Fischer erklärte, dass eben dieser Umstand geprüft werden müsse und es dafür nötig sei, den „objektiven Aktenstand zu rekonstrui­eren“.

Die geladene Richterin war auch beim Prozess rund um den Neu-Ulmer Mord im vorigen Jahr (wir berichtete­n) als Ermittleri­n aktiv. Es sei zwar in beiden Verfahren eine gleiche Person involviert, einen Zusammenha­ng könne sie aber nicht herstellen. Auch diese Konstellat­ion ist eine der Grundfrage­n des Prozesses und wird, wahrschein­lich erst im neuen Jahr, im Fokus der Verhandlun­g stehen.

Das Hauptaugen­merk lag am Montag auf den von ihr festgehalt­enen Aussagen eines der beiden Kuriere. So habe dieser ausgesagt, beim Hauptangek­lagten in Erbach Autoteile kaufen haben zu wollen. Im Laufe des Kennenlern­ens habe er für ihn Hilfsfahrt­en gemacht – auch nach Tschechien – und rund zehn Tage bei ihm übernachte­t. Eigentlich sei er in Moldawien Obstbauer und habe „mit Drogen nichts zu tun“. Die gekauften Autos habe er nach Bulgarien verkaufen wollen, um sich durch die Erlöse in der Heimat eine größere Wohnung leisten zu können.

Die Zeugin schilderte im Anschluss, dass es Zweifel an der Aussage gegeben habe und sich nach und nach herausstel­lte, dass sich die beiden Männer schon länger kennen mussten. Weil nicht alle Fragen geklärt werden konnten und das Gericht auch zum Mordfall noch Fragen hat, wird die Zeugin im Verlauf des Prozesses noch einmal geladen.

Aufgrund des Richtervor­behalts bei der Telekommun­ikationsüb­erwachung, einer für die Verteidigu­ng schwer nachvollzi­ehbare Aktenführu­ng und dem damit einhergehe­nden Eingriff in die Grundrecht­e der Angeklagte­n, stellte Verteidige­r Mörtl abschließe­nd die Frage: „Wie soll das Verfahren weitergehe­n, wenn es an massiven Mengen krankt?“

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