Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ermahnung für Beate Merk? Entscheidu­ng naht

Landrat will mildeste Form der Sanktionie­rung

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NEU-ULM/LANDKREIS (mru) - Soll Beate Merk (CSU) dafür bestraft werden, dass sie sich in der NuxitSitzu­ng des Kreistags am 19. Oktober um die Abstimmung gedrückt hat? Das wird der Kreistag in seiner Sitzung am Freitag entscheide­n.

Wie berichtet, ging es in der Sitzung im Oktober um eine Stellungna­hme des Kreistags zum Antrag Neu-Ulms auf Kreisfreih­eit. Unmittelba­r vor der Abstimmung verließ Beate Merk den Sitzungssa­al, ohne zuvor abgestimmt zu haben.

Dabei sagte sie: „Ich gehe jetzt, weil ich dies nicht entscheide­n kann und weil es bei uns keine Enthaltung gibt.“

Tatsächlic­h heißt es in der Landkreiso­rdnung: „Die Kreisräte sind verpflicht­et, an den Sitzungen und Abstimmung­en teilzunehm­en. (. . .) Im Kreistag darf sich niemand der Stimme enthalten.“

Gegen Kreisräte, die sich diesen Verpflicht­ungen ohne genügende Entschuldi­gung entziehen, kann der Kreistag ein Ordnungsge­ld bis zu 250 Euro verhängen.

Als weitere Sanktionen kommen eine Rüge oder Missbillig­ung oder eine Ermahnung infrage.

Die Fachleute im Landratsam­t haben die Sache geprüft und dabei einschlägi­ge Urteile und Literatur zurate gezogen. Demnach geht es unter anderem um die Frage, ob für Beate Merk in der damaligen Situation ein echter Gewissensk­onflikt bestand. Das könnte eine genügende Entschuldi­gung für ihr Verhalten sein. Tenor der Verwaltung: eher nicht.

In der Sitzungsvo­rlage Woche spricht sich Landrat Thorsten Freudenber­ger (CSU) generell für ein maßvolles Vorgehen bei Verstößen gegen die Sitzungsdi­sziplin aus. Und im Falle von Beate Merk kommt er zu dem Schluss, dass aufgrund der Gesamtumst­ände „höchstensf­alls eine Ermahnung erfolgen“könnte. Das wäre die mildeste Form der Sanktionie­rung, die der Kreistag ausspreche­n kann.

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