Ermahnung für Beate Merk? Entscheidung naht
Landrat will mildeste Form der Sanktionierung
NEU-ULM/LANDKREIS (mru) - Soll Beate Merk (CSU) dafür bestraft werden, dass sie sich in der NuxitSitzung des Kreistags am 19. Oktober um die Abstimmung gedrückt hat? Das wird der Kreistag in seiner Sitzung am Freitag entscheiden.
Wie berichtet, ging es in der Sitzung im Oktober um eine Stellungnahme des Kreistags zum Antrag Neu-Ulms auf Kreisfreiheit. Unmittelbar vor der Abstimmung verließ Beate Merk den Sitzungssaal, ohne zuvor abgestimmt zu haben.
Dabei sagte sie: „Ich gehe jetzt, weil ich dies nicht entscheiden kann und weil es bei uns keine Enthaltung gibt.“
Tatsächlich heißt es in der Landkreisordnung: „Die Kreisräte sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen. (. . .) Im Kreistag darf sich niemand der Stimme enthalten.“
Gegen Kreisräte, die sich diesen Verpflichtungen ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Kreistag ein Ordnungsgeld bis zu 250 Euro verhängen.
Als weitere Sanktionen kommen eine Rüge oder Missbilligung oder eine Ermahnung infrage.
Die Fachleute im Landratsamt haben die Sache geprüft und dabei einschlägige Urteile und Literatur zurate gezogen. Demnach geht es unter anderem um die Frage, ob für Beate Merk in der damaligen Situation ein echter Gewissenskonflikt bestand. Das könnte eine genügende Entschuldigung für ihr Verhalten sein. Tenor der Verwaltung: eher nicht.
In der Sitzungsvorlage Woche spricht sich Landrat Thorsten Freudenberger (CSU) generell für ein maßvolles Vorgehen bei Verstößen gegen die Sitzungsdisziplin aus. Und im Falle von Beate Merk kommt er zu dem Schluss, dass aufgrund der Gesamtumstände „höchstensfalls eine Ermahnung erfolgen“könnte. Das wäre die mildeste Form der Sanktionierung, die der Kreistag aussprechen kann.