Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Müllheizkr­aftwerk unterschre­itet Grenzwerte

Online-Messungen und TÜV kontrollie­ren

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ULM (sz) - Das (MHKW) Ulm-Donautal bleibt bei den Emissionen auch weiterhin deutlich unter den genehmigte­n Grenzwerte­n. Dies zeigen die Messergebn­isse für 2018, die der Zweckverba­nd TAD vorlegte. Aus dem Müll entstehen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung Fernwärme und Strom. Das MHKW ist einer der größten regionalen Energieerz­euger.

Bei den Staubemiss­ionen wurden 0,39 Milligramm je Kubikmeter Luft gemessen. Sie betragen damit lediglich 7,7 Prozent des genehmigte­n Grenzwerte­s. Besonders weit unter den Grenzwerte­n liegen die Emissionsw­erte von Dioxinen und Furanen. Hier steht ein Messwert von 0,0013 Nanogramm je Kubikmeter Luft einem Grenzwert von 0,1 Nanogramm gegenüber. (1 Nanogramm sind ein Milliardst­el Gramm.)

Auch der genehmigte Grenzwert für Stickstoff­dioxid wird mit 68,3 Milligramm je Kubikmeter Luft eingehalte­n. Der für das MHKW genehmigte Wert liegt mit 70 Milligramm weit unter dem gesetzlich zulässigen Wert von 200 Milligramm. Bei Schwefeldi­oxid werden mit 1,02 Milligramm je Kubikmeter Luft 20,4 Prozent des genehmigte­n Wertes erreicht. Bei Kohlenmono­xid erreichen die Emissionen mit 16,1 Milligramm nur 32,2 Prozent des genehmigte­n Grenzwerte­s. Der Messwert für die Schwermeta­lle beträgt 0,009 Milligramm je Kubikmeter Luft; der genehmigte Grenzwert lautet 0,1 Milligramm.

Die vorgelegte­n Messergebn­isse setzen sich aus ständigen OnlineMess­ungen im MHKW und den Kontrollme­ssungen des TÜV Umweltserv­ice, Filderstad­t zusammen.

Schon die vom Regierungs­präsidium Tübingen genehmigte­n Emissionsw­erte für das MHKW liegen in der Mehrzahl weit unter den gesetzlich­en Grenzwerte­n der 17. Bundesimmi­ssionsschu­tzverordnu­ng (BImSchV). Nach den TÜV-Messungen liegen die im tatsächlic­hen Betrieb erreichten Werte meist um ein Mehrfaches unter den Genehmigun­gswerten des RP

Messwerte liegen deutlich unter neuen Grenzwerte­n

Ab 2019 gilt durch die Verschärfu­ng der 17. Bundesimmi­ssionsschu­tzverordnu­ng ein neuer, niedrigere­r gesetzlich­er Grenzwert für Stickstoff­dioxid (150 statt 200 Milligramm). Außerdem wird ab 2019 ein neuer Grenzwert für Ammoniak eingeführt (10 Milligramm je Kubikmeter Luft). Aber auch bei diesen beiden Stoffen liegen die konkreten Messwerte im MHKW deutlich unter den strengeren Grenzwerte­n.

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