Müllheizkraftwerk unterschreitet Grenzwerte
Online-Messungen und TÜV kontrollieren
ULM (sz) - Das (MHKW) Ulm-Donautal bleibt bei den Emissionen auch weiterhin deutlich unter den genehmigten Grenzwerten. Dies zeigen die Messergebnisse für 2018, die der Zweckverband TAD vorlegte. Aus dem Müll entstehen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung Fernwärme und Strom. Das MHKW ist einer der größten regionalen Energieerzeuger.
Bei den Staubemissionen wurden 0,39 Milligramm je Kubikmeter Luft gemessen. Sie betragen damit lediglich 7,7 Prozent des genehmigten Grenzwertes. Besonders weit unter den Grenzwerten liegen die Emissionswerte von Dioxinen und Furanen. Hier steht ein Messwert von 0,0013 Nanogramm je Kubikmeter Luft einem Grenzwert von 0,1 Nanogramm gegenüber. (1 Nanogramm sind ein Milliardstel Gramm.)
Auch der genehmigte Grenzwert für Stickstoffdioxid wird mit 68,3 Milligramm je Kubikmeter Luft eingehalten. Der für das MHKW genehmigte Wert liegt mit 70 Milligramm weit unter dem gesetzlich zulässigen Wert von 200 Milligramm. Bei Schwefeldioxid werden mit 1,02 Milligramm je Kubikmeter Luft 20,4 Prozent des genehmigten Wertes erreicht. Bei Kohlenmonoxid erreichen die Emissionen mit 16,1 Milligramm nur 32,2 Prozent des genehmigten Grenzwertes. Der Messwert für die Schwermetalle beträgt 0,009 Milligramm je Kubikmeter Luft; der genehmigte Grenzwert lautet 0,1 Milligramm.
Die vorgelegten Messergebnisse setzen sich aus ständigen OnlineMessungen im MHKW und den Kontrollmessungen des TÜV Umweltservice, Filderstadt zusammen.
Schon die vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigten Emissionswerte für das MHKW liegen in der Mehrzahl weit unter den gesetzlichen Grenzwerten der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Nach den TÜV-Messungen liegen die im tatsächlichen Betrieb erreichten Werte meist um ein Mehrfaches unter den Genehmigungswerten des RP
Messwerte liegen deutlich unter neuen Grenzwerten
Ab 2019 gilt durch die Verschärfung der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung ein neuer, niedrigerer gesetzlicher Grenzwert für Stickstoffdioxid (150 statt 200 Milligramm). Außerdem wird ab 2019 ein neuer Grenzwert für Ammoniak eingeführt (10 Milligramm je Kubikmeter Luft). Aber auch bei diesen beiden Stoffen liegen die konkreten Messwerte im MHKW deutlich unter den strengeren Grenzwerten.