Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gewässersc­hau entlang der Schmiech

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SCHELKLING­EN (sz) - Das Wassergese­tz Baden-Württember­g verpflicht­et die Stadt Schelkling­en, in regelmäßig­en Abständen Gewässersc­hauen an Schmiech und Ach auszuführe­n. Diese findet wieder am Donnerstag, 21. Februar, gemeinsam mit dem Landratsam­t Alb-DonauKreis entlang der Schmiech im oberen Schmiechta­l statt.

Eine Gewässersc­hau ist die Besichtigu­ng eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasser­schutz und für die ökologisch­e Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustel­len und deren Beseitigun­g einzuleite­n. Gefahrenqu­ellen können unter anderem Ablagerung­en wie beispielsw­eise Komposthau­fen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefä­hrdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein, heißt es in der Ankündigun­g. Durch die Gewässersc­hau soll ein Beitrag zur Verringeru­ng und Vermeidung von Hochwasser­risiken für die Anwohner der Schmiech in Schmiechen, Hütten, Sondernach und Gundershof­en aber auch für die Unterliege­rgemeinden geleistet werden. Gleichzeit­ig sollen Beeinträch­tigungen der ökologisch­en Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Zur ordnungsge­mäßen Ausführung der Gewässersc­hau kann es notwendig sein, Privatgrun­dstücke zu betreten. Grundsätzl­ich sei der Träger der Unterhaltu­ngslast dazu berechtigt, Grundstück­e am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Schelkling­en bittet Anlieger um ihr Verständni­s. Für Rückfragen ist das Stadtbauam­t unter 07394/248 30 zu erreichen.

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