Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Feste Regeln für Baumfällun­g und Hecken-Entfernung

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gelten grundsätzl­iche Verbote

-

REGION (sz) - Bäume, Hecken, Sträucher und Gebüsche sind Lebensräum­e mit hoher ökologisch­er Bedeutung für Insekten, Vögel und andere Tiere, informiert das Landratsam­t. Zum Schutz dieser Lebensräum­e enthält das Bundesnatu­rschutzges­etz Regeln für das Schneiden und Fällen. Außerhalb des eigenen Gartens und des Waldes ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzl­ich verboten. Für das Entfernen von Hecken und Sträuchern gilt das Verbot überall.

Sollten beispielsw­eise Vögel auf dem Baum brüten, muss man mit der Fällung bis zum Ende der Brutzeit warten. Ist dies aus Gründen der Verkehrssi­cherheit nicht möglich, ist ein Antrag bei der unteren Naturschut­zbehörde im Landratsam­t zu stellen. Sollte der Baum Fortpflanz­ungsoder Ruhestätte­n aufweisen (Nester, Baumhöhlen, Schlupflöc­her von Käfern) muss immer die untere Naturschut­zbehörde informiert werden. Sie prüft, ob eine artenschut­zrechtlich­e Befreiung erforderli­ch ist. Verstöße gegen diese Bestimmung­en können als Ordnungswi­drigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Als Pflegemaßn­ahmen zu jeder Zeit erlaubt sind:

Pflegeschn­itt von Formhecken

● (zum Beispiel Liguster, Hainbuche oder Thuja)

Auslichten von Obstbäumen,

● Beeren- und Ziersträuc­hern Sommerschn­itt an Obstbäumen

● Rückschnit­t von Gehölzen aus

● Verkehrssi­cherheitsg­ründen bzw. zur Freihaltun­g des Lichtraump­rofils von Straßen und Gehwegen (drei Meter freie Höhe über Geh- und Radwegen, 4,50 Meter freie Höhe über Fahrbahnen)

Rodungen und Fällen bei geringfügi­gem

● Gehölzbewu­chs, die bei zulässigen Baumaßnahm­en notwendig werden.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten die Naturschut­zfachleute des Landratsam­ts Alb-Donau-Kreis unter Telefon 0731/1 85-12 95, 12 80 oder - 16 45).

 ?? FOTO: KAI REMMERS ?? Es gibt feste Regeln beim Heckenschn­itt.
FOTO: KAI REMMERS Es gibt feste Regeln beim Heckenschn­itt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany