Bach bekommt Tempo-30-Zone am Kindergarten
Ortschaftsrat begrüßt die Geschwindigkeitsbegrenzung – Landratsamt sieht keine Einwände
BACH (pakl) - Auf einer Strecke von rund 300 Metern wird es in absehbarer Zeit in Bach heißen: Fuß vom Gas, Tempo 30. Das verkündet der Ortschaftsrat Bach in seiner jüngsten Sitzung. Weil zur angesetzten Bürgerfragestunde niemand erschienen war, drehte sich der Großteil des Abends um die Geschwindigkeitsbegrenzung, die bereits im vergangenen Sommer von den Räten diskutiert wurde.
Neben den sieben Ortschaftsräten und der Ortsvorsteherin Beate Interfurth-Götz, war zu diesem Thema Sara Siebler, Leiterin des Ordnungsamts, zur öffentlichen Sitzung erschienen. Die Expertin war bereits bei der Absprache im Ortschaftsrat im Juli 2018 dabei gewesen, als das Thema zum ersten Mal detailliert besprochen wurde, und konnte jetzt über die neue Situation berichten.
Die für den Erbacher Ortsteil Bach vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer gilt künftig in der Hauptstraße im Bereich des Kindergartens – das sei nun nach Rücksprache mit dem Fachdienst Verkehr des Landratsamt Alb-DonauKreis sicher. Die Tempo-30-Zone bezieht sich auf die Ortsdurchfahrt in der Hauptstraße im unmittelbaren Bereich des Kindergartens, aus Richtung Erbach kommend auf Höhe Hauptstraße 23 bis auf Höhe Hauptstraße Hausnummer 6 in Richtung Ringingen.
Das für das Gremium wichtige Kriterium, dass somit auch die Bushaltestelle und der Fußgängerüberweg eingebunden sind, wird demnach erfüllt. Begründet wird die Entscheidung mit der aktuell noch vorherrschenden Gefahrenlage: Um zur Bushaltestelle zu gelangen, müssen die Kinder aus dem Kindergarten die Straße queren. Werde nicht mehr 50, sondern 30 Stundenkilometer schnell gefahren, reduziere sich die Gefahr deutlich.
An der Stelle müssen die Autofahrer allerdings nicht den kompletten Tag die Geschwindigkeit drosseln: Tempo 30 beschränkt sich auf die Betriebszeit des Kindergartens – von 7 bis 17 Uhr. Damit ist das beschlossene Zeitfenster sogar drei Stunden länger, als es die erste Planung des Ortschaftsrates im Sommer noch vorsah. Auf die Frage aus dem Rat, wie es sich an Sonn- und Feiertagen an der Stelle verhält, wies Sara Siebler auf die zu berücksichtigen Kindergartenzeiten hin, also von Montag bis Freitag.
Die Pläne nahm die Ordnungsamtsleiterin mit und wird sie der Straßenmeisterei Ulm übersenden, die bald die Schilder aufstellen wird. Die Länge der Zone entspreche mit 300 Metern den gesetzlichen Vorgaben, bestätigte die Expertin am Abend.