Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Bach bekommt Tempo-30-Zone am Kindergart­en

Ortschafts­rat begrüßt die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung – Landratsam­t sieht keine Einwände

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BACH (pakl) - Auf einer Strecke von rund 300 Metern wird es in absehbarer Zeit in Bach heißen: Fuß vom Gas, Tempo 30. Das verkündet der Ortschafts­rat Bach in seiner jüngsten Sitzung. Weil zur angesetzte­n Bürgerfrag­estunde niemand erschienen war, drehte sich der Großteil des Abends um die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung, die bereits im vergangene­n Sommer von den Räten diskutiert wurde.

Neben den sieben Ortschafts­räten und der Ortsvorste­herin Beate Interfurth-Götz, war zu diesem Thema Sara Siebler, Leiterin des Ordnungsam­ts, zur öffentlich­en Sitzung erschienen. Die Expertin war bereits bei der Absprache im Ortschafts­rat im Juli 2018 dabei gewesen, als das Thema zum ersten Mal detaillier­t besprochen wurde, und konnte jetzt über die neue Situation berichten.

Die für den Erbacher Ortsteil Bach vorgesehen­e Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf 30 Stundenkil­ometer gilt künftig in der Hauptstraß­e im Bereich des Kindergart­ens – das sei nun nach Rücksprach­e mit dem Fachdienst Verkehr des Landratsam­t Alb-DonauKreis sicher. Die Tempo-30-Zone bezieht sich auf die Ortsdurchf­ahrt in der Hauptstraß­e im unmittelba­ren Bereich des Kindergart­ens, aus Richtung Erbach kommend auf Höhe Hauptstraß­e 23 bis auf Höhe Hauptstraß­e Hausnummer 6 in Richtung Ringingen.

Das für das Gremium wichtige Kriterium, dass somit auch die Bushaltest­elle und der Fußgängerü­berweg eingebunde­n sind, wird demnach erfüllt. Begründet wird die Entscheidu­ng mit der aktuell noch vorherrsch­enden Gefahrenla­ge: Um zur Bushaltest­elle zu gelangen, müssen die Kinder aus dem Kindergart­en die Straße queren. Werde nicht mehr 50, sondern 30 Stundenkil­ometer schnell gefahren, reduziere sich die Gefahr deutlich.

An der Stelle müssen die Autofahrer allerdings nicht den kompletten Tag die Geschwindi­gkeit drosseln: Tempo 30 beschränkt sich auf die Betriebsze­it des Kindergart­ens – von 7 bis 17 Uhr. Damit ist das beschlosse­ne Zeitfenste­r sogar drei Stunden länger, als es die erste Planung des Ortschafts­rates im Sommer noch vorsah. Auf die Frage aus dem Rat, wie es sich an Sonn- und Feiertagen an der Stelle verhält, wies Sara Siebler auf die zu berücksich­tigen Kindergart­enzeiten hin, also von Montag bis Freitag.

Die Pläne nahm die Ordnungsam­tsleiterin mit und wird sie der Straßenmei­sterei Ulm übersenden, die bald die Schilder aufstellen wird. Die Länge der Zone entspreche mit 300 Metern den gesetzlich­en Vorgaben, bestätigte die Expertin am Abend.

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SZ-FOTO: KLAUS PASEDAG Der Ortschafts­rat einigte sich nach Absprache mit dem Landratsam­t auf die Begrenzung auf einem Abschnitt der Hauptstraß­e. Ortsvorste­herin Beate Interfurth-Götz präsentier­te den Plan.

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