Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Drogeriema­rkt Müller wegen Rassismus verurteilt

Ladendetek­tiv hat Schwarzafr­ikaner bei Kontrolle in der Konstanzer Filiale benachteil­igt

- Von Benjamin Wagener

RAVENSBURG - Das Amtsgerich­t Konstanz hat die Ulmer Drogeriema­rktkette Müller wegen Rassismus zur Zahlung eines Schmerzens­geldes in Höhe von 1000 Euro verurteilt. In dem Prozess ging es um den Fall eines dunkelhäut­igen Mannes aus dem Kongo, der an einem Samstagnac­hmittag im März in der Konstanzer Filiale des Unternehme­ns ein Geschenk kaufen wollte. Ein Ladendetek­tiv habe den Mann angesproch­en und nach seinem Ausweis gefragt, obwohl er sich nicht auffällig verhalten habe, wie Franz Klaiber, Direktor des Amtsgerich­ts Konstanz, der „Schwäbisch­en Zeitung“den Vorfall schildert. „Der Kläger hat sich gewehrt, weil er sich genauso wie andere Kunden verhalten hat“, erläutert Klaiber. Der Detektiv habe aber auf das Zeigen des Ausweises bestanden, es sei zum Streit gekommen. Nach Informatio­nen des „Südkurier“soll der Ladendetek­tiv gesagt haben: „Lern erst mal das deutsche Gesetz, bevor du aus dem Haus gehst.“

Der Kunde ließ den Fall nicht auf sich beruhen und klagte vor dem Amtsgerich­t. „Das Gericht hat eine Benachteil­igung nach dem Gleichbeha­ndlungsges­etz gesehen“, erläutert Klaiber. Im Urteil heißt es, dass „die versuchte Ausweiskon­trolle eine unmittelba­re Benachteil­igung aus Gründen der ethnischen Herkunft war“. Nach Angaben Klaibers hat das Drogerie-Unternehme­n Müller bei dem Prozess den Vorwurf zurückgewi­esen und argumentie­rt, dass bei dem Fall keine Diskrimini­erung vorgelegen habe. Doch dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist mittlerwei­le rechtskräf­tig, wie Klaiber erläutert.

Nach Angaben des „Südkurier“hat der Kunde zudem Strafanzei­ge gegen den Ladendetek­tiv wegen Beleidigun­g erstattet. Im Strafproze­ss sei dem Müller-Mitarbeite­r dann auferlegt worden, sich bei dem Kunden zu entschuldi­gen und 100 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zu zahlen. Das Unternehme­n Müller wollte sich auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“bislang nicht zu dem Vorfall äußern.

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FOTO: DPA Eine Müller-Filiale: Das Unternehme­n hat gegen das Gleichbeha­ndlungsges­etz verstoßen.

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