Drogeriemarkt Müller wegen Rassismus verurteilt
Ladendetektiv hat Schwarzafrikaner bei Kontrolle in der Konstanzer Filiale benachteiligt
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RAVENSBURG - Das Amtsgericht Konstanz hat die Ulmer Drogeriemarktkette Müller wegen Rassismus zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1000 Euro verurteilt. In dem Prozess ging es um den Fall eines dunkelhäutigen Mannes aus dem Kongo, der an einem Samstagnachmittag im März in der Konstanzer Filiale des Unternehmens ein Geschenk kaufen wollte. Ein Ladendetektiv habe den Mann angesprochen und nach seinem Ausweis gefragt, obwohl er sich nicht auffällig verhalten habe, wie Franz Klaiber, Direktor des Amtsgerichts Konstanz, der „Schwäbischen Zeitung“den Vorfall schildert. „Der Kläger hat sich gewehrt, weil er sich genauso wie andere Kunden verhalten hat“, erläutert Klaiber. Der Detektiv habe aber auf das Zeigen des Ausweises bestanden, es sei zum Streit gekommen. Nach Informationen des „Südkurier“soll der Ladendetektiv gesagt haben: „Lern erst mal das deutsche Gesetz, bevor du aus dem Haus gehst.“
Der Kunde ließ den Fall nicht auf sich beruhen und klagte vor dem Amtsgericht. „Das Gericht hat eine Benachteiligung nach dem Gleichbehandlungsgesetz gesehen“, erläutert Klaiber. Im Urteil heißt es, dass „die versuchte Ausweiskontrolle eine unmittelbare Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft war“. Nach Angaben Klaibers hat das Drogerie-Unternehmen Müller bei dem Prozess den Vorwurf zurückgewiesen und argumentiert, dass bei dem Fall keine Diskriminierung vorgelegen habe. Doch dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, wie Klaiber erläutert.
Nach Angaben des „Südkurier“hat der Kunde zudem Strafanzeige gegen den Ladendetektiv wegen Beleidigung erstattet. Im Strafprozess sei dem Müller-Mitarbeiter dann auferlegt worden, sich bei dem Kunden zu entschuldigen und 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Das Unternehmen Müller wollte sich auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“bislang nicht zu dem Vorfall äußern.