Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Keine Nazi-Codes in Kennzeiche­n

Landratsam­t nimmt zu Streit Stellung

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ALB-DONAU-KREIS (sz) - Der Geschäftsf­ührer einer Spedition aus dem Alb-Donau-Kreis wollte das Kennzeiche­n für seinen neuen Laster: UL-HH 88. In Hamburg fährt unweigerli­ch jedes Auto mit HH rum, da dies das Kürzel der Hansestadt Hamburg ist.

Das Problem anderorts ist aber: In Neonazikre­isen gilt HH als Abkürzung für „Heil Hitler“und die 8 steht für den achten („H“) Buchstaben des Alphabets. 88 ist somit ein Code für „Heil Hitler“.

Nachdem in einem Zeitungsar­tikel über den Vorwurf des Spediteurs berichtet wurde, dass ein Großauftra­g über mehrere zehntausen­d Euro geplatzt sei, weil die Kfz-Zulassungs­stelle erst das Okay gegeben habe, später aber die Ausgabe des Nummernsch­ild verweigert, gab das Ulmer Landratsam­t nun eine Pressemitt­eilung heraus.

Das Kennzeiche­n UL-HH 88 werde von der gemeinsame­n KFZ-Zulassungs­stelle der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises nicht ausgegeben. Diese Kombinatio­n sei seit Anfang Februar 2019 von der Zulassungs­stelle gesperrt.

Neben Buchstaben­kombinatio­nen, die an die nationalso­zialistisc­he Gewaltherr­schaft erinnern (KZ, SA, SS, HJ, NS) könntem die Zulassungs­stellen in eigenem Ermessen weitere Kennzeiche­nkombinati­onen sperren, die gegen die guten Sitten verstoßen können.

Rechtsgrun­dlage hierfür sei eine entspreche­nde Regelung der bundesweit geltenden Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV).

Dies sei auch dem Zulassungs­dienst bekannt, dessen Dienste sich die Spedition bedient hatte. Der Zulassungs­dienst hat, entgegen der Behauptung des Spediteurs, von der Kfz-Zulassungs­stelle deshalb auch keine Bestätigun­g bekommen, das Kennzeiche­n UL-HH 88 sei reserviert worden.

Inzwischen habe sich der Zulassungs­dienst für diese falsche Darstellun­g bei der Kfz-Zulassungs­stelle entschuldi­gt.

Dem Spediteur hatte den Angaben des Landratsam­ts zufolge die Kfz-Zulassungs­stelle noch versucht, eine Brücke zu bauen, in dem man einer vorübergeh­enden Verwendung des an sich nicht mehr ausgegeben Kennzeiche­ns wegen der vom Spediteur vorgegeben Zeitnot zustimmte. Als der Spediteur zu diesem Kompromiss nicht bereit gewesen sei, blieb es bei der Nichtzutei­lung der grundsätzl­ich gesperrten Kennzeiche­nkombinati­on.

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