Keine Nazi-Codes in Kennzeichen
Landratsamt nimmt zu Streit Stellung
ALB-DONAU-KREIS (sz) - Der Geschäftsführer einer Spedition aus dem Alb-Donau-Kreis wollte das Kennzeichen für seinen neuen Laster: UL-HH 88. In Hamburg fährt unweigerlich jedes Auto mit HH rum, da dies das Kürzel der Hansestadt Hamburg ist.
Das Problem anderorts ist aber: In Neonazikreisen gilt HH als Abkürzung für „Heil Hitler“und die 8 steht für den achten („H“) Buchstaben des Alphabets. 88 ist somit ein Code für „Heil Hitler“.
Nachdem in einem Zeitungsartikel über den Vorwurf des Spediteurs berichtet wurde, dass ein Großauftrag über mehrere zehntausend Euro geplatzt sei, weil die Kfz-Zulassungsstelle erst das Okay gegeben habe, später aber die Ausgabe des Nummernschild verweigert, gab das Ulmer Landratsamt nun eine Pressemitteilung heraus.
Das Kennzeichen UL-HH 88 werde von der gemeinsamen KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises nicht ausgegeben. Diese Kombination sei seit Anfang Februar 2019 von der Zulassungsstelle gesperrt.
Neben Buchstabenkombinationen, die an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft erinnern (KZ, SA, SS, HJ, NS) könntem die Zulassungsstellen in eigenem Ermessen weitere Kennzeichenkombinationen sperren, die gegen die guten Sitten verstoßen können.
Rechtsgrundlage hierfür sei eine entsprechende Regelung der bundesweit geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Dies sei auch dem Zulassungsdienst bekannt, dessen Dienste sich die Spedition bedient hatte. Der Zulassungsdienst hat, entgegen der Behauptung des Spediteurs, von der Kfz-Zulassungsstelle deshalb auch keine Bestätigung bekommen, das Kennzeichen UL-HH 88 sei reserviert worden.
Inzwischen habe sich der Zulassungsdienst für diese falsche Darstellung bei der Kfz-Zulassungsstelle entschuldigt.
Dem Spediteur hatte den Angaben des Landratsamts zufolge die Kfz-Zulassungsstelle noch versucht, eine Brücke zu bauen, in dem man einer vorübergehenden Verwendung des an sich nicht mehr ausgegeben Kennzeichens wegen der vom Spediteur vorgegeben Zeitnot zustimmte. Als der Spediteur zu diesem Kompromiss nicht bereit gewesen sei, blieb es bei der Nichtzuteilung der grundsätzlich gesperrten Kennzeichenkombination.