Wasserversorgung in Lauterach
(seli) - Entgegen der Vorwürfe der Bürgerinitiative „Erhalt der Lauteracher Eigenwasserversorgung“hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis nach einer Prüfung festgestellt, dass der Gemeinderat Lauterach bei einer Entscheidung zu einem Vergleichsgutachten keine Vorschriften verletzt hat. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Wasserversorgung hatte der Rat in einer Sitzung im März ein solches Vergleichsgutachten vergeben. Für die Entscheidung lagen dem Gemeinderat damals zwei Angebote vor, für das günstigere hätte es eine Förderung vom Regierungspräsidium gegeben. Am Ende entschied sich der Rat für das teurere Angebot. Diese Entscheidung wollte die Bürgerinitiative von der Kommunalaufsicht prüfen lassen. Hinterfragt wurde die Vergabe als solche, aber auch die Fragestellung des Vorsitzenden vor der Abstimmung. Des Weiteren wurde kritisiert, dass der Name des Vorsitzenden und der Sitzungsort im Amtsblatt nicht benannt waren. Das Landratsamt stellt jetzt klar: „Es gibt keine Gründe, die Entscheidung für das teurere Gutachten zu beanstanden. Bei der Beratung des Gemeinderats war allen Ratsmitgliedern klar, dass ein möglicher Zuschuss der Kosten nur für das niedrigere Angebot gilt“, so ein Sprecher. Der Kommunal- und Prüfdienst stellte lediglich fest, dass der Sitzungsort hätte genannt werden müssen. Um umfassende Rechtssicherheit zu haben, riet der Kommunal- und Prüfdienst deshalb der Verwaltung, die Beschlüsse erneut zu fassen, was der Gemeinderat am 17. Mai tat. In der Sitzung hatte ein Ratsmitglied diese Wiederholung als Schikane bezeichnet. „Dem muss hier widersprochen werden. Auch der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung müssen sich an die Vorschriften der Gemeindeordnung halten“, heißt es in einem Schreiben der Bürgerinitiative, vertreten durch Horst Wimmer und Elmar Haußmann.