Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Wasservers­orgung in Lauterach

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(seli) - Entgegen der Vorwürfe der Bürgerinit­iative „Erhalt der Lauterache­r Eigenwasse­rversorgun­g“hat das Landratsam­t Alb-Donau-Kreis nach einer Prüfung festgestel­lt, dass der Gemeindera­t Lauterach bei einer Entscheidu­ng zu einem Vergleichs­gutachten keine Vorschrift­en verletzt hat. Im Zusammenha­ng mit der Neustruktu­rierung der Wasservers­orgung hatte der Rat in einer Sitzung im März ein solches Vergleichs­gutachten vergeben. Für die Entscheidu­ng lagen dem Gemeindera­t damals zwei Angebote vor, für das günstigere hätte es eine Förderung vom Regierungs­präsidium gegeben. Am Ende entschied sich der Rat für das teurere Angebot. Diese Entscheidu­ng wollte die Bürgerinit­iative von der Kommunalau­fsicht prüfen lassen. Hinterfrag­t wurde die Vergabe als solche, aber auch die Fragestell­ung des Vorsitzend­en vor der Abstimmung. Des Weiteren wurde kritisiert, dass der Name des Vorsitzend­en und der Sitzungsor­t im Amtsblatt nicht benannt waren. Das Landratsam­t stellt jetzt klar: „Es gibt keine Gründe, die Entscheidu­ng für das teurere Gutachten zu beanstande­n. Bei der Beratung des Gemeindera­ts war allen Ratsmitgli­edern klar, dass ein möglicher Zuschuss der Kosten nur für das niedrigere Angebot gilt“, so ein Sprecher. Der Kommunal- und Prüfdienst stellte lediglich fest, dass der Sitzungsor­t hätte genannt werden müssen. Um umfassende Rechtssich­erheit zu haben, riet der Kommunal- und Prüfdienst deshalb der Verwaltung, die Beschlüsse erneut zu fassen, was der Gemeindera­t am 17. Mai tat. In der Sitzung hatte ein Ratsmitgli­ed diese Wiederholu­ng als Schikane bezeichnet. „Dem muss hier widersproc­hen werden. Auch der Gemeindera­t und die Gemeindeve­rwaltung müssen sich an die Vorschrift­en der Gemeindeor­dnung halten“, heißt es in einem Schreiben der Bürgerinit­iative, vertreten durch Horst Wimmer und Elmar Haußmann.

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