Salz in zu großen Mengen
Zum Thema Streusalz und Salzlager, die in der jüngsten Sitzung des Ehinger Gemeinderats zur Sprache kamen (SZ vom 15. Februar), erreichte uns folgender Leserbrief:
Es ist schön, zu lesen, dass sich EIN Gemeinderat zum Thema Streusalz und dessen Schädlichkeit äußert, indem er die Befürchtungen um die Gefährdung durch Salz in der Schmiech durch ein naheliegendes Salzlager vorträgt. Seit Jahrzehnten sehe ich, dass sich ausgerechnet die Einrichtung, die die Streupflichtsatzung herausgibt, die Stadtverwaltung Ehingen, neben den Dienstleistern für öffentliche und private Bauten, am wenigsten an die Einhaltung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hält. In der Satzung ist zu lesen, dass „die Verwendung von auftauenden Streumitteln grundsätzlich verboten ist. Sie dürfen ausnahmsweise bei Eisregen oder Eisglätte verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten“. Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ehingen und Dienstleister streuen selbst dann Salz in unverhältnismäßigen Mengen, dass der Asphalt nicht mehr zu sehen ist, wenn nur Pulverschnee gefallen ist und dieser sich ohne Anstrengung mit einem Besen entfernen lassen würde. Allein das Salz, das in der vergangenen Woche reichlich gestreut wurde, war vollkommen sinn- und nutzlos. Aber wer trägt heute schon noch Verantwortung?
Walter A. Schaupp, Ehingen