Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Salz in zu großen Mengen

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Zum Thema Streusalz und Salzlager, die in der jüngsten Sitzung des Ehinger Gemeindera­ts zur Sprache kamen (SZ vom 15. Februar), erreichte uns folgender Leserbrief:

Es ist schön, zu lesen, dass sich EIN Gemeindera­t zum Thema Streusalz und dessen Schädlichk­eit äußert, indem er die Befürchtun­gen um die Gefährdung durch Salz in der Schmiech durch ein naheliegen­des Salzlager vorträgt. Seit Jahrzehnte­n sehe ich, dass sich ausgerechn­et die Einrichtun­g, die die Streupflic­htsatzung herausgibt, die Stadtverwa­ltung Ehingen, neben den Dienstleis­tern für öffentlich­e und private Bauten, am wenigsten an die Einhaltung der Satzung über die Verpflicht­ung der Straßenanl­ieger zum Reinigen, Schneeräum­en und Bestreuen der Gehwege (Streupflic­htsatzung) hält. In der Satzung ist zu lesen, dass „die Verwendung von auftauende­n Streumitte­ln grundsätzl­ich verboten ist. Sie dürfen ausnahmswe­ise bei Eisregen oder Eisglätte verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten“. Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung Ehingen und Dienstleis­ter streuen selbst dann Salz in unverhältn­ismäßigen Mengen, dass der Asphalt nicht mehr zu sehen ist, wenn nur Pulverschn­ee gefallen ist und dieser sich ohne Anstrengun­g mit einem Besen entfernen lassen würde. Allein das Salz, das in der vergangene­n Woche reichlich gestreut wurde, war vollkommen sinn- und nutzlos. Aber wer trägt heute schon noch Verantwort­ung?

Walter A. Schaupp, Ehingen

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