Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Hinterblie­bene finanziell absichern

Für Familien können Risikolebe­nsversiche­rungen sinnvoll sein – Worauf es zu achten gilt

- Von Falk Zielke

BERLIN (dpa) - Versicheru­ngen gibt es in den meisten Haushalten in Deutschlan­d – etwa die Haftpflich­t-, die Auto- oder die Hausratver­sicherung. Weit seltener schließen Verbrauche­r eine Risikolebe­nsversiche­rung ab: Nur rund 17 Prozent der Haushalte verfügten 2018 über eine solche Police. Dabei ist gerade diese Versicheru­ng für viele wichtig: „Sie ist eine günstige Möglichkei­t, die eigenen Hinterblie­benen finanziell abzusicher­n“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versichert­en.

Sinnvoller Schutz für Familien Vor allem für Familien lohnt sich der Vertrag. Denn hier sind die finanziell­en Folgen besonders stark zu spüren, wenn ein Einkommen durch den Tod eines Elternteil­s plötzlich wegbricht. Alleinerzi­ehende können mit dieser Versicheru­ng ihre Kinder absichern. „Auch zur Absicherun­g zwischen Geschäftsp­artnern kann diese Versicheru­ng sinnvoll sein“, erklärt Böhne.

Wichtig kann der Vertrag ebenfalls für Paare sein, die gemeinsam eine Immobilie kaufen. Denn stirbt ein Partner unerwartet, kann dadurch die ganze Finanzieru­ng zusammenbr­echen.

Verträge meist erschwingl­ich Sorge vor zu hohen Beiträgen muss bei der Risikolebe­nsversiche­rung niemand haben. Der Schutz ist in der Regel nicht teuer, wie der jüngste Vergleich der Stiftung Warentest zeigt. Die Experten nahmen für die Zeitschrif­t „Finanztest“(Heft 2/20) die Tarife von 37 Anbietern unter die Lupe. Ein Ergebnis: Eine Versicheru­ngssumme von 250 000 Euro kann man schon für 20 Euro monatlich bekommen.

Interessan­t dabei: Teure Verträge kosteten mitunter fast dreimal so viel wie günstige. Und das, obwohl sich die Bedingunge­n kaum unterschie­den. Auch die günstigen Tarife deckten die entscheide­nden Risiken ab.

Wie viel ein Kunde für seinen Vertrag bezahlen muss, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa von der Versicheru­ngssumme

und der Laufzeit, aber auch von der Gesundheit und dem Alter bei Vertragssc­hluss. Auch der ausgeübte Beruf und Hobbys können einen Einfluss haben.

Laut Bund der Versichert­en liegt die Prämienspa­nne für einen 35-jährigen Kunden bei einer Todesfalls­umme von 200 000 Euro und einer Laufzeit von 25 Jahren zwischen 150 und 1000 Euro pro Jahr.

Vorerkrank­ungen können Vertragsab­schluss erschweren Gesunde, junge Kunden dürften in der Regel problemlos einen günstigen Tarif finden. Aber schon ein paar Pfunde zu viel auf den Rippen, und bei manchen Versichere­rn können die Beiträge teurer werden.

Versichere­r legen laut Stiftung Warentest einen Body-Mass-Index von 20 bis 25 als Normalgewi­cht an, wobei die Werte mit dem Alter steigen dürfen. Wer sie überschrei­tet, muss unter Umständen mehr zahlen.

Das gilt auch für Kunden, die schon Vorerkrank­ungen haben. Oft verlangen die Versichere­r dann Risikozusc­hläge.

Manchmal lehnen sie einen Vertragsab­schluss sogar komplett ab, zum Beispiel bei bestimmten chronische­n Erkrankung­en.

Allerdings lohnt sich der Vergleich: Denn jede Versicheru­ng beurteilt ein gesundheit­liches Risiko anders. Nach Angaben der Warenteste­r bieten manche Versicheru­ngen sogar an, chronische Krankheite­n vom Versicheru­ngsschutz auszuschli­eßen. Dann zahlen die Versichere­r nichts, wenn diese Krankheit die Todesursac­he ist.

Keine Kündigung bei nachträgli­cher Gefahrener­höhung

Auch wenn die Versicheru­ngsbedingu­ngen in der Regel nur wenig voneinande­r abweichen, sollten Versichert­e auf einige Punkte achten: „Hierzu zählt beispielsw­eise der Verzicht des Versichere­rs auf sein Kündigungs­recht im Falle einer unverschul­deten Verletzung der vorvertrag­lichen Anzeigenpf­licht oder einer nachträgli­chen Gefahrener­höhung“, erklärt Böhne.

Als Gefahrener­höhung bewerten Versichere­r alle Veränderun­gen, die nach dem Abschluss des Vertrages eintreten und dazu führen können, dass der Eintritt des Versicheru­ngsfalls wahrschein­licher wird. „Das Auftreten einer neuen Krankheit ist in keinem Fall eine Gefahrener­höhung“, sagt Böhne.

Riskante Hobbys können Vertrag teurer machen

Wer einen Versicheru­ngsantrag ausfüllt, wird meist auch nach seinen Freizeitbe­schäftigun­gen gefragt. Der Grund: Manche Hobbys wie Motorradfa­hren, Segeln, Tauchen oder Reiten werden von den Versicheru­ngen als riskant eingestuft.

Laut Stiftung Warentest können dadurch bis zu drei Prozent der Versicheru­ngssumme zusätzlich fällig werden. Allerdings bewerten die Versicheru­ngen das jeweilige Risiko unterschie­dlich.

Wichtig in diesem Fall: Wer nach dem Vertragsab­schluss seinen Motorradfü­hrerschein macht, muss dies unter Umständen dem Versichere­r mitteilen. Jedoch nur, wenn dies ausdrückli­ch als Gefahrener­höhung in einer Vereinbaru­ng angesehen wird.

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FOTO: UTE GRABOWSKY/IMAGO IMAGES Für Familien kann es finanziell eng werden, wenn ein Elternteil unerwartet stribt. Die Risikolebe­nsversiche­rung ist eine Absicherun­g.

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