Kopftuchverbot im Gericht ist zulässig
Muslimische Rechtsreferendarin kann sich bei Arbeit im Gerichtssaal nicht auf Religionsfreiheit berufen
KARLSRUHE (KNA/sz) - Das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen stimmt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz überein. Wegen der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates kann der Gesetzgeber das Tragen von Kopftüchern untersagen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Südwest-Justizminister Guido Wolf (CDU) begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil schafft Rechtssicherheit auch für unser Gesetz in Baden-Württemberg.“Kritik übten die Linke und der Zentralrat der Muslime.
KARLSRUHE (epd/sz) - Die Bundesländer dürfen Rechtsreferendarinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuches im Gerichtssaal verbieten. Auch wenn solch ein Kopftuchverbot die im Grundgesetz geschützte Glaubensfreiheit einschränke, sei es im Hinblick auf die „weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege“zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
In dem Rechtsstreit ging es um hessische Regelungen für das zweijährige Rechtsreferendariat, das in der juristischen Ausbildung vorgesehen ist. Danach müssen sich die Auszubildenden bei öffentlichkeitswirksamen Tätigkeiten, etwa auf der Richterbank oder bei Zeugenvernehmung, „religiös neutral“verhalten.
Im entschiedenen Fall wollte eine Muslimin aus Frankfurt in ihrem Rechtsreferendariat immer ihr muslimisches Kopftuch tragen. Dies empfinde sie als ihre religiöse Pflicht. Die Vorschriften verletzten sie unzulässig in ihrer Glaubensfreiheit.
Ebenso wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof hielt das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot bei bestimmten Tätigkeiten jedoch für verfassungsgemäß. Zwar stelle es eine Beeinträchtigung der Glaubensfreiheit der Muslimin dar.
Diese Einschränkung sei aber „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“. Denn der Staat müsse das Gebot der „weltanschaulich-religiösen Neutralität“befolgen. Damit gehe einher, dass Amtsträger bei ihren Amtshandlungen ebenfalls der Neutralität verpflichtet seien. Nur so könne auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtspflege gewährleistet werden.
Nach Ansicht des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf (CDU) schafft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch im Südwesten Rechtssicherheit. Baden-Württemberg hatte im Mai 2017 als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von religiösen Symbolen im Gericht geschaffen. „Neutralität und Funktionsfähigkeit der Justiz sind tragende Säulen unseres Rechtsstaats“, betonte Wolf.