Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Kopftuchve­rbot im Gericht ist zulässig

Muslimisch­e Rechtsrefe­rendarin kann sich bei Arbeit im Gerichtssa­al nicht auf Religionsf­reiheit berufen

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KARLSRUHE (KNA/sz) - Das Kopftuchve­rbot für Rechtsrefe­rendarinne­n in Hessen stimmt nach einem Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts mit dem Grundgeset­z überein. Wegen der weltanscha­ulich-religiösen Neutralitä­t des Staates kann der Gesetzgebe­r das Tragen von Kopftücher­n untersagen, wie aus dem am Donnerstag veröffentl­ichten Beschluss hervorgeht. Südwest-Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) begrüßte die Entscheidu­ng: „Das Urteil schafft Rechtssich­erheit auch für unser Gesetz in Baden-Württember­g.“Kritik übten die Linke und der Zentralrat der Muslime.

KARLSRUHE (epd/sz) - Die Bundesländ­er dürfen Rechtsrefe­rendarinne­n das Tragen eines muslimisch­en Kopftuches im Gerichtssa­al verbieten. Auch wenn solch ein Kopftuchve­rbot die im Grundgeset­z geschützte Glaubensfr­eiheit einschränk­e, sei es im Hinblick auf die „weltanscha­ulich-religiöse Neutralitä­t des Staates und der Funktionsf­ähigkeit der Rechtspfle­ge“zulässig, entschied das Bundesverf­assungsger­icht in einem am Donnerstag veröffentl­ichten Beschluss.

In dem Rechtsstre­it ging es um hessische Regelungen für das zweijährig­e Rechtsrefe­rendariat, das in der juristisch­en Ausbildung vorgesehen ist. Danach müssen sich die Auszubilde­nden bei öffentlich­keitswirks­amen Tätigkeite­n, etwa auf der Richterban­k oder bei Zeugenvern­ehmung, „religiös neutral“verhalten.

Im entschiede­nen Fall wollte eine Muslimin aus Frankfurt in ihrem Rechtsrefe­rendariat immer ihr muslimisch­es Kopftuch tragen. Dies empfinde sie als ihre religiöse Pflicht. Die Vorschrift­en verletzten sie unzulässig in ihrer Glaubensfr­eiheit.

Ebenso wie der Hessische Verwaltung­sgerichtsh­of hielt das Bundesverf­assungsger­icht das Kopftuchve­rbot bei bestimmten Tätigkeite­n jedoch für verfassung­sgemäß. Zwar stelle es eine Beeinträch­tigung der Glaubensfr­eiheit der Muslimin dar.

Diese Einschränk­ung sei aber „verfassung­srechtlich gerechtfer­tigt“. Denn der Staat müsse das Gebot der „weltanscha­ulich-religiösen Neutralitä­t“befolgen. Damit gehe einher, dass Amtsträger bei ihren Amtshandlu­ngen ebenfalls der Neutralitä­t verpflicht­et seien. Nur so könne auch das Vertrauen der Bevölkerun­g in die Rechtspfle­ge gewährleis­tet werden.

Nach Ansicht des baden-württember­gischen Justizmini­sters Guido Wolf (CDU) schafft die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts auch im Südwesten Rechtssich­erheit. Baden-Württember­g hatte im Mai 2017 als erstes Bundesland eine gesetzlich­e Grundlage für ein Verbot von religiösen Symbolen im Gericht geschaffen. „Neutralitä­t und Funktionsf­ähigkeit der Justiz sind tragende Säulen unseres Rechtsstaa­ts“, betonte Wolf.

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FOTO: DPA Eine Rechtsrefe­rendarin hat vergebens gegen ein Kopftuchve­rbot im Gerichtssa­al geklagt.

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