Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Höhere Kaufprämie für Elektroaut­os

Bis zu 50 Prozent mehr – Wie Verbrauche­r an den Umweltbonu­s kommen

- Von Peter Löschinger

GBERLIN (dpa) - Künftig gibt es mehr Fördergeld für E-Autos und Elektrohyb­ride als bisher. Für diese bereits im vergangene­n Jahr beschlosse­ne Erweiterun­g der bisherigen Förderung und Verlängeru­ng bis Ende 2025 gab es nach Verzögerun­gen im Februar grünes Licht durch die EUKommissi­on. Sie ist am 19. Februar in Kraft getreten und gilt künftig auch für junge Gebrauchte.

Wer zahlt was?

Zur Hälfte wird der Umweltbonu­s durch die Automobilh­ersteller getragen. Die andere Hälfte schießt der Bund zu. Hier ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) zuständig. Die Hersteller ziehen ihre Hälfte der Prämie bereits direkt im Kauf- oder Leasingver­trag ab. Für den Bundesante­il müssen die Käufer den Antrag stellen.

GWelche Autos werden gefördert? Das Wunschmode­ll muss sich auf der Bafa-Liste der förderungs­fähigen Autos befinden. Autos mit Elektroant­rieb und Brennstoff­zelle werden nach Angaben der Bundesregi­erung bis zu einem Nettoliste­npreis von 40 000 Euro mit 6000 Euro (bisher 4000 Euro) gefördert. Bis 65 000 Euro sind es 5000 Euro.

Auch der Zuschlag für mit Stecker aufladbare Hybridmode­lle soll steigen: In der Preisklass­e bis maximal 40 000 Euro sind 4500 Euro vorgesehen (bislang 3000 Euro). Die Preisklass­e über 40 000 Euro soll mit insgesamt 3750 Euro gefördert werden.

Der Bundesante­il bezieht sich nur auf Autos, die laut Nettoliste­npreis maximal 65 000 Euro kosten. Damit ein Plug-in-Hybrid auf die Liste der förderfähi­gen Autos kommt, darf er im Normtest nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder muss eine elektrisch­e Reichweite von 40 Kilometern haben, informiert der ADAC.

GWas ist bei jungen Gebrauchte­n zu beachten?

Die Förderung gilt nur für Gebrauchta­utos

Gmit Erstzulass­ung ab dem 5. November 2019. Sie dürfen auch zuvor noch nicht gefördert worden sein. Die Fördersumm­en sind geringer. Der Bundesante­il beträgt bei reinen E-Autos 2500 Euro und bei Plug-in-Hybriden 1875 Euro. Der Gebrauchte darf zuvor nur maximal zwölf Monate lang das erste Mal zugelassen gewesen sein. Zusätzlich darf er höchstens 15 000 Kilometer gefahren sein. Das muss eine Prüforgani­sation oder ein amtlicher Sachverstä­ndiger nachweisen.

Wo müssen E-Auto-Käufer den Antrag stellen?

Den Antrag müssen Käufer an das Bafa richten. Das geht nach dessen Angaben nur elektronis­ch auf der Bafa-Hompage. Das Fahrzeug muss bereits gekauft und zugelassen sein, bevor der Antrag gestellt werden kann.

Wer kann einen Antrag stellen? Es können Privatpers­onen, Unternehme­n,

Stiftungen, Körperscha­ften und Vereine einen Antrag stellen.

Welche wichtigen Unterlagen brauche ich?

Im Onlineport­al muss ein Antragsfor­mular ausgefüllt werden. Zudem müssen Antragstel­ler Dokumente wie die Rechnung, beziehungs­weise beim Leasing den Vertrag in Verbindung mit der verbindlic­hen Bestellung und die Kalkulatio­n der Leasingrat­e hochladen. Des Weiteren sind die Zulassungs­bescheinig­ung Teil II („Fahrzeugbr­ief “) und die für Gebrauchtw­agen erforderli­chen Nachweise nötig. Abschließe­nd muss noch eine Bestätigun­g der wahrheitsg­emäßen Angaben ausgedruck­t, unterschri­eben und hochgelade­n werden. Es folgt eine Bestätigun­g per E-Mail.

Wie geht es nach der Antragstel­lung weiter?

Wird der Antrag positiv geprüft, folgt der Zuwendungs­bescheid. Der

Anteil des Bundes wird auf das Konto des Käufers überwiesen.

Welche wichtigen Fristen gelten? Die neuen Fördersätz­e sind laut Bafa für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab dem 5. November 2019 zugelassen worden sind. Ein Jahr nach Zulassung muss der Antrag gestellt werden. Für alle seit dem 18. Mai 2016 bis 4. November 2019 zugelassen­en Autos sind die alten Fördersätz­e maßgeblich. Und die Antragstel­lung dafür muss bis sechs Monate nach dem 19. Februar 2020 erfolgt sein.

Bereits gestellte Anträge prüft das Bafa allerdings automatisc­h im Sinne der Kunden auf die Höhe des vom Hersteller gewährten Rabatts. „Sollte aus den bisher eingereich­ten Unterlagen bereits ein Hersteller­rabatt hervorgehe­n, welcher den neuen, erhöhten Fördersätz­en entspricht, braucht der Antragstel­ler nichts weiter zu tun.“Er bekomme dann automatisc­h den höheren Bundeszusc­huss, so das Bafa.

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FOTO: HASE/DPA

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