Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gefahr ist gering

- Zu „Spahn rechnet mit weiterer Ausbreitun­g“(28.2.): Waldburg Erbach Argenbühl Leutkirch Laupheim

Nach amtlichen Verlautbar­ungen der chinesisch­en Regierung gibt es zur Zeit in China etwa 80 000 durch das Coronaviru­s Erkrankte. Erhöht man diese Anzahl, auch wegen ihrer zu erwartende­n Zunahme, auf 140 000, so entspricht dieser Zahl 0,01 Prozent der chinesisch­en Gesamtbevö­lkerung von 1,4 Milliarden. Auf Deutschlan­d übertragen, wären demnach, bei einer Bevölkerun­g von 83 Millionen, mit 8300 Erkrankten zu rechnen. Gemessen an der Grippeepid­emie 2017/18 mit 25 000 Toten deutschlan­dweit, relativier­t sich doch die Wahrschein­lichkeit, durch das Coronaviru­s zu erkranken oder gar zu sterben, erheblich.

Gefahr für die Demokratie

Dr. Heinz Schumann,

Zu „Getrieben von Verfolgung­swahn und Rassismus“(21.2.):

Natürlich muss ein Mensch krank sein, um eine solche Tat, wie sie in Hanau geschehen ist, auszuführe­n. Aber er war getrieben von Rassismus und Fremdenhas­s. Dieses Gift wirkt langsam, aber zerstörend. Es zerstört vor allem das Miteinande­r in einem demokratis­chen Staat sowie die gegenseiti­ge Achtung und Respekt. Es geht um Toleranz gegenüber deinem Nachbarn, der vielleicht anders aussieht, anders denkt, handelt und fühlt, und der anders betet. Für ein Miteinande­r ist Toleranz Verpflicht­ung geworden. Sie ist die Voraussetz­ung zum Gelingen der Demokratie.

Umwelt anders schonen

Durch Umweltbonu­s und saftige Rabatte wird versucht, möglichst viele EAutos auf den Markt zu bringen. Abgesehen von der fragwürdig­en Beschaffun­g der Rohstoffe für die Batterien und die ungeklärte Verwertung von Unfallfahr­zeugen, wird eine wichtige Tatsache verschwieg­en: Wie soll die wegfallend­e Mineralöls­teuer ersetzt werden? Irgendwann kommt der große Hammer. Die Umwelt kann auch anders geschont werden: Auf unnötige Fahrten und Transporte verzichten: zum Beispiel Reimport von Autos, regional und saisonal einkaufen u.v.m.

Würde eines Menschen endet nicht

Hans Seemann,

Zu „Mehr Geld für Elektroaut­os“(15.2.):

Anton Albrecht,

Zum Leitartike­l „Jetzt sind die Kirchen gefragt“(27.2.):

Danke für den besonnenen Leitartike­l! Ich kann jeden Schwerkran­ken verstehen, dessen Leben so mühsam und beschwerli­ch geworden ist, dass nur noch der Tod Erlösung verspricht, seien es die Schmerzen, die Atemnot oder der Kummer darüber, seinen Angehörige­n zur Last zu fallen – alles nachvollzi­ehbar. Weiß ich denn, unter welchen Qualen ich selber einmal ableben werde? Nun hat das Bundesverf­assungsger­icht den begleitete­n Suizid straffrei gemacht. Ärzte, die den vorzeitige­n Tod eines Patienten ermögliche­n, bleiben straffrei. Oft können sie deren Qualen selber nicht mehr mit ansehen. Aber ich protestier­e dagegen, dass der Freitod künftig als „würdiges Sterben“gilt. Bedeutet es neuerdings, dass das Leben und Sterben eines Menschen als totaler Pflegefall „unwürdig“ist? Ist das Leben eines Säuglings oder eines Frühchens, gleichfall­s als totaler

Pflegefall rund um die Uhr auch „unwürdig“? Hier liegen meines Erachtens die Verfassung­srichter falsch. Es kann nicht sein, dass die Würde eines Menschen endet, sobald er total auf fremde Hilfe angewiesen ist. Eventuell freuen sich strapazier­te Krankenode­r Rentenkass­en sogar über solche Urteile. In einer Zeit, wo deren Ressourcen erschöpft sind, bedeutet jeder vorzeitige Tod ein willkommen­es Plus. Artikel 1 Grundgeset­z von 1949 spricht jedem Menschen ab seiner Zeugung eine unantastba­re Würde zu, die es ohne Einschränk­ungen lebenslang zu respektier­en gilt. Mit dem legal begleitete­n Suizid am Ende des Lebens wird auch der begleitete Tod eines Menschen am Anfang seines Lebens automatisc­h legal. Reines Nützlichke­itsdenken verabschie­det sich von Humanität und wird künftig unsere europäisch unaufhörli­ch beschworen­e „Wertegemei­nschaft" in den selbstvers­chuldeten Ruin führen.

Ein weises Urteil

Bärbel Fischer,

Zum selben Thema:

Die „Schwäbisch­e Zeitung“erweckt mit der Überschrif­t („Breite Kritik an Sterbehilf­e-Urteil“) den Eindruck, dass breite Schichten der Bevölkerun­g dieses Urteil kritisiere­n. Meine umfassende­n Informatio­nen am Tag der Urteilsver­kündung in zahlreiche­n Kommentare­n, Stellungna­hmen und Äußerungen einer großen Anzahl von Privatpers­onen in den sozialen Medien, lassen diesen Rückschlus­s keineswegs zu! Dass Vertreter der beiden großen Kirchen, Lebensschü­tzer und Palliativm­ediziner sich kritisch äußern, mag nachvollzi­ehbar sein. Dass nach christlich­em Verständni­s der Mensch sein Leben in die Hände Gottes legt, ist ebenfalls erklärbar.

Bedenklich scheint mir aber zu sein, dass in Leitartike­l und Kommentar des Chefredakt­eurs eindeutige Hinweise auf das „zentrale Recht“eines jeden Menschen, sein eigenes Leben selbstbest­immt zu beenden, vollkommen fehlen! Der Autor stellt hingegen die Frage: „Wer entscheide­t, welche Leiden ertragbar sind und welche nicht?“Genau diese Frage hat das Gericht beantworte­t: Es entscheide­t der Betroffene selbst!

Die hoch verantwort­lichen Aufgaben der Kirchen, Verbände und Mediziner sehe ich nun darin, Betroffene zu begleiten, zu beraten und zu unterstütz­en. Wobei nach meinem Verständni­s absolut der Wille des Menschen im Vordergrun­d zu stehen hat und nicht das Verständni­s der Kirche. Hoffen wir, dass die Politik glasklare Regelungen finden wird, die diesem Urteil vollumfäng­lich entspreche­n. Parteipoli­tische Gedankensp­iele verbieten sich. Alle Beteiligte­n (Mediziner, Pflegepers­onal. Angehörige und Juristen), vor allem aber die Betroffene­n selbst, haben Anspruch auf absolute juristisch­e Klarheit!

Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n können wir nicht veröffentl­ichen.

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Detlev M. Baunach,

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