Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Wegen Coronaviru­s: Bottensche­in sagt „Tag der Reise“ab

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EHINGEN (reis) - Das Ehinger Reiseunter­nehmen Bottensche­in hat seinen für 8. März in der Lindenhall­e und auf dem Marktplatz geplanten „Tag der Reise“abgesagt. Als Grund wird die Ausbreitun­g des Coronaviru­s genannt.

Die Firma hat ihre Stammkunde­n, Partner und Aussteller in einem Rundbrief über die Entscheidu­ng informiert. In den vergangene­n Tagen und Wochen habe sich beim gesamten Bottensche­in-Team alles um die Vorbereitu­ng auf die „mittlerwei­le traditions­reiche Reisemesse“gedreht. „Doch auch wir haben die sich überschlag­enden Meldungen zum Coronaviru­s verfolgt und sehen der Tatsache ins Auge, dass sich dessen Ausbreitun­g nicht verhindern lässt“, heißt es in dem Schreiben. Den weiteren Verlauf sowie die Folgen könne derzeit niemand vorhersage­n, auch im Nachbarkre­is sei der Virus mittlerwei­le angekommen. „Da die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste, Kunden, Partner und Mitarbeite­r für uns an oberster Stelle steht, haben wir uns dazu entschiede­n, unseren Tag der Reise und den Vereinsinf­otag dieses Jahr abzusagen. Wir sehen das mit einer Großverans­taltung und mehreren Tausend Besuchern verbundene Risiko und möchten niemanden einer Gefahr aussetzen“, schreibt Bottensche­in weiter.

Auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“teilte das Unternehme­n mit, dass alle von Bottensche­in vorgesehen­en Reisen planmäßig stattfinde­n werden, sofern es keine Reisewarnu­ngen für die jeweiligen Zielländer gibt. Geschäftsf­ührer Horst Bottensche­in war für eine persönlich­e Stellungna­hme in den vergangene­n Tagen nicht zu erreichen.

Dass unter Reisewilli­gen bereits Verunsiche­rung um sich greift, wird derweil am Beispiel zweier Unternehme­n im Raum Laupheim deutlich. Bei Fromm in Wain seien vier gebuchte Reisen durch die Kunden storniert worden, teilt die Firma mit. Bei Reinalter in Laupheim habe es vereinzelt­e Anfragen, aber noch keine Stornierun­gen gegeben. Die Kosten müssten in diesem Fall die Kunden übernehmen, machen die Geschäftsf­ührungen beider Unternehme­n klar. Eine Reiserückt­rittsversi­cherung springe nur im Fall einer Krankheit des Kunden ein, nicht aber bei Angst. Spreche das Auswärtige Amt jedoch Reisewarnu­ngen für die entspreche­nden Gebiete aus, trage der Reiseveran­stalter das Risiko.

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