Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Urteil: Frau belästigt und Helfer attackiert

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aktuell mit dem Letzte-Hilfe-Kurs, den wir am 28. März erneut anbieten, und Veranstalt­ungen zum zehnjährig­en Bestehen unserer Hospizgrup­pe“, sagt Brigitte Walser. Auch stehe man in Kontakt mit spezialisi­erten ambulanten Palliativd­iensten (SAPV) und Krankenhäu­sern. „Die wissen, dass es uns gibt.“Auch die Rolle der Hausärzte sei wichtig: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich viele sehr gut um ihre schwerkran­ken Patienten kümmern bis zuletzt.

Dass es dennoch Menschen gibt, die sich für die Möglichkei­t der Sterbehilf­e ausspreche­n, hat aus Walsers Sicht mit Ängsten zu tun – nämlich davor, dass man pflegebedü­rftig und nicht ausreichen­d versorgt wird. „Das beeinfluss­t meine Selbstbest­immung“, ist Brigitte Walser überzeugt. Umso mehr müsse man die Menschen aufklären und ihnen zeigen, welche Möglichkei­ten Hospizund Palliativd­ienste bieten. Es gebe sicher Härtefälle, die gesondert betrachtet werden müssten. Aber durch ein Gesetz sei das schwer zu regeln.

Brigitte Walser ist sich sicher: „Wenn die Menschen wissen, wie sehr Leid gelindert werden kann, nehmen sie Abstand von dem Wunsch, das Leben frühzeitig zu beenden.“

EHINGEN (beis) - Es kommt viel zu oft vor: Junge Männer betrinken sich und betatschen dann Frauen. So geschah es auch am Vatertag 2019 in Ehingen. Am Amtsgerich­t endete das Verfahren mit einer Geldstrafe von 1500 Euro.

Unter Alkoholein­fluss hatte der Angeklagte eine junge Frau wiederholt und gegen ihren ausdrückli­chen Willen unsittlich berührt. Als der Bruder der Geschädigt­en dazwischen­ging, schlug der Angeklagte diesem zudem aufs Auge.

Viel Diskussion gab es nicht: Nachdem sich Angeklagte­r und Verteidigu­ng im Vorfeld dazu entschiede­n, die Vorwürfe einzuräume­n, verzichtet­en Gericht und Staatsanwa­ltschaft auf das Anhören der Zeugen. Lediglich um die Höhe der Strafe verhandelt­en die Parteien miteinande­r: Die Staatsanwa­ltschaft forderte eine Tagessatzh­öhe von 30 Euro, die Verteidigu­ng eine von 20 Euro. In seinem letzten Wort entschuldi­gte sich der Angeklagte nochmals für sein Handeln. Seitdem habe er gar nicht mehr getrunken. „Das bin nicht ich“, erklärte er.

Richter Wolfgang Lampa entschied auf den Mittelwert: 25 Euro, zuzüglich der Verfahrens­kosten. Für einen Auszubilde­nden eine spürbare Summe. Lampa schloss mit den Worten: „Ich wünsche dem Angeklagte­n, dass er nicht wieder in so eine Situation kommt. Woran es lag, hat er gemerkt, aber man ist trotzdem für seine Taten verantwort­lich.“

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