Urteil: Frau belästigt und Helfer attackiert
aktuell mit dem Letzte-Hilfe-Kurs, den wir am 28. März erneut anbieten, und Veranstaltungen zum zehnjährigen Bestehen unserer Hospizgruppe“, sagt Brigitte Walser. Auch stehe man in Kontakt mit spezialisierten ambulanten Palliativdiensten (SAPV) und Krankenhäusern. „Die wissen, dass es uns gibt.“Auch die Rolle der Hausärzte sei wichtig: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich viele sehr gut um ihre schwerkranken Patienten kümmern bis zuletzt.
Dass es dennoch Menschen gibt, die sich für die Möglichkeit der Sterbehilfe aussprechen, hat aus Walsers Sicht mit Ängsten zu tun – nämlich davor, dass man pflegebedürftig und nicht ausreichend versorgt wird. „Das beeinflusst meine Selbstbestimmung“, ist Brigitte Walser überzeugt. Umso mehr müsse man die Menschen aufklären und ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Hospizund Palliativdienste bieten. Es gebe sicher Härtefälle, die gesondert betrachtet werden müssten. Aber durch ein Gesetz sei das schwer zu regeln.
Brigitte Walser ist sich sicher: „Wenn die Menschen wissen, wie sehr Leid gelindert werden kann, nehmen sie Abstand von dem Wunsch, das Leben frühzeitig zu beenden.“
EHINGEN (beis) - Es kommt viel zu oft vor: Junge Männer betrinken sich und betatschen dann Frauen. So geschah es auch am Vatertag 2019 in Ehingen. Am Amtsgericht endete das Verfahren mit einer Geldstrafe von 1500 Euro.
Unter Alkoholeinfluss hatte der Angeklagte eine junge Frau wiederholt und gegen ihren ausdrücklichen Willen unsittlich berührt. Als der Bruder der Geschädigten dazwischenging, schlug der Angeklagte diesem zudem aufs Auge.
Viel Diskussion gab es nicht: Nachdem sich Angeklagter und Verteidigung im Vorfeld dazu entschieden, die Vorwürfe einzuräumen, verzichteten Gericht und Staatsanwaltschaft auf das Anhören der Zeugen. Lediglich um die Höhe der Strafe verhandelten die Parteien miteinander: Die Staatsanwaltschaft forderte eine Tagessatzhöhe von 30 Euro, die Verteidigung eine von 20 Euro. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte nochmals für sein Handeln. Seitdem habe er gar nicht mehr getrunken. „Das bin nicht ich“, erklärte er.
Richter Wolfgang Lampa entschied auf den Mittelwert: 25 Euro, zuzüglich der Verfahrenskosten. Für einen Auszubildenden eine spürbare Summe. Lampa schloss mit den Worten: „Ich wünsche dem Angeklagten, dass er nicht wieder in so eine Situation kommt. Woran es lag, hat er gemerkt, aber man ist trotzdem für seine Taten verantwortlich.“