Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Auf dem Prüfstand

Alle zwei Jahre steht für Autos die Hauptunter­suchung an – Dabei lohnt es sich, Zubehör im Vorfeld zu kontrollie­ren

- Von Elfriede Munsch

Jedes Fahrzeug muss regelmäßig zur Hauptunter­suchung (HU), um bei einer Prüforgani­sation wie TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ seine Verkehrsta­uglichkeit überprüfen zu lassen. Rund 160 Positionen werden während einer HU kontrollie­rt. Der Gesetzgebe­r schreibt vor, dass Neuwagen erstmals nach drei Jahren zur Überprüfun­g antreten müssen, danach steht die Überprüfun­g alle zwei Jahre an. Mit nur wenig Aufwand können Autobesitz­er im Vorfeld zumindest einige der Prüfpunkte selbst kontrollie­ren.

Wann ist der Termin zur Hauptunter­suchung fällig?

Der nächste Termin ist in der Zulassungs­bescheinig­ung Teil I – besser bekannt als Fahrzeugsc­hein – vermerkt. Außerdem lässt er sich auf der Prüfplaket­te auf dem hinteren Nummernsch­ild des Autos ablesen. Die große mittige Zahl zeigt das Jahr an, die senkrecht darüberste­hende Ziffer gibt den Monat an, in der das Fahrzeug zur HU muss.

Auch an der Farbe der Plakette lässt sich das Jahr erkennen, wann die nächste HU ansteht. Es gibt eine farbliche Reihenfolg­e mit sechs Farben (orange, blau, gelb, braun, rosa

GGund grün), die sich wiederholt. Klebt etwa eine blaue Plakette auf dem Schild, muss das Auto noch in diesem Jahr untersucht werden. Ist eine gelbe vorhanden, steht der nächste Termin erst 2021 an. Die farbigen Plaketten erleichter­n zum Beispiel der Polizei zu erkennen, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist.

Was kann man im Vorfeld der Prüfung tun?

Vor der HU können Autofahrer bereits einiges kontrollie­ren. Ist ein Verbandska­sten mit gültigem Haltbarkei­tsdatum an Bord? Außerdem müssen Warndreiec­k, mindestens eine Warnweste sowie bei Elektro- und Plug-in-Fahrzeugen das Ladekabel vorhanden sein. Wer sein Fahrzeug nach diesen Dingen durchsucht, nutzt am besten gleich die Gelegenhei­t, es zu säubern. Eine rollende Müllhalde macht bei Prüfern keinen guten Eindruck. Eine Wagenwäsch­e erhöht ebenfalls die Akzeptanz, zudem sind danach auch die Autokennze­ichen gut sichtbar. Ein Punkt, der ebenfalls gecheckt wird.

Für gute Sicht sollte zudem die Scheibenwa­schanlage funktionie­ren, darüber hinaus müssen die Wischer und Wischblätt­er in gutem Zustand sein. Die Spiegel dürfen nicht

Gblind, die Frontschei­be muss im Bereich über dem Lenkrad intakt sein.

Schnell testen lässt sich die Hupe, denn auch sie muss natürlich funktionie­ren. Die Reifen lassen sich ebenfalls einfach überprüfen. Sie müssen eine Mindestpro­filtiefe von 1,6 Millimeter­n haben. Zudem dürfen die Pneus nicht beschädigt sein; Reifen mit Rissen, Beulen oder Schnitten werden nicht akzeptiert.

Auch eine Kontrolle der Beleuchtun­g bietet sich an. Alle lichttechn­ischen Einrichtun­gen am Fahrzeug müssen funktionie­ren. Die Leuchtgehä­use und Rückstrahl­er sowie die

Reflektore­n der Scheinwerf­er dürfen nicht beschädigt sein. Leuchten die Kontrolllä­mpchen im Fahrerdisp­lay ständig auf, wird dies genauso bemängelt wie falsch eingestell­te Scheinwerf­er.

Scheibenwi­schblätter oder abgefahren­e Reifen lassen sich vor der HU noch vergleichs­weise einfach selbst wechseln. Das Austausche­n von kaputten Glühbirnen gelingt in modernen Fahrzeugen nicht immer leicht. Kommen LED-Leuchten ins Spiel, muss der Fachmann ran. Der ist auch Ansprechpa­rtner, wenn es um etwas komplexere Fahrzeugko­mponenten geht. Bei flatternde­m Lenkrad, festsitzen­der Handbremse oder beschädigt­er Frontschei­be ist vor der Hauptunter­suchung ein Werkstattb­esuch zu empfehlen. Auch ein lauter Motor, Ölverlust oder Abgasprobl­eme sollen überprüft werden.

Was sollte man zur HU mitbringen?

Zur HU muss man die Zulassungs­bescheinig­ung Teil I (Fahrzeugsc­hein) mitbringen. Außerdem – sofern Veränderun­gen am Fahrzeug unternomme­n wurden – die Prüfzeugni­sse oder Änderungsa­bnahmebest­ätigungen von Anbauteile­n wie etwa Sonderräde­rn oder Tieferlegu­ngsfedern.

GMuss man zur Nachunters­uchung, sollte auch der Untersuchu­ngsbericht der vorangegan­genen Hauptunter­suchung greifbar sein.

Was passiert, wenn das Auto die Prüfung nicht besteht?

Erteilt der Prüfer keine neue Plakette, sondern nur einen Mängelberi­cht, gilt es diese Mängel umgehend zu beheben. Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptunter­suchung wieder vorgeführt werden.

GWas sollte man tun, wenn man seinen HU-Termin verpasst?

Wer den vorgeschri­ebenen Überprüfun­gstermin hat verstreich­en lassen, sollte möglichst schnell eine Prüfstelle aufsuchen. Das Überziehen gilt bereits als Ordnungswi­drigkeit, wenn der für den Termin verbindlic­he Monat überschrit­ten wurde.

Ein Verwarnung­sgeld wird fällig, wenn die Frist für die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Ab diesem Zeitpunkt sind die Prüforgani­sationen verpflicht­et, eine erweiterte HU durchzufüh­ren. Übrigens: Wer überzieht, kann die Zeitspanne bis zum nächsten Termin nicht strecken. Dieser wird nach dem tatsächlic­hen Termin eingetrage­n.

G

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany