Am Haus am See scheiden sich die Geister
Technischer Ausschuss soll am Montag über umstrittenen Bau einer Tiefgarage und eines Kellers in Ersingen entscheiden
ERSINGEN (reis) - Das Wohnhaus am Ufer des Ersinger Badesees in der Dellmensinger Straße beschäftigt derzeit wieder einmal die Behörden und kommunalpolitischen Gremien. Es geht um den vom Eigentümer beantragten Bau einer Tiefgarage und um die nachträgliche Genehmigung eines bereits errichteten Kellers unter der Terrasse. Der Ersinger Ortschaftsrat hat in seiner jüngsten Sitzung kontrovers darüber beraten und keine einhellige Meinung erlangt. Offensichtlich ist das umstrittene Vorgehen des Bauherren manchen Ersingern ein Dorn im Auge. Am kommenden Montag, 2. März, kommt das Thema nun im Technischen Ausschuss des Erbacher Gemeinderats auf den Tisch.
Das Gebäude am Seeufer an der Dellmensinger Straße wurde einst als Betriebsleiterhaus gebaut. Als solches wird das Gebäude zwar längst nicht mehr benötigt, weil für diesen Fall aber keine Rückbauverpflichtung in der Baugenehmigung enthalten war, muss es geduldet werden. Der einstige Betreiber verkaufte es an eine Privatperson, die es mehrere Jahre bewohnte und schließlich den Abbruch des Fertighauses und einen Neubau in ähnlicher Weise beantragte. Das Landratsamt erteilte jedoch für einen Neubau keine Genehmigung, weil sich der Standort im Außenbereich befindet und daher besondere Voraussetzungen für ein Bauvorhaben erfüllt sein müssen. Lediglich eine Sanierung sei möglich, hieß es. Weil der damalige Eigentümer das nicht wollte, bewohnte er das Haus ohne Sanierung einige Jahre weiter, ehe er es an den heutigen Eigentümer verkaufte.
Dieser beantragte und erhielt 2017 eine Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung des bestehenden Hauses, mit einigen Änderungen wie den Rückbau des Satteldachs zu Gunsten eines Flachdachs. Auch der Ersinger Ortschaftsrat hatte keine Einwände, vorausgesetzt, das Gebäude würde auf Kosten des Eigentümers an die Kanalisation angeschlossen. Im November 2017 schließlich beantragte der Eigentümer zusätzlich die Genehmigung für eine Tiefgarage, im Gegenzug sollten die oberirdischen Garagen abgerissen werden. Dem Vorhaben erteilte das Landratsamt eine Absage: Ohne Bebauungsplan sei das nicht genehmigungsfähig. Dabei blieb es, weil sich die Gemeinde nicht bereit zeigte, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Als der Eigentümer nicht genehmigte bauliche Änderungen an dem Objekt vornahm, erließ das Landratsamt eine Baustellenverfügung. Der Bauherr reichte daraufhin eine geänderte Planung ein, erhielt aber
– erneut wegen des nötigen Bebauungsplans – eine Abfuhr vom Ortschaftsrat. Mitte 2019 unternahm er einen weiteren Anlauf, wonach die Stadtverwaltung das Landratsamt um eine Beurteilung bat, ob das Projekt im Außenbereich genehmigungsfähig oder nur über einen Bebauungsplan realisierbar ist.
Das Amt kam zum Ergebnis, dass sowohl die Tiefgarage als auch der Keller auch ohne Bebauungsplan genehmigungsfähig wären. Begründung: Weil die Änderungen außen nicht sichtbar seien und keinen wesentlichen Eingriff in den Erholungsschutzstreifen darstellten, könne eine Ausnahme nach dem Naturschutzrecht in Aussicht gestellt werden.
Im Ersinger Ortschaftsrat mochten sich mit dieser Auffassung nicht alle Mitglieder anfreunden – Ortsvorsteherin Irene Paal indes schon. Für die rein baurechtliche Seite sei das Landratsamt zuständig, der Ortschaftsrat hingegen habe die Anträge lediglich aus städtebaulicher Sicht zu beurteilen – und auch da spreche nichts gegen eine Genehmigung. „Die Umbauten sind ja gar nicht sichtbar. Wenn nun aber eine Bauruine stehen bleiben würde, würde mich das stören. Und so kämen wenigstens die hässlichen Garagen weg“, sagte sie im SZ-Gespräch. Die Ratskollegen konnte sie von ihrer Meinung aber nur bedingt überzeugen. Dem Bau der Tiefgarage stimmten zwar sechs Ortschaftsräte und damit die Mehrheit zu (bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme), gegen die nachträgliche Genehmigung des Kellers sprachen sich indes vier Räte aus; nur drei stimmten dafür, drei enthielten sich.
Am Montag nun liegt es am Technischen Ausschuss des Erbacher Gemeinderats, eine Entscheidung zu treffen.