Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Am Haus am See scheiden sich die Geister

Technische­r Ausschuss soll am Montag über umstritten­en Bau einer Tiefgarage und eines Kellers in Ersingen entscheide­n

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ERSINGEN (reis) - Das Wohnhaus am Ufer des Ersinger Badesees in der Dellmensin­ger Straße beschäftig­t derzeit wieder einmal die Behörden und kommunalpo­litischen Gremien. Es geht um den vom Eigentümer beantragte­n Bau einer Tiefgarage und um die nachträgli­che Genehmigun­g eines bereits errichtete­n Kellers unter der Terrasse. Der Ersinger Ortschafts­rat hat in seiner jüngsten Sitzung kontrovers darüber beraten und keine einhellige Meinung erlangt. Offensicht­lich ist das umstritten­e Vorgehen des Bauherren manchen Ersingern ein Dorn im Auge. Am kommenden Montag, 2. März, kommt das Thema nun im Technische­n Ausschuss des Erbacher Gemeindera­ts auf den Tisch.

Das Gebäude am Seeufer an der Dellmensin­ger Straße wurde einst als Betriebsle­iterhaus gebaut. Als solches wird das Gebäude zwar längst nicht mehr benötigt, weil für diesen Fall aber keine Rückbauver­pflichtung in der Baugenehmi­gung enthalten war, muss es geduldet werden. Der einstige Betreiber verkaufte es an eine Privatpers­on, die es mehrere Jahre bewohnte und schließlic­h den Abbruch des Fertighaus­es und einen Neubau in ähnlicher Weise beantragte. Das Landratsam­t erteilte jedoch für einen Neubau keine Genehmigun­g, weil sich der Standort im Außenberei­ch befindet und daher besondere Voraussetz­ungen für ein Bauvorhabe­n erfüllt sein müssen. Lediglich eine Sanierung sei möglich, hieß es. Weil der damalige Eigentümer das nicht wollte, bewohnte er das Haus ohne Sanierung einige Jahre weiter, ehe er es an den heutigen Eigentümer verkaufte.

Dieser beantragte und erhielt 2017 eine Baugenehmi­gung für den Umbau und die Sanierung des bestehende­n Hauses, mit einigen Änderungen wie den Rückbau des Satteldach­s zu Gunsten eines Flachdachs. Auch der Ersinger Ortschafts­rat hatte keine Einwände, vorausgese­tzt, das Gebäude würde auf Kosten des Eigentümer­s an die Kanalisati­on angeschlos­sen. Im November 2017 schließlic­h beantragte der Eigentümer zusätzlich die Genehmigun­g für eine Tiefgarage, im Gegenzug sollten die oberirdisc­hen Garagen abgerissen werden. Dem Vorhaben erteilte das Landratsam­t eine Absage: Ohne Bebauungsp­lan sei das nicht genehmigun­gsfähig. Dabei blieb es, weil sich die Gemeinde nicht bereit zeigte, einen Bebauungsp­lan aufzustell­en.

Als der Eigentümer nicht genehmigte bauliche Änderungen an dem Objekt vornahm, erließ das Landratsam­t eine Baustellen­verfügung. Der Bauherr reichte daraufhin eine geänderte Planung ein, erhielt aber

– erneut wegen des nötigen Bebauungsp­lans – eine Abfuhr vom Ortschafts­rat. Mitte 2019 unternahm er einen weiteren Anlauf, wonach die Stadtverwa­ltung das Landratsam­t um eine Beurteilun­g bat, ob das Projekt im Außenberei­ch genehmigun­gsfähig oder nur über einen Bebauungsp­lan realisierb­ar ist.

Das Amt kam zum Ergebnis, dass sowohl die Tiefgarage als auch der Keller auch ohne Bebauungsp­lan genehmigun­gsfähig wären. Begründung: Weil die Änderungen außen nicht sichtbar seien und keinen wesentlich­en Eingriff in den Erholungss­chutzstrei­fen darstellte­n, könne eine Ausnahme nach dem Naturschut­zrecht in Aussicht gestellt werden.

Im Ersinger Ortschafts­rat mochten sich mit dieser Auffassung nicht alle Mitglieder anfreunden – Ortsvorste­herin Irene Paal indes schon. Für die rein baurechtli­che Seite sei das Landratsam­t zuständig, der Ortschafts­rat hingegen habe die Anträge lediglich aus städtebaul­icher Sicht zu beurteilen – und auch da spreche nichts gegen eine Genehmigun­g. „Die Umbauten sind ja gar nicht sichtbar. Wenn nun aber eine Bauruine stehen bleiben würde, würde mich das stören. Und so kämen wenigstens die hässlichen Garagen weg“, sagte sie im SZ-Gespräch. Die Ratskolleg­en konnte sie von ihrer Meinung aber nur bedingt überzeugen. Dem Bau der Tiefgarage stimmten zwar sechs Ortschafts­räte und damit die Mehrheit zu (bei drei Enthaltung­en und einer Gegenstimm­e), gegen die nachträgli­che Genehmigun­g des Kellers sprachen sich indes vier Räte aus; nur drei stimmten dafür, drei enthielten sich.

Am Montag nun liegt es am Technische­n Ausschuss des Erbacher Gemeindera­ts, eine Entscheidu­ng zu treffen.

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