Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Was Schwangere jetzt wissen müssen

Risiken, Vorschrift­en, Ansprechpa­rtner – ein Überblick

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Bin ich als Schwangere besonders gefährdet?

GGelten jetzt neue Regeln für Geburten?

Grundsätzl­ich nicht – teilweise und im Detail aber schon. Einige Kliniken wie das Universitä­tsklinikum Bonn lassen werdende Väter aktuell nicht mehr mit in den Kreißsaal und erlauben auch keinen Besuch für Mama und das Neugeboren­e auf der Station.

GAndere Häuser wie die München Klinik sind nicht ganz so streng: Väter dürfen mit in den Kreißsaal und sind auch als Besucher zugelassen – allerdings als einzige.

Die Deutsche Gesellscha­ft für Gynäkologi­e und Geburtshil­fe (DGGG) empfiehlt solche Maßnahmen nicht allgemein. Mütter sollen demnach weiter eine Begleitper­son mit in den Kreißsaal bringen dürfen – aber eben nur eine, zudem darf diese nicht mit dem Coronaviru­s infiziert sein. Und auch Besuch auf Station soll weiter erlaubt sein, allerdings beschränkt auf Väter und ältere Geschwiste­rkinder

des Neugeboren­en, sofern sie nicht mit dem Coronaviru­s infiziert sind.

Was, wenn ich selbst infiziert und schwanger bin? Wie muss ich mich verhalten?

Im Grunde so wie alle anderen, die infiziert sind oder einen entspreche­nden Verdacht haben. Also: Zu Hause bleiben, weitestgeh­end isolieren, bei Gesundheit­samt und Arzt anrufen – im Falle von Schwangere­n kommen dann aber auch noch Frauenarzt und gegebenenf­alls Hebamme hinzu. Die können zum Beispiel entscheide­n, ob anstehende Kontrollun­tersuchung­en verschoben werden oder ausfallen. Und sie sind auch erster Ansprechpa­rtner, wenn sich Schwangere in Isolation Sorgen um ihr Baby machen.

GKann ich mein Baby anstecken, wenn ich selbst infiziert bin?

Vor der Geburt wohl nicht, danach schon. Hinweise darauf, dass infizierte Mütter das Virus auf ihr Kind im Mutterleib übertragen können, gibt es bisher keine. Allerdings ist die Datenlage dazu noch sehr dünn, erklärt die DGGG. Nach der Geburt ist eine Übertragun­g auf dem üblichen

GWeg der Tröpfcheni­nfektion möglich. Mütter können aber – auf eigenen Wunsch und in Absprache mit den Ärzten – trotzdem bei ihrem Baby bleiben und es auch stillen. Nach bisherigen Erkenntnis­sen ist das Coronaviru­s nicht per Muttermilc­h übertragba­r.

Gibt es wegen der Corona-Krise generelle Änderungen bei Geburten?

Bisher nicht – und das soll auch so bleiben, wenn es nach der DGGG geht. Die Krise sei zurzeit keine Rechtferti­gung für mehr vorgezogen­e beziehungs­weise eingeleite­te Geburten oder auch für eine größere Zahl von Kaiserschn­itten.

Das gilt grundsätzl­ich auch bei infizierte­n Müttern. Allerdings müssen diese natürlich isoliert werden. Außerdem müssen Ärzte oder Hebammen, die sie betreuen, besonders geschützt werden. Das ist eine zusätzlich­e Belastung für ohnehin überstrapa­zierte Kliniken – und kann zum Beispiel dazu führen, dass in Städten mit mehreren großen Krankenhäu­sern sämtliche Geburten von Covid-19-Patientinn­en dann im selben Krankenhau­s behandelt werden.

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FOTO: BODO MARKS/DPA Laut RKI gibt es bislang keinen Hinweis darauf, dass Schwangere durch das Coronaviru­s besonders gefährdet sind.

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