Stadt Ulm erlässt Eltern einen Monat Kitagebühr
Hilfe auch für Unternehmer und Gastronomen
ULM (sz) - Die Folgen der CoronaPandemie belasten die Wirtschaft. Schließung von Geschäften und Einschränkung von Öffnungszeiten in der Gastronomie, mit denen die Behörden versuchen, den Verlauf der Krankheitswelle einzugrenzen, fordern ihren Tribut bei Selbständigen und Geschäftsinhabern. Die Stadt Ulm unterstützt daher Ulmer Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind.
Und zwar über vereinfachte und zinslose Stundungsmöglichkeiten für Steueransprüche. Auch Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungen werden für die betroffenen Unternehmen unbürokratisch bearbeitet, um die Steuerzahlungen rasch an die veränderten Verhältnisse anzupassen. So sollen auch Entlassungen vermieden und Arbeitsplätze gesichert werden. Unternehmer wenden sich hierzu an das Sachgebiet Steuern der Stadt Ulm (Donaustraße 5, 89073 Ulm oder steuern@ulm.de).
Auch die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) sehen diese Stundungsmöglichkeiten vor.
Eltern, deren Kinder eine Ulmer Kindertageseinrichtung in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft sowie die Schulkindbetreuung einschließlich Mittagstischverpflegung an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm derzeit nicht besuchen können, werden für einen Monat von der Kitagebühr, den Entgelten der Schulkindbetreuung sowie der Mittagstischverpflegung befreit. Dies gilt auch für die von der Stadt erhobenen Kostenbeiträge in der Kindertagespflege. Für den Monat April werden die Beiträge nicht erhoben bzw. zurückerstattet. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Eine gute Nachricht für viele Gastronomen: Die Fälligkeit der Außenbewirtschaftungsgebühr wird aufgrund der Schließung von Gastronomiebetrieben bis auf Weiteres ausgesetzt.