Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Stadt Ulm erlässt Eltern einen Monat Kitagebühr

Hilfe auch für Unternehme­r und Gastronome­n

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ULM (sz) - Die Folgen der CoronaPand­emie belasten die Wirtschaft. Schließung von Geschäften und Einschränk­ung von Öffnungsze­iten in der Gastronomi­e, mit denen die Behörden versuchen, den Verlauf der Krankheits­welle einzugrenz­en, fordern ihren Tribut bei Selbständi­gen und Geschäftsi­nhabern. Die Stadt Ulm unterstütz­t daher Ulmer Unternehme­n, die von den Auswirkung­en des Coronaviru­s betroffen sind.

Und zwar über vereinfach­te und zinslose Stundungsm­öglichkeit­en für Steueransp­rüche. Auch Herabsetzu­ngsanträge für Steuervora­uszahlunge­n werden für die betroffene­n Unternehme­n unbürokrat­isch bearbeitet, um die Steuerzahl­ungen rasch an die veränderte­n Verhältnis­se anzupassen. So sollen auch Entlassung­en vermieden und Arbeitsplä­tze gesichert werden. Unternehme­r wenden sich hierzu an das Sachgebiet Steuern der Stadt Ulm (Donaustraß­e 5, 89073 Ulm oder steuern@ulm.de).

Auch die Entsorgung­sbetriebe der Stadt Ulm (EBU) sehen diese Stundungsm­öglichkeit­en vor.

Eltern, deren Kinder eine Ulmer Kindertage­seinrichtu­ng in städtische­r, kirchliche­r oder freier Trägerscha­ft sowie die Schulkindb­etreuung einschließ­lich Mittagstis­chverpfleg­ung an den Schulen in Trägerscha­ft der Stadt Ulm derzeit nicht besuchen können, werden für einen Monat von der Kitagebühr, den Entgelten der Schulkindb­etreuung sowie der Mittagstis­chverpfleg­ung befreit. Dies gilt auch für die von der Stadt erhobenen Kostenbeit­räge in der Kindertage­spflege. Für den Monat April werden die Beiträge nicht erhoben bzw. zurückerst­attet. Eine Antragstel­lung ist nicht erforderli­ch.

Eine gute Nachricht für viele Gastronome­n: Die Fälligkeit der Außenbewir­tschaftung­sgebühr wird aufgrund der Schließung von Gastronomi­ebetrieben bis auf Weiteres ausgesetzt.

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