Für Verkehrssünder wird es teurer
Rettungsgasse, Radfahrer, Falschparken: Bußgelder im Verkehr steigen – Kritik vom ADAC
GBERLIN (dpa) - Wer zu schnell fährt, verliert künftig schneller den Führerschein. Auch andere Vergehen werden härter bestraft. Das Bundeskabinett nahm am Montag in Berlin formell den Beschluss zur Kenntnis, den der Bundesrat im Februar gefasst hatte. In seinem Beschluss begründete der Bundesrat, dass die derzeitigen Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht ausreichen würden, um das Verhalten von Autofahrern zu ändern. Ziel der Novelle von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) war unter anderem, dass Fahrradfahrer sicherer und komfortabler durch die Städte kommen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch nicht ganz klar – „in Kürze“soll es soweit sein, wie ein Sprecher am Montag sagte.
Schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher kann es einen Monat Fahrverbot geben – innerorts bei 21 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt. Bislang war der Führerschein für vier Wochen weg, wenn man innerorts 31 Kilometer pro Stunde zu schnell war. Für das Parken auf Geh- und Radwegen können nun je nach Schwere des Falls bis zu 100 Euro fällig werden. Das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radler wird verboten. Es kann dann, ebenso wie Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen, sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden, wenn andere behindert oder gefährdet werden oder man länger als eine Stunde parkt.
Die höheren Strafen sollen für mehr Verkehrssicherheit sorgen, Unfälle
mit Verletzten und Toten verhindern. Die Novelle haben Bundesrat und Länder gemeinsam erarbeitet. Das Verkehrsministerium BadenWürttemberg spricht vom Ziel der „Vision Zero“– langfristig soll niemand mehr im Straßenverkehr sterben oder schwer verletzt werden. Dieses Jahr sollen 40 Prozent weniger Menschen auf Straßen zu Tode kommen als vor zehn Jahren. Nach Zahlen des statistischen Landesamts von 2010 wären das rund 200 Tote weniger. Außerdem betrage der jährliche volkswirtschaftliche Schaden durch Unfälle allein in Baden-Württemberg fast drei Milliarden Euro. Die StVO-Novelle soll zudem schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Eltern mit Kinderwägen, Kindern und
Senioren sowie speziell Fahrradfahrern mehr Schutz im Straßenverkehr bieten, erklärt ein Ministeriumssprecher. Denn im Sinne der Umwelt strebt die Landesregierung an, den Radanteil am Straßenverkehr bis 2030 zu verdoppeln. Der ADAC bestätigt, dass immer mehr Menschen das Fahrrad nutzen würden, während sich der Straßenverkehr insgesamt verdichte. Unfälle mit Radfahrern würden daher zunehmen.
Sie haben oft schwerwiegende Folgen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen 2019 in Deutschland 426 Radfahrer ums Leben. „Die nun beschlossene StVONovelle baut wichtige Konfliktpunkte zwischen Auto- und Radverkehr ab“, sagt Landes-Verkehrsminister
Winfried Hermann. Ein Sprecher des Ministeriums erklärt, dazu zähle eine bessere Übersicht auf der Straße. Daher müssen Autofahrer beim Parken jetzt beachten, dass sie statt fünf nun acht Meter vor einer Kreuzung freilassen müssen, wenn ein Fahrradweg eingezeichnet ist. Bislang mussten Autofahrer beim Überholen einen „angemessenen Abstand“zu Fahrradfahrern einhalten. Laut neuer Verordnung sind nun mindestens zwei Meter Abstand außerorts und eineinhalb Meter innerorts festgeschrieben.
Es geht auch um Rücksichtnahme im Alltag: Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen, das Parken an engen oder unübersichtlichen