Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Toto/13er-Wette

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Straßenste­llen kostet statt 15 dann 35 Euro. Ein allgemeine­r Halt- und Parkversto­ß wird in Zukunft statt mit bis zu 15 mit bis zu 25 Euro geahndet. Viel teurer wird es auf Gehwegen, linksseiti­g angelegten Radwegen und Seitenstre­ifen zu fahren, die Buße steigt von 25 auf bis zu 100 Euro. Wer innerorts unnütz hin- und herfährt und dadurch andere belästigt, kann mit 100 Euro bestraft werden statt wie bisher mit 20.

Kritik an der Novelle kam vom Autofahrer-Club ADAC: „Bußgeldhöh­e, Punkte in Flensburg und Fahrverbot­e müssen klar der Hierarchie der Schwere der Verkehrsde­likte entspreche­n“, sagt ADAC-Verkehrspr­äsident Gerhard Hillebrand. Bisher seien die Verstöße in leicht, mittelschw­er und grob unterteilt gewesen. Zwischen einer Unachtsamk­eit und einem groben Verstoß solle schon unterschie­den werden, so Hillebrand.

Viele Bußgeld-Erhöhungen waren in Scheuers Plänen zunächst gar nicht enthalten, sondern wurden vom Bundesrat hinzugefüg­t. Die Bundesregi­erung hatte dann nur noch die Wahl, die komplette Novelle fallen zu lassen oder die Änderungen zu übernehmen. Von Scheuer geplant waren aber unter anderem härtere Strafen fürs unerlaubte Nutzen einer Rettungsga­sse. Wer keine Rettungsga­sse bildet, zahlte bisher 200 Euro Bußgeld und bekam zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt nun noch ein Monat Fahrverbot. Wer durch die Rettungsga­sse fährt oder sich sogar an Einsatzfah­rzeuge dranhängt, bekommt mindestens 240 Euro Strafe, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Gewinnklas­se 1 = unbesetzt, Jackpot: 93 049,50 Euro; Kl. 2 = 960,40 Euro; Kl. 3 = 49,30 Euro; Kl. 4 = 6,90 Euro.

(ohne Gewähr)

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