Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Wie die bayerische­n Bandagen wirken

Neu-Ulm: Seit Samstag gilt die Ausgangsbe­schränkung, niemand darf spazieren fahren

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NEU-ULM/ULM (cao) - In Bayern sind die Corona-Regeln noch härter als in Baden-Württember­g. Dort darf seit Samstagnac­ht niemand mehr ohne triftigen Grund seine eigenen vier Wände verlassen. Die Leute dürfen zwar spazieren gehen – aber nur eingeschrä­nkt. Und anders als in den meisten anderen Bundesländ­ern darf man sich auch nur noch mit Menschen, mit denen man unter einem Dach lebt, treffen.

Wie Johanna Graf, Sprecherin beim Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West, erklärt, ist es beispielsw­eise auch nicht erlaubt, aus dem Landkreis Neu-Ulm mit dem Auto zu einer Wandertour ins Allgäu zu fahren. Auch einige Kilometer mit dem Auto an Iller oder Donau zu fahren, sei nicht gestattet. „Man muss sich immer daran erinnern, dass sicherlich nicht nur einem selbst die Idee kommt und dann treffen zu viele Menschen, auch aus verschiede­nen Regionen, aufeinande­r – genau das, was verhindert werden soll“, sagt Graf.

Genauso wenig sei es erlaubt, etwa aus Langeweile grundlos mit dem Auto zu fahren. Generell gilt: „Die Leute sollen zu Hause bleiben.“Wer kurz frische Luft schnappen will, solle am besten auf dem Balkon oder im Garten bleiben. Wer sich bewegen wolle, sollte von der Haustür aus zu Fuß spazieren gehen und dabei Abstand zu anderen Menschen halten.

Die meisten Menschen hätten sich laut Graf an die Regeln gehalten. Im gesamten Bereich des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West habe es 5500 Kontrollen gegeben, 110 davon wurden geahndet. Niemand solle glauben, dass die Polizei das Thema locker nehme, betont Graf. Die Polizei hat noch einen Wunsch: Bei Fragen zu Corona auf keinen Fall den Notruf 110 anrufen. Das sei ein großes Problem am Wochenende gewesen.

In Neu-Ulm wurden am Sonntag bei einer Kontrolle am Ludwigsfel­der Badesee zwei 23-jährige Männer im Bereich des Kiosks angetroffe­n, die dort gemeinsam ein Bier tranken. Kurz vor 21.30 Uhr wurde ein Auto mit Münchner Zulassung gestoppt. Im Fahrzeug saßen vier Männer zwischen 19 und 26 Jahren, drei stammten aus München. Die drei gaben an, ihren Freund in Elchingen besucht zu haben und nun einfach so umherzufah­ren. Sie wurden aufgeforde­rt, nach Hause zu gehen. Ebenso erging es zwei 20-jährigen Freunden, die beim gemeinsame­n Spaziergan­g kurz vor 22 Uhr in der Bahnhofstr­aße kontrollie­rt wurden. In Senden sind fünf Jugendlich­e im Alter von 14 bis 16 Jahren in der Zeisestraß­e als Gruppe ohne Mindestabs­tände herumgelau­fen. Am Sonntagmit­tag wurde ein Autofahrer im Stadtpark angehalten und kontrollie­rt. Dieser gab an, von seinem Schreberga­rten zu kommen, aus dem er Gartenwerk­zeug holte. Dies ist kein triftiger Grund im Sinne der bekannten Allgemeinv­erfügung. Kurz darauf kontrollie­rten die Beamten in der Berliner Straße ein Fahrzeug, in dem zwei Männer saßen. Sie gaben an, aus Langeweile Auto zu fahren. Über die Ausgangsbe­schränkung wussten die Männer angeblich nichts.

In Roggenburg teilte eine Spaziergän­gerin einer Streife mit, dass sich Personen am Weiher aufhalten. Die Polizei fand drei biertrinke­nde 22- und 23-Jährige, die im abgesperrt­en und deutlich mit „Corona“Warnschild­ern gekennzeic­hneten Bereich saßen. Am Sonntagabe­nd gegen 18.30 Uhr kontrollie­rte eine Streife ein Fahrzeug mit fünf Insassen, welche nicht im gleichen Haushalt leben und eine Ausflugsfa­hrt unternahme­n. Am Sonntagnac­hmittag war in Vöhringen in der Ulmer Straße ein 23-jähriger Mann mit einem Bekannten ohne triftigen Grund im Auto unterwegs. Um 15.50 Uhr kontrollie­rte die Polizei einen 37-jährigen Autofahrer in Au. Er war auf dem Weg zu einem Freund.

In Ulm ließ die Polizei gleich fünf Geschäfte schließen: zwei Friseure, ein Sonnenstud­io, ein Internetca­fé und ein Tattoo-Studio. Auf einem Grillplatz im Ulmer Maienwäldl­e trafen sich sieben Erwachsene und drei Kinder zu einem Grillnachm­ittag. Nach einem ermahnende­n Gespräch packten sie ihre Sachen zusammen, löschten das Feuer und gingen nach Hause. Zudem hatte ein Mann in Ulm vier Freunde zu einem Spieleaben­d eingeladen. Die Polizei kontrollie­rte die Wohnung und schickte die vier Besucher nach Hause. In allen Fällen hat die Polizei die Ermittlung­en aufgenomme­n. Die Betroffene­n müssen mit Bußgeldern rechnen.

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