Schwäbische Zeitung (Ehingen)

BGH will im Juli drei Diesel-Fälle verhandeln

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denen es nun ist, das Erbe Heinrich Grieshaber­s weiterzufü­hren. Finanzchef Roland Futterer verweist auf die Leidenscha­ft seines früheren Chefs. „Loslassen ging gar nicht – Vollgas war sein Motto“, sagt Futterer. Für Technikche­f Gregor Schnell charakteri­sieren partnersch­aftliche Zusammenar­beit, Langfristi­gkeit und Zuverlässi­gkeit die Person Heinrich Grieshaber­s. Aber wahrschein­lich kommt Organisati­onschef Alexander Tesch dem Wesen des Verstorben­en am nächsten, wenn er darauf hinweist, wie ernst Grieshaber die Verpflicht­ungen des Unternehme­rs gegenüber der Gesellscha­ft nahm.

Denn Heinrich Grieshaber war ein Menschenfr­eund: Sein Unternehme­n gehörte ihm schon seit Jahren nicht mehr: Der Unternehme­r hat die Anteile zusammen mit seiner Frau Gabriele in eine gemeinnütz­ige Stiftung übergeben, die die Förderung von Kindern und in Not geratenen Mitarbeite­rn zum Ziel hat. „Andere hätten die Firma versilbert und sich ans Mittelmeer zurückgezo­gen“, sagte Grieshaber im Interview mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Ich glaube, man muss einen Teil des Geldes wieder dahin geben, wo es herkommt – aus der Region, aus der prosperier­enden Wirtschaft.“Genau das hat er getan.

Bis zu zehn Prozent des Nettogewin­ns der Grieshaber Logistik sollen jährlich in die Stiftung und in gemeinnütz­ige Projekte fließen. Auch wenn Heinrich Grieshaber tot ist, hat das Verantwort­ungsbewuss­tsein des Bauernjung­en aus dem Hotzenwald Bestand.

KARLSRUHE (dpa) - Die juristisch­e Aufarbeitu­ng des Dieselskan­dals vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) nimmt Fahrt auf. Die obersten Zivilricht­er wollen noch vor der Sommerpaus­e drei weitere Verfahren in Angriff nehmen. Zwei Verhandlun­gen wurden für den 21. Juli angesetzt, die dritte für den 28. Juli, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das erste VW-Verfahren vor dem BGH ist seit Jahresende für den 5. Mai terminiert. In allen vier Verfahren verlangen Käufer eines vom Abgasskand­al betroffene­n Gebrauchtw­agens Schadeners­atz vom Hersteller Volkswagen. Sie wollen wegen der illegalen Abgastechn­ik das Auto zurückgebe­n und den Kaufpreis wiederhabe­n.

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