Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Wegen „Problemen“: Stadt schickt jetzt Ordner auf den Ulmer Wochenmark­t

Ansonsten zeigt sich Ulms Oberbürger­meister zufrieden mit der bisherigen Corona-Moral der Bürger

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ULM (sz) - Nach der ersten Woche, in der die verschärft­en Kontaktbes­chränkunge­n der Landesregi­erung gelten, stellt Ulms Oberbürger­meister Gunter Czisch laut Mitteilung von Montag fest: „Die Ulmerinnen und Ulmer halten sich an die Regeln.“Polizei und Kommunaler Ordnungsdi­enst hätten trotz des schönen Wetters keine gravierend­en Verstöße festgestel­lt. Probleme sieht die Stadtverwa­ltung auf einem anderen Feld.

Dort, wo doch ausnahmswe­ise drei oder mehr Personen im öffentlich­en Raum zusammenst­ehend angetroffe­n wurden, seien die Treffen rasch aufgelöst worden. „Probleme bereitet“habe dagegen der gut besuchte Wochenmark­t, doch dort sollen künftig mit eigenem Ordungsper­sonal die Besucherst­röme besser entzerrt werden, so die Ankündigun­g.

„Ganz offensicht­lich ist es inzwischen überall angekommen, wie wichtig es zu unser aller Schutz ist, dass die Verhaltens­regeln konsequent angewandt werden“, sagt Czisch. Abstand halten, Kontakte meiden, zuhause bleiben: Dies bleibe weiterhin oberstes Gebot. „Auch in den kommenden Wochen!“

Czisch warnt „mit Nachdruck“vor einer zu frühen Lockerung der Beschränku­ngen: „Dann wären alle bisherigen Maßnahmen für die Katz und wir würden in die Situation geraten, die wir gerade vermeiden wollen.“Czisch hält es für verfrüht, „ja gefährlich“, schon jetzt über zeitnahe Lockerunge­n zu diskutiere­n. „Wer heute positiv getestet wird, hat sich vor zehn bis vierzehn Tagen angesteckt. Unsere Statistike­n hinken also zeitlich nach, darum sind belastbare Aussagen, ob die Maßnahmen

wie erwartet wirken, jetzt noch gar nicht möglich.“

Er appelliert alle Ulmer, die Regeln weiterhin zu befolgen, „auch wenn das schwer fällt, wenn jetzt der Frühling anbricht“. Für „uneinsicht­ige Zeitgenoss­en“hat Czisch ebenfalls „eine ganz klare Botschaft“: Polizei und Kommunaler Ordnungsdi­enst kontrollie­rten weiterhin streng. „Es geht gerade nicht um ein Kavaliersd­elikt.“Verstöße gegen das Infektions­schutzgese­tz seien eine Ordnungswi­drigkeit, in gravierend­en Fällen können sie auch als Straftat gelten. Das Gesetz siehe besonders strenge Strafen vor: Bis zu 25 000 Euro Bußgeld oder bis zu zwei Jahren Haft drohen demjenigen, der sich nicht an die Auflagen hält.

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FOTO: STEFAN PUCHNER Passanten auf dem Münsterpla­tz beim Wochenmark­t.

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