Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Kein Schmerzens­geld für Ursula Herrmanns Bruder

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Für Kinder ist diese Zeit gerade nicht leicht. Die Schulen sind geschlosse­n, die Kindergärt­en und Kindertage­sstätten auch. Auf den Spielplatz dürfen die Kinder nicht, ebenso wenig zu Oma und Opa. Und Freunde treffen? Ist momentan auch nicht erlaubt. Doch trotz Corona-Krise: Für Kinderauge­n bleibt die Welt ein buntes Abenteuer. Herausford­erungen mit Kreativitä­t und Farbe begegnen, das ist unsere Idee. Deshalb hat die „Schwäbisch­e Zeitung“die Aktion „Mal mit uns!“gestartet und Kinder bis 14 Jahren im Verbreitun­gsgebiet dazu aufgerufen:

Schickt uns euer Bild zum Thema „Was müssen wir wegen Corona beachten?“Weil uns so viele Bilder erreichen, haben wir den Einsendesc­hluss bis zum kommenden Samstag, 4. April, verlängert. Wir werden die Bilder auf dem Online-Portal Schwäbisch­e.de veröffentl­ichen – und eines schafft es stellvertr­etend für alle auf die Titelseite der Zeitung. Einen Preis gibt es auch: Die Siegerin oder der Sieger bekommt ein Mal- und Bastel-Set. Unter allen Einsendung­en verlosen wir zudem zehn Stiftesets – für die nächsten Bilder.

So funktionie­rt’s:

Die Eltern müssen ihr Einverstän­dnis geben, dass ihre Kinder mitmachen dürfen. Dazu genügt folgender Text in einer E-Mail: „Mit diesem Bild nimmt mein(e) Tochter/Sohn [Name, Alter, Wohnort] an der Aktion ,Mal mit uns!’ teil.“

Zusendung als Foto in Querformat und guter Qualität in einer E-Mail an online@schwaebisc­he.de mit oben genannten Informatio­nen. Einsendesc­hluss: Samstag, 4. April. Das Thema: „Was müssen wir wegen Corona beachten?“

GGGGAUGSBU­RG (dpa) - Wegen der Entführung und des Todes der zehnjährig­en Ursula Herrmann im Jahr 1981 bekommt der Bruder kein Schmerzens­geld vom rechtskräf­tig verurteilt­en Täter. Dies hat eine Zivilkamme­r des Oberlandes­gerichtes München (OLG) am Dienstag entschiede­n. Die genaue Urteilsbeg­ründung ist noch nicht bekannt. Der in Augsburg sitzende OLG-Senat hob damit ein gegensätzl­iches Urteil des Landgerich­ts Augsburg auf (Az. OLG: 24 U 3186/18).

Die Entführung der Schülerin am Ammersee gehört zu den aufsehener­regendsten Verbrechen der deutschen Nachkriegs­geschichte. Das entführte Mädchen wurde in einer vergrabene­n Kiste eingesperr­t, es erstickte darin. Erst nach etwa drei Jahrzehnte­n wurde ein Beschuldig­ter deswegen zu lebenslang­er Haft verurteilt. Der Mann bestreitet bis heute, etwas mit der Gewalttat zu tun zu haben.

Michael Herrmann hatte den im Gefängnis sitzenden Mann verklagt, weil er infolge des Verbrechen­s an einem Tinnitus leide. Herrmann hatte nach einem Gutachten die Gesundheit­sschädigun­g in Zusammenha­ng mit dem 2009 und 2010 stattfinde­nden Strafproze­ss erlitten.

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