Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Zahnärzte: Landratsam­t nimmt Stellung

-

EHINGEN (tg) - Auf unseren Bericht über die Situation der Zahnärzte in der Region rund um Ehingen und Munderking­en hat auf SZ-Nachfrage nun das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises mit Landrat Heiner Scheffold Stellung genommen. Scheffold verteidigt dabei die Rolle des Gesundheit­samtes.

Laut Landratsam­t haben Zahnärztin­nen und Zahnärzte über ihre Selbstverw­altungsorg­anisation, die Kassenzahn­ärztliche Vereinigun­g, einen Sicherstel­lungsauftr­ag zur zahngesund­heitlichen Versorgung der Bevölkerun­g. Dazu gehört auch das Bereithalt­en eines zahnärztli­chen Notdienste­s. Das Gesundheit­samt greife in diesen Selbstverw­altungsber­eich grundsätzl­ich nicht ein.

Auch in schwierige­n Zeiten wie diesen gelte die vertragsza­hnärztlich­e Selbstverw­altung und Selbstvera­ntwortung. Sie schließt die Sicherstel­lung der zahnärztli­chen Versorgung unter Beachtung des Infektions­schutzes ein, wie das Landratsam­t erklärt. Auch die Organisati­on einer Versorgung und Behandlung akuter zahnärztli­cher Notfälle müsse im Rahmen der kassenzahn­ärztlichen Selbstverw­altung geklärt werden.

Landrat Heiner Scheffold sagte dazu: „Was konkret ein Notfall ist, können die Zahnärzte mit Unterstütz­ung ihrer Kassenzahn­ärztlichen Vereinigun­g am besten entscheide­n. Dies ist nicht Aufgabe des Gesundheit­samts.“

Der Landrat betonte, dass sich alle Beteiligte­n bei der Bewältigun­g der Corona-Pandemie im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigk­eiten bewegen und gemeinsam agieren müssen. Das gelte für die Kassenärzt­liche Vereinigun­g und Kassenzahn­ärztliche Vereinigun­g ebenso wie für die Kliniken, den öffentlich­en Gesundheit­sdienst und viele weitere Akteure. Nur gemeinsam und jeder an seinem Platz werde man die anstehende­n Herausford­erungen lösen. „Unser Gesundheit­samt leistet dabei enorm viel im Rahmen des gesundheit­lichen Bevölkerun­gsschutzes, so etwa bei den regelmäßig­en telefonisc­hen Kontakten mit den Covid-19Erkrankt­en in häuslicher Isolierung oder der Ermittlung enger Kontaktper­sonen. Das ist unsere Aufgabe. Die nehmen wir wahr. Andere Rollen stehen uns nicht zu und können wir auch nicht übernehmen“, sagte der Landrat.

Was die zahnärztli­che Akutversor­gung von Patienten angeht, die als Covid-19-Verdachtsf­älle gelten, so gibt laut Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises das Robert Koch-Institut konkrete Empfehlung­en und Hinweise auf seiner Webseite, ebenso gilt dies für die Bundeszahn­ärztekamme­r und die Kassenzahn­ärztliche Vereinigun­g.

Newspapers in German

Newspapers from Germany