Zahnärzte: Landratsamt nimmt Stellung
EHINGEN (tg) - Auf unseren Bericht über die Situation der Zahnärzte in der Region rund um Ehingen und Munderkingen hat auf SZ-Nachfrage nun das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit Landrat Heiner Scheffold Stellung genommen. Scheffold verteidigt dabei die Rolle des Gesundheitsamtes.
Laut Landratsamt haben Zahnärztinnen und Zahnärzte über ihre Selbstverwaltungsorganisation, die Kassenzahnärztliche Vereinigung, einen Sicherstellungsauftrag zur zahngesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Dazu gehört auch das Bereithalten eines zahnärztlichen Notdienstes. Das Gesundheitsamt greife in diesen Selbstverwaltungsbereich grundsätzlich nicht ein.
Auch in schwierigen Zeiten wie diesen gelte die vertragszahnärztliche Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Sie schließt die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung unter Beachtung des Infektionsschutzes ein, wie das Landratsamt erklärt. Auch die Organisation einer Versorgung und Behandlung akuter zahnärztlicher Notfälle müsse im Rahmen der kassenzahnärztlichen Selbstverwaltung geklärt werden.
Landrat Heiner Scheffold sagte dazu: „Was konkret ein Notfall ist, können die Zahnärzte mit Unterstützung ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung am besten entscheiden. Dies ist nicht Aufgabe des Gesundheitsamts.“
Der Landrat betonte, dass sich alle Beteiligten bei der Bewältigung der Corona-Pandemie im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten bewegen und gemeinsam agieren müssen. Das gelte für die Kassenärztliche Vereinigung und Kassenzahnärztliche Vereinigung ebenso wie für die Kliniken, den öffentlichen Gesundheitsdienst und viele weitere Akteure. Nur gemeinsam und jeder an seinem Platz werde man die anstehenden Herausforderungen lösen. „Unser Gesundheitsamt leistet dabei enorm viel im Rahmen des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes, so etwa bei den regelmäßigen telefonischen Kontakten mit den Covid-19Erkrankten in häuslicher Isolierung oder der Ermittlung enger Kontaktpersonen. Das ist unsere Aufgabe. Die nehmen wir wahr. Andere Rollen stehen uns nicht zu und können wir auch nicht übernehmen“, sagte der Landrat.
Was die zahnärztliche Akutversorgung von Patienten angeht, die als Covid-19-Verdachtsfälle gelten, so gibt laut Landratsamt des Alb-Donau-Kreises das Robert Koch-Institut konkrete Empfehlungen und Hinweise auf seiner Webseite, ebenso gilt dies für die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung.