„Dadurch können Keime in das öffentliche Netz gelangen“
Dienste. „Die haben wir stark zurückgefahren, und dort, wo diese Arbeiten unverzichtbar sind, müssen die Leute den betreffenden Raum verlassen“, erklärt Grimm.
Mit einer von den Ämtern nahe gelegten Empfehlung tut sie sich aber besonders schwer. „Es heißt, wir sollen mit den Menschen weniger sprechen. Wir betreuen aber viele Alleinstehende, für die das Gespräch mit uns sehr wichtig ist. Es geht bei unserer Aufgabe doch auch um Menschlichkeit“, sagt Angelika Grimm mit etwas Verzweiflung in der Stimme.
Die könnte sich noch verstärken, wenn in naher Zukunft die Schutzmaßnahmen ausgeweitet werden, keine Schutzausrüstung mehr da ist oder gar Mitarbeiterinnen erkranken. „Daran mag ich gar nicht denken. Dann kämen wir um abgestufte Leistungen nicht umhin“, sagt die Geschäftsführerin. Aktuell lehne man noch keine Neukunden ab, schaue aber genau hin: Woher kommt er? War er im Krankenhaus? Welche Kontakte hatte er? Weiterhin sehr wichtig sei die Palliativpflege. „Die muss gesichert sein“, betont Angelika Grimm.
Bei alledem ist ihr eine Feststellung ganz besonders wichtig: „Ich bin unseren Mitarbeiterinnen unglaublich dankbar dafür, dass sie so hervorragend mitziehen, motiviert sind und immer nachfragen, ob es Neues zu beachten gibt. Denn sie wissen: Wir sitzen alle im selben Boot.“
EHINGEN (tg) - Die private Wasserentnahme über einen städtischen Hydranten (die SZ berichtete) zieht auch Gefahren mit sich. SZ-Redaktionsleiter Tobias Götz hat bei Ehingens Stadtsprecherin Bettina Gihr nachgefragt.
Was passiert, wenn jemand unberechtigt in das städtische Wassernetz eingreift. Kann das zur Verunreinigung des Trinkwassers führen, wenn beispielsweise ein Unterdruck entsteht?
Ein Unterdruck kann dazu führen, dass Luft oder Wasser, welches bereits das Netz verlassen hat, über das Standrohr eingesogen wird. Dadurch können Keime in das öffentliche Netz gelangen. Der Einsatz eines Systemtrenners verhindert dies.
Wie ist es möglich, dass eine Privatperson sich an einem Hydranten bedienen kann? Gibt es überhaupt Genehmigungen zur privaten Wasserentnahme, um beispielsweise eine Pool zu befüllen? Grundsätzlich ist die Bedienung von Armaturen des öffentlichen Trinkwassernetzes untersagt. Dies gilt nicht für Feuerwehr, THW sowie unterwiesene Personen wie beispielsweise Baufirmen. Privatpersonen können sich beim städtischen Bauhof ein Standrohr ausleihen. Zur Klarstellung: Das war beim aktuellen Fall nicht erfolgt. An diesen Standrohren ist bereits ein Wasserzähler und Systemtrenner angebracht. Der Wasserverbrauch wird in Rechnung gestellt.
Der Preis für Trinkwasser bei der Stadt beträgt netto 1,42 Euro. Rechnet man das zu bezahlende Abwasser mit dazu, wie hoch ist dann der Schaden, der bei 100 000 Liter entstanden ist?
Der Trinkwasserpreis beträgt 1,42 Euro netto zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer. Hinzu kommt die Abwassergebühr von 2,10 Euro, steuerfrei. Somit wären für 100 cbm Wasserverbrauch 362 Euro brutto zu bezahlen.