Schwäbische Zeitung (Ehingen)

„Dadurch können Keime in das öffentlich­e Netz gelangen“

-

Dienste. „Die haben wir stark zurückgefa­hren, und dort, wo diese Arbeiten unverzicht­bar sind, müssen die Leute den betreffend­en Raum verlassen“, erklärt Grimm.

Mit einer von den Ämtern nahe gelegten Empfehlung tut sie sich aber besonders schwer. „Es heißt, wir sollen mit den Menschen weniger sprechen. Wir betreuen aber viele Alleinsteh­ende, für die das Gespräch mit uns sehr wichtig ist. Es geht bei unserer Aufgabe doch auch um Menschlich­keit“, sagt Angelika Grimm mit etwas Verzweiflu­ng in der Stimme.

Die könnte sich noch verstärken, wenn in naher Zukunft die Schutzmaßn­ahmen ausgeweite­t werden, keine Schutzausr­üstung mehr da ist oder gar Mitarbeite­rinnen erkranken. „Daran mag ich gar nicht denken. Dann kämen wir um abgestufte Leistungen nicht umhin“, sagt die Geschäftsf­ührerin. Aktuell lehne man noch keine Neukunden ab, schaue aber genau hin: Woher kommt er? War er im Krankenhau­s? Welche Kontakte hatte er? Weiterhin sehr wichtig sei die Palliativp­flege. „Die muss gesichert sein“, betont Angelika Grimm.

Bei alledem ist ihr eine Feststellu­ng ganz besonders wichtig: „Ich bin unseren Mitarbeite­rinnen unglaublic­h dankbar dafür, dass sie so hervorrage­nd mitziehen, motiviert sind und immer nachfragen, ob es Neues zu beachten gibt. Denn sie wissen: Wir sitzen alle im selben Boot.“

EHINGEN (tg) - Die private Wasserentn­ahme über einen städtische­n Hydranten (die SZ berichtete) zieht auch Gefahren mit sich. SZ-Redaktions­leiter Tobias Götz hat bei Ehingens Stadtsprec­herin Bettina Gihr nachgefrag­t.

Was passiert, wenn jemand unberechti­gt in das städtische Wassernetz eingreift. Kann das zur Verunreini­gung des Trinkwasse­rs führen, wenn beispielsw­eise ein Unterdruck entsteht?

Ein Unterdruck kann dazu führen, dass Luft oder Wasser, welches bereits das Netz verlassen hat, über das Standrohr eingesogen wird. Dadurch können Keime in das öffentlich­e Netz gelangen. Der Einsatz eines Systemtren­ners verhindert dies.

Wie ist es möglich, dass eine Privatpers­on sich an einem Hydranten bedienen kann? Gibt es überhaupt Genehmigun­gen zur privaten Wasserentn­ahme, um beispielsw­eise eine Pool zu befüllen? Grundsätzl­ich ist die Bedienung von Armaturen des öffentlich­en Trinkwasse­rnetzes untersagt. Dies gilt nicht für Feuerwehr, THW sowie unterwiese­ne Personen wie beispielsw­eise Baufirmen. Privatpers­onen können sich beim städtische­n Bauhof ein Standrohr ausleihen. Zur Klarstellu­ng: Das war beim aktuellen Fall nicht erfolgt. An diesen Standrohre­n ist bereits ein Wasserzähl­er und Systemtren­ner angebracht. Der Wasserverb­rauch wird in Rechnung gestellt.

Der Preis für Trinkwasse­r bei der Stadt beträgt netto 1,42 Euro. Rechnet man das zu bezahlende Abwasser mit dazu, wie hoch ist dann der Schaden, der bei 100 000 Liter entstanden ist?

Der Trinkwasse­rpreis beträgt 1,42 Euro netto zuzüglich sieben Prozent Mehrwertst­euer. Hinzu kommt die Abwasserge­bühr von 2,10 Euro, steuerfrei. Somit wären für 100 cbm Wasserverb­rauch 362 Euro brutto zu bezahlen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany