VLW beschließt Wertung der Saison 2019/20
STUTTGART/EHINGEN (sz) - Das Präsidium des Volleyball-Landesverbands Württemberg (VLW) hat auf Vorschlag des Landesspielausschusses eine Regelung zur Wertung der Saison 2019/2020 für alle Ligen im Aktiven-Spielbetrieb (Frauen und Männer) im Bereich des VLW beschlossen. Der Spielbetrieb war am 12. März aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Lage in Württemberg durch den Verband beendet worden.
Für die entstandene Situation gibt es nach Angaben des VLW keine festen Regelungen. Die Wertung nach einem Saisonabbruch sei weder in der Landesspielordnung noch in der Bundesspielordnung festgeschrieben. „Von unseren Ausschüssen musste daher eine sportpolitische Entscheidung getroffen werden, um diese Lücke im Ordnungswerk zu schließen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Folgende Regelung wurde für die Wertung der Saison 2019/2020 – und damit auch für den Auf- und Abstieg – getroffen:
Die Tabellenstände zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs (12. März) werden mittels einer „Quotientenregel“(Anzahl der Punkte/Anzahl der Spiele) um einen Quotienten erweitert. Dieser Quotient bildet die Sortierreihenfolge
Gder Tabelle und ermittelt rechnerisch die Platzierung.
Über die weitere Reihenfolge entscheidet in absteigender Priorität: Anzahl der gewonnenen Spiele, der Satzquotient sowie der Ballquotient.
Diese neu errechnete Tabelle stellt die Abschlusstabelle der Saison 2019/2020 dar. Basierend auf dieser Tabelle findet der reguläre Aufund Abstieg statt
Aufsteiger: Die erstplatzierte Mannschaft jeder Staffel erhält das Aufstiegsrecht in die nächsthöhere Leistungsklasse.
Absteiger: Grundsätzlich steigen aus vollständigen oder überbesetzten Staffeln die zwei letztplatzierten Mannschaften ab (Ausnahme Pilotprojekt A-Klasse Männer). Die Anzahl verringert sich in unvollständigen Staffeln entsprechend der Zahl nicht besetzter Plätze. Die letztplatzierte Mannschaft muss aber immer absteigen
Eine Relegation für den Auf- und Abstieg findet nicht statt.
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