Was ist an Badeseen erlaubt?
Schwimmen ja, Picknick nein: Regeln in Corona-Zeiten
GLANDKREIS NEU-ULM - Den meisten Menschen dürften die Badeseen der Region noch zu kalt sein. Doch Schwimmen selbst ist in der Zeit der Corona-Pandemie im Freien erlaubt, während das Liegen auf der Decke oder ein Picknick auf der Liegewiese verboten sind, müssen doch in jedem Fall die Abstandsregeln eingehalten werden.
Und wo eine Decke ist, lägen schnell viele. Was darf man am Baggersee – und wie groß ist die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren?
Nächtliche Treffen am Baggersee bei romantischem Mondlicht oder das leere Volleyballfeld zum Sport? Beides geht nicht. „Es ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel“, sagt Holger
Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West: Treffen von Menschen an den Naherholungsseen der Region sind verboten, genauso der längere Aufenthalt. Die Polizei kontrolliere mehrfach täglich, Anzeigen betreffen vor allem Jüngere. „Aber es sind Menschen aus allen Altersgruppen dabei, die gegen die Allgemeinverfügungen verstoßen.“
Spaziergänge und Radtouren zu den Seen dagegen sind mit Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt – auch wenn man natürlich darauf achten muss, niemandem zu nahe zu kommen. Und erlaubt ist auch sportliche Betätigung. Wie also ist es mit dem Bad im kühlen See? Kann man sich mit Corona infizieren, wenn man an einer Stelle schwimmt, an der kurz vorher vielleicht ein Mensch schwamm, der symptomlos mit Corona infiziert ist und von seiner Infektion nichts weiß?
Martina Junk ist Pressesprecherin beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Sie sagt: Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit Coronaviren beim Schwimmen in natürlichen Gewässern sei derzeit „äußerst gering“. Viren könnten zwar im Wasser für eine begrenzte Zeit aktiv bleiben, sie vermehren sich dort jedoch nicht. „Werden Viren in ein Gewässer eingetragen, nimmt die Konzentration potenziell infektiöser Viruspartikel durch Verdünnung und Inaktivierung zum Beispiel durch die UV-Strahlung der Sonne ab“, sagt Martina Junk. Das Schwimmen selbst sei also möglich, wenn man sich danach nicht am See hinlegt und sonnt.
Allerdings stellt das Umweltbundesamt klar: Die geltenden Regeln zur Beschränkung von persönlichen Kontakten erlauben derzeit keinen normalen Badebetrieb an den Seen. Sollten die Einschränkungen gelockert werden, stellt sich wiederum die Frage nach der Einleitung von Viren ins Wasser über infizierte Badende. „Nach aktuellem Kenntnisstand sind unter Berücksichtigung der üblichen Managementmaßnahmen in Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an Sars-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können“, teilt das Umweltbundesamt mit. Das reine Schwimmen im See ist also möglich.