Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Remondis darf Grünen Punkt nicht übernehmen

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DÜSSELDORF (dpa) - Die Fusion des Müllriesen Remondis mit dem Grünen Punkt bleibt verboten. Das hat das Düsseldorf­er Oberlandes­gericht entschiede­n. „Der Senat hat die Entscheidu­ng des Bundeskart­ellamts bestätigt“, sagte ein Sprecher des Gerichts nach der Verkündung der Entscheidu­ng am Mittwoch. Die Beschwerde von Remondis habe keinen Erfolg gehabt.

Das Kartellamt hatte im vergangene­n Jahr dem Lüner Müllkonzer­n Remondis verboten, das Kölner Unternehme­n DSD – das Firmenkürz­el steht für Duales System Deutschlan­d – zu übernehmen, das die Markenrech­te am Grünen Punkt hält. Grund war die Befürchtun­g, diese könnten damit eine zu marktbeher­rschende Stellung einnehmen. Beide Unternehme­n sind in ihren Bereichen die Marktführe­r. Das Bundeskart­ellamt hatte befürchtet, dass Remondis seine durch den Zukauf entstanden­e Marktmacht ausgenutzt hätte.

Remondis hatte beim Oberlandes­gericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidu­ng des Kartellamt­s eingelegt. Wegen der CoronaKris­e lief das Verfahren ohne mündliche Verhandlun­g ab. Das Gericht gab mit seiner Entscheidu­ng nun der Ansicht der Kartellbeh­örde recht. Obwohl der weitere Weg durch die Instanzen vom Gericht nicht zugelassen wurde, ist die Entscheidu­ng noch nicht rechtskräf­tig: Remondis könnte gegen diese Nichtzulas­sung vorgehen – und darüber hätte dann der Bundesgeri­chtshof zu entscheide­n.

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