Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Prozess um WM 2006 endet ohne Urteil

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BELLINZONA (dpa) - Im Sommermärc­hen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionär­e wird es definitiv kein Urteil geben. „Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten. An den materiellr­echtlichen Verjährung­sfristen wurde notrechtli­ch nichts geändert“, teilte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfensc­haft zum Betrug angeklagte­n Ex-DFB-Präsidente­n Wolfgang Niersbach, mit. Die Angeklagte­n hätten Anspruch auf Entschädig­ung, sagte Isenring. Das werde beantragt. Am Montagaben­d hatte das Bundesstra­fgericht in Bellinzona entschiede­n, das seit Mitte März unterbroch­ene Verfahren wegen der Corona-Krise bis zum 27. April weiter auszusetze­n. „Im Ergebnis ist die Einstellun­g des Verfahrens die einzig mögliche Konsequenz“, so Isenring.

Neben Niersbach (69) waren der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger (74), der frühere DFB-Generalsek­retär Horst R. Schmidt (78) und Ex-FIFA-Generalsek­retär Urs Linsi (70) wegen Betruges angeklagt worden. Alle Beschuldig­ten hatten die Vorwürfe stets bestritten. Ob sie Anspruch auf eine Entschädig­ung haben, muss das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt klären.

Im Kern ging es in dem Prozess um eine Überweisun­g des DFB im April 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an den mittlerwei­le verstorben­en Unternehme­r Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand.

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