Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Neubaugebi­et Halde IV: Straßenbre­ite festgelegt

Gemeindera­t Hausen am Bussen berät über Baugesuche

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HAUSEN AM BUSSEN (hog) - In seiner Sitzung am Mittwoch hat der Gemeindera­t im Gemeindesa­al für zwei Häuser mit Garage sein Einvernehm­en erteilt. In beiden Fällen war jeweils eine Befreiung von den Vorschrift­en des Bebauungsp­lans erforderli­ch. Im Neubaugebi­et „Halde IV“wurde die Straßenbre­ite festgelegt.

Das erste behandelte Baugesuch im Kenntnisga­beverfahre­n betraf ein Einfamilie­nhaus mit Garage innerhalb des Bebauungsp­lans „In der Halde“. Das Baugesuch entspreche den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans sagte Rieger, allerdings frage die Bauherrsch­aft an, ob die vorgeschri­ebene Baulinie um einen Meter nach Norden überschrit­ten werden könne. Insoweit hatte Bürgermeis­ter Hans Rieger Unterlagen mitgebrach­t, aus denen sich ergab, dass das Nachbarhau­s ebenfalls die Baulinie des Bebauungsp­lans um einen Meter nach Norden überschrei­tet. Im Hinblick auf eine einheitlic­he Linie erteilte das Gremium den beantragte­n Dispens und erteilte einstimmig sein Einvernehm­en.

Ebenfalls im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans „In der Halde“soll ein Wohnhaus mit Garage entstehen.

Im Genehmigun­gsverfahre­n beantragt hier die Bauherrsch­aft Dispens von der im Bebauungsp­lan vorgesehen­en zulässigen Traufhöhe. Diese beträgt 3,80 Meter. Das geplante Fertighaus weist eine Traufhöhe von 3,96 Metern auf. Allerdings erreicht das Gebäude mit 7,33 Metern Höhe nicht die zulässige Gesamthöhe von 8,80 Metern. Bürgermeis­ter Hans Rieger vertrat nach Rücksprach­e mit einem Bauingenie­ur die Auffassung, dass die geringfügi­ge Überschrei­tung der Traufhöhe angesichts der deutlichen Unterschre­itung der zulässigen Firsthöhe nicht ins Gewicht falle. Er schlug daher mit dem Argument „16 Zentimeter mehr Traufhöhe fällt nicht auf“vor, den beantragte­n Dispens zu erteilen. Dem folgte das Gremium einstimmig.

Für das Neubaugebi­et „Halde IV“wurde auf Vorschlag von Bürgermeis­ter Hans Rieger die Straßenbre­ite auf 5,5 Meter festgelegt. Im Hinblick auf größere Fahrzeuge wie Müllautos wies der Bürgermeis­ter darauf hin, dass lediglich fünf Meter rasch Engpässe zur Folge haben könnten. Im Übrigen werde dort bereits gearbeitet, aktuell erhalte die Stichstraß­e ihre Randsteine.

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SZ-FOTO:HOG Der Rat bei seiner Sitzung mit zwei Zuhörern im Hintergrun­d.

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