Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Brisanter Fall

Höchstes Gericht entscheide­t über Geldpoliti­k der EZB

- Von Brigitte Scholtes

GFRANKFURT - Kann sich Deutschlan­d noch beteiligen an den Anleihekäu­fen der EZB? Über diese Grundsatzf­rage urteilt heute das Bundesverf­assungsger­icht. Denn die Kläger – der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und einige Unternehme­r – meinen, die EZB betreibe mit den Anleihekäu­fen zur Ankurbelun­g von Konjunktur und Inflation Staatsfina­nzierung und Wirtschaft­spolitik. Monetäre Staatsfina­nzierung aber ist ihr untersagt. Die Kläger meinen zudem, die Gremien der Notenbank seien jeder demokratis­chen Kontrolle entzogen. Da müssten auch die gewählten Parlamente ein Mitsprache­recht haben, im Fall Deutschlan­ds also der Bundestag.

Zu normalen Zeiten fände diese Klage wahrschein­lich nicht so große Beachtung – es geht um das Kaufprogra­mm PSPP (Public Sector Purchase Programme). Damit hat die EZB seit 2015 inzwischen schon Anleihen im Volumen von 2,6 Billionen Euro gekauft, fast ein Drittel aller Staatsanle­ihen im Euroraum. Der Sinn: So will sie Liquidität in den Markt pumpen, damit die Inflations­rate wieder nahe an ihr Ziel von knapp zwei Prozent gehoben werden kann. Das ist ihr bisher noch nicht gelungen. Diese Käufe hatte sie Ende 2018 auslaufen lassen, hat sie aber inzwischen wieder in begrenztem Umfang aufgenomme­n. Und inzwischen hat die Notenbank wegen der Corona-Krise noch ein weiteres Programm, Pepp genannt, aufgelegt. Deshalb gewinnt die Entscheidu­ng der Karlsruher Richter an Brisanz. Dabei sind sie eigentlich gar nicht direkt zuständig, denn in Fragen der EZB geht es um EU-Recht. Darüber

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