Brisanter Fall
Höchstes Gericht entscheidet über Geldpolitik der EZB
GFRANKFURT - Kann sich Deutschland noch beteiligen an den Anleihekäufen der EZB? Über diese Grundsatzfrage urteilt heute das Bundesverfassungsgericht. Denn die Kläger – der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und einige Unternehmer – meinen, die EZB betreibe mit den Anleihekäufen zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik. Monetäre Staatsfinanzierung aber ist ihr untersagt. Die Kläger meinen zudem, die Gremien der Notenbank seien jeder demokratischen Kontrolle entzogen. Da müssten auch die gewählten Parlamente ein Mitspracherecht haben, im Fall Deutschlands also der Bundestag.
Zu normalen Zeiten fände diese Klage wahrscheinlich nicht so große Beachtung – es geht um das Kaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme). Damit hat die EZB seit 2015 inzwischen schon Anleihen im Volumen von 2,6 Billionen Euro gekauft, fast ein Drittel aller Staatsanleihen im Euroraum. Der Sinn: So will sie Liquidität in den Markt pumpen, damit die Inflationsrate wieder nahe an ihr Ziel von knapp zwei Prozent gehoben werden kann. Das ist ihr bisher noch nicht gelungen. Diese Käufe hatte sie Ende 2018 auslaufen lassen, hat sie aber inzwischen wieder in begrenztem Umfang aufgenommen. Und inzwischen hat die Notenbank wegen der Corona-Krise noch ein weiteres Programm, Pepp genannt, aufgelegt. Deshalb gewinnt die Entscheidung der Karlsruher Richter an Brisanz. Dabei sind sie eigentlich gar nicht direkt zuständig, denn in Fragen der EZB geht es um EU-Recht. Darüber