Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Das schafft Verwirrung

- Von Claudia Kling G» c.kling@schwaebisc­he.de

Die Corona-Ermüdung ist allerorten spürbar. Ob im Büro, am Telefon oder bei Treffen mit Schutzmask­e und 1,5-Meter-Abstand – der Unmut über die Ungewisshe­it in diesen Zeiten wächst. Wie geht es mit dem Schulunter­richt weiter, was wird aus dem Sommerurla­ub oder der Feier zum runden Geburtstag? In dieser Krise leiden die einen vor allem finanziell, den anderen wächst die Aufgabe, gleichzeit­ig erwerbstät­ig und Nebenerwer­bslehrer zu sein, über den Kopf. Deshalb ist es wichtig und richtig, wenn Bund und Länder möglichst schnell und präzise darlegen, wie der Weg aus den Corona-Beschränku­ngen aussehen könnte. Doch statt diesen Mittwoch abzuwarten, an dem Kanzlerin Angela Merkel mit den Länderchef­s genau darüber berät, sind einige Ministerpr­äsidenten bereits im Verkündigu­ngsmodus. Das schafft Verwirrung.

Um es am Beispiel deutlich zu machen: Bayerns Regierungs­chef Markus Söder hat den Bürgern vom 18. Mai an erbauliche Zeiten im Biergarten in Aussicht gestellt, sein baden-württember­gischer Amtskolleg­e Winfried Kretschman­n setzt dagegen in der Gastronomi­e-Frage auf Entscheidu­ngen „Schritt für Schritt“. Für die Bevölkerun­g ist es jedoch nicht nachvollzi­ehbar, warum in zwei Ländern, die von Corona nahezu gleich betroffen sind, unterschie­dliche Regelungen gelten sollten. Das nährt den Unmut, und Beschränku­ngen, die eigentlich zum Schutz der Menschen gedacht sind, werden als willkürlic­h empfunden.

Dabei ist ein einheitlic­hes Öffnungste­mpo in Deutschlan­d überhaupt nicht vonnöten. Dem Gastwirt im Süden der Republik bringt es nichts, wenn der Niedersach­se auf das Feierabend­bier in der Kneipe verzichten muss, obwohl das Ansteckung­srisiko dort äußerst gering ist. Die Vorhaben, die nun in Aussicht gestellt werden, müssen schlicht zu den Zahlen passen, die vom Robert-KochInstit­ut ermittelt werden. In der Rechtsprec­hung gilt der Grundsatz, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Wenn dieser Grundsatz auch in der weiteren Debatte über Corona-Lockerunge­n beherzigt würde, wäre viel gewonnen.

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