Prozess um Horrorfahrt beginnt neu
26-Jähriger soll seine Freundin vergewaltigt, gewürgt, geschlagen und als Geisel genommen haben
GULM - Ein 26-jähriger Ulmer muss sich aufs Neue vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Juli 2019 seine damalige Freundin als Geisel genommen hat. Die 29-jährige Studentin soll von dem Angeklagten gewürgt, geschlagen und mehrfach vergewaltigt worden sein. Hintergrund der brutalen Übergriffe soll die von der Freundin und Verlobten ausgesprochene und für den Freund angeblich völlig überraschende Trennung gewesen sein. Die Frau erwirkte sogar ein Kontakt- und Näherungsverbot, um vor ihrem Ex-Partner sicher zu sein.
Das war sie, wenn sich die Ermittlungen in der Beweisaufnahme der Kammer bestätigen sollten, aber nicht. In ihrer Anklageschrift schilderte die Staatsanwältin den Ablauf der Taten. So soll der Angeklagte seinem mutmaßlichen Opfer in der Tiefgarage ihrer Wohnung in Ulm aufgelauert und sie attackiert haben. Als die 29-Jährige zu schreien begonnen habe, soll er sie mit seiner ganzen Kraft gewaltsam in seinen Pkw bugsiert haben. Dann sei er mit der Frau gegen ihren ersichtlichen Willen, in zum Teil hohem Tempo, im Großraum Ulm wie von Sinnen umhergefahren.
Als die in Geiselhaft genommene Frau in ihrer Verzweiflung aus dem fahrenden Pkw sprang, soll der Fahrer sie an den Haaren und ihrem Pullover wieder ins Auto gezerrt haben. Während der Fahrt habe der Angeklagte mehrfach auf die Ex-Freundin eingeschlagen. Nach Angaben der Frau bei der Polizei soll er während der Fahrt verlangt haben, ihre Anzeige zurückzunehmen und ihn kostenlos in ihrer Wohnung wohnen zu lassen sowie einen Ratenkreditvertrag zu bedienen. Für den Fall, dass sie sich weigern würde, habe der Angeklagte ihr angedroht, gegen einen Baum zu fahren.
Bei einem weiteren Fluchtversuch, bei dem es der Beifahrerin gelungen sei, das Fahrzeug zu verlassen, soll der Angeklagte die Frau erneut massiv attackiert und in seinen Wagen geschubst haben. Doch die Frau ließ laut Anklage nicht locker mit ihren Befreiungsversuchen. Bevor der Ex-Freund selbst in sein Auto gestiegen sein soll, sei es der 29-Jährigen gelungen, den Wagen von innen zu verriegeln und ohne den Mann wegzufahren.
Rechtlich wird dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft aufgrund dieses Sachverhalts Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen sowie ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Daneben werden ihm von der Staatsanwältin weitere zuvor begangene Taten gegen die 29-jährige Frau vorgeworfen: Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und ein weiterer Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Der Beschuldigte wurde aus der U-Haft in Handschellen in den Schwurgerichtssaal vorgeführt.
Bereits im Januar dieses Jahres hatte die Strafkammer begonnen, dieses Verfahren zu verhandeln. Der Prozess musste aber wegen der plötzlichen Erkrankung der beisitzenden Richterin mitten in der Beweisaufnahme ausgesetzt werden. So hat nun die Hauptverhandlung von Neuem begonnen.