Ministerin konkretisiert Vorgaben für Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Training im Freien darf bei ausreichend Platz in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen – Weitere Lockerungen in Aussicht gestellt
STUTTGART/EHINGEN (sz/aw) - Die in der baden-württembergischen Landesregierung für den Sport zuständige Ministerin Susanne Eisenmann hat die Auflagen für die zuvor angekündigten Lockerungen für den im Freien betriebenen Breitensport vor dem Wochenende konkretisiert. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums ging hervor, dass nicht nur kontaktlose OutdoorSportarten vom heutigen Montag an betrieben werden dürfen, sondern unter strengen Infektionsschutzvorgaben auch im Fußball Kleingruppentraining wieder erlaubt ist.
„Sport und Bewegung sind essenziell für ein ausgeglichenes und gesundes Leben. Deshalb sind wir froh, diesen Schritt ermöglichen und Sport unter gewissen Bedingungen erlauben zu können“, wird Sportministerin Eisenmann in der Mitteilung des Kultusministeriums zitiert. Damit erhalte der Breitensport im Südwesten eine Perspektive – genauso wie der Leistungssport, für den ebenfalls Lockerungen verkündet wurden, die über den Breitensport noch hinausgehen: So dürfen Athleten mit Landeskaderstatus von Montag an unter Vorgaben für Profiund Spitzensportler auch in Hallen und Schwimmbädern wieder trainieren.
Doch in weit höherer Zahl betreffen die Lockerungen den Breitensport, in den Vereinen hatte man auf eine Rückkehr auf ihre Trainings- und Spielplätze gehofft. Eisenmann betonte aber, dass Vorsicht nach wie vor das Gebot der Stunde ist und die Einhaltung der Infektionsschutzregeln unerlässlich ist. „Unser oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Deshalb können wir auch im Breiten- und Leistungssport nur schrittweise Lockerungen ermöglichen. Wir beginnen nun in einem ersten Schritt mit kontaktlosen Trainingsund Übungsangeboten im Freien“, so Eisenmann. „Gerade bei Sportarten wie Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen auf Außenanlagen können die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden.“
Für den Wiedereinstieg im Sport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – sogenannte Freiluftsportanlagen – hat das Kultusministerium ein Konzept erarbeitet. So müsse während der gesamten Trainings
und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen allen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, sei untersagt.
Trainings- und Übungseinheiten dürfen laut Ministerium nur individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1000 Quadratmeter zulässig sei. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Zudem müssen sich die Sportler zu Hause umziehen, denn Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme nach Angaben des Ministeriums gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmer der Trainingsund Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. Einzel-Tennis oder Golf sind als freies Spiel, Einzeloder Kleingruppentraining möglich.
Weitere Lockerungen für den Sport im Südwesten stellte die Landesregierung in Aussicht, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sollten die Infektionszahlen stabil auf einem niedrigen Niveau bleiben, so das Kultusministerium, sei das Ziel, in einem weiteren Schritt auch Sport- und Trainingsangebote in Schwimmbädern, Sporthallen und anderen geschlossenen Räumen unter Auflagen zu ermöglichen.
Eine Verantwortung für mögliche weitere Lockerungen tragen auch die Freiluftsportler, denen vom heutigen Montag an wieder erlaubt ist, unter strengen Auflagen auf den Sportanlagen ihrer Vereine Sport zu treiben. Dies stellte die Ministerin ebenfalls klar. „Die Vorgaben müssen verantwortungsvoll und verlässlich umgesetzt werden – von allen Übungsleitern, aber auch von den Sportlerinnen und Sportlern selbst. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies schon aus eigenem Interesse geschieht.“