Neues Familienhaus muss umgeplant werden
Landwirt verweigert nötige Unterschrift – Fünf weitere Baugesuche erhalten Zustimmung
Möglichkeit der Mitverlegung im Zuge des Baus der Gasleitung in Oberstadion würden die angefallenen Kosten für das schnelle Internet nur rund zehn Prozent dessen ausmachen, was „ohne die Gasleitung“dafür hätte aufgebracht werden müssen, betonte VG-Finanzfachmann Mussotter.
Weitere große Investitionsbrocken im Oberstadioner Gemeindehaushalt sind der Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs vom Typ GW-T mit 235 000 Euro, für den Erwerb von Wohnbauland sind 262 000 Euro eingeplant und die Renaturierung des Stehenbachs steht mit 230 000 Euro zu Buche. Hier erhält die Gemeinde Zuschüsse in Höhe von 212 500 Euro und für den Breitbandausbau fließen aus verschiedenen Fördertöpfen rund 300 000 Euro nach Oberstadion. Wenn alle geplanten Projekte umgesetzt werden, sieht der Gemeindehaushalt die Aufnahme von Darleehn in Höhe von 1,3 Millionen Euro vor. Unter Beachtung der geplanten Schuldentilgung steigt die Oberstadioner Pro-Kopf-Verschuldung von 736 Euro am Jahresanfang auf 1486 Euro zum Jahresende 2020.
Einstimmig haben die Räte am Montag dem vorgelegten Zahlenwerk zugestimmt und die Haushaltssatzung einstimmig verabschiedet.
OBERMARCHTAL (hog) - In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Obermarchtal für sechs geplante Bauvorhaben jeweils einstimmig sein Einvernehmen erteilt. Verzögert hat sich aus immissionsrechtlichen Gründen der Neubau eines Einfamilienhauses im Ortskern, für das im Oktober bereits das Einvernehmen erteilt worden war. Das Gutachten des Landratsamts zur Geruchsentwicklung war erst hiernach eingegangen.
In der Abt-Wierith-Straße im Siedlungsgebiet war für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteraum seitens der Gemeinde bereits das Einvernehmen erteilt worden. Durch die Änderung der EFH (Erdgeschossfußbodenhöhe) soll das geplante Gebäude nun 17 Zentimeter höher werden. Da dies innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplans liegt, hat das Gremium sein erneutes Einvernehmen ohne Dispens erteilen können.
Komplizierter stellte sich der Sachverhalt im Baugenehmigungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses im Obermarchtaler Ortskern dar. In seiner Sitzung im Oktober hatte das Gremium bereits sein Einvernehmen erteilt, einschließlich Abriss eines alten Bauernhauses mit Scheune. Im Herbst ist der Abriss im Kirchgässle erfolgt.
Zwischenzeitlich hat ein Gutachten des Landratsamts ergeben, dass mögliche Geruchsbelästigungen vom nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb dem geplanten Bauvorhaben entgegenstehen. Es wurde eine Umplanung notwendig, denn der nördlich angrenzende Landwirt, der nach Aussage von Bürgermeister Martin Krämer altershalber seit Jahren nur noch einen Teil seiner bisherigen Viehhaltung betreibt, verweigerte die für die Verwirklichung der ursprünglichen Planung notwendige Unterschrift. Das Haus musste auf dem Grundstück nach hinten geplant werden, der Abriss einer weiteren Scheuer ist dadurch notwendig. Ferner muss das geplante Haus nun unterkellert werden, die ursprüngliche Planung sah eine Bodenplatte vor. Bürgermeister Martin Krämer sagte „ich freue mich sehr, dass die Bauherren am Bauvorhaben festhalten, trotz der Widrigkeiten, die auf sie zugekommen sind.“Nachdem das erneute Einvernehmen erteilt war, ergänzte Krämer: „Wir wollen uns innerorts entwickeln. Ich freue mich, dass es verwirklicht wird.
Im vereinfachten Verfahren beantragt ist die Baugenehmigung zur Erweiterung eines Einfamilienhauses in Gütelhofen. Ebenso in Gütelhofen soll der Neubau eines Bullenmaststalls für 95 Bullen im Wege von Boxenlaufställen mit Güllegrube und Fahrsilo erfolgen. Gemeinderat Christian Faßnacht war für die Erteilung des Einvernehmens in beiden Fällen befangen und nahm jeweils im Zuschauerraum Platz.
Ebenfalls für Gütelhofen wurde das Einvernehmen erteilt für die Erweiterung eines bestehenden Boxenlaufstalls für Jungvieh eines bestehenden Fahrsilos.
Das Gremium erteilte sein erneutes Einvernehmen für die Änderung eines Dachgeschosses durch den Einbau von zwei Ferienwohnungen bezüglich eines Objekts gegenüber dem Kloster, für das vor der Änderungsplanung bereits Einvernehmen erteilt wurde.