Anlegerkanzlei Tilp verklagt Wirecard auf Schadenersatz
klare Regeln für die Unterkünfte und einen brancheneinheitlichen Mindestlohn. Der Grünen-Parlamentarier Friedrich Ostendorff machte sich für eine Schließung von Betrieben stark, solange keine Mindestabstände und eine Einzelunterbringung der Arbeitskräfte gewährleistet sind.
Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stephan Protschka, warnte hingegen, bei zusätzlichen Verboten und Auflagen drohe eine Abwanderung der Schlachtbetriebe ins Ausland. Auch der FDP-Abgeordnete Carlo Cronenberg setzt auf strengere Kontrollen statt auf neue Gesetze: „Wir haben kein Rechtssetzungsproblem – wir haben ein Rechtsdurchsetzungsproblem.“
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) erklärte sich am Mittwoch „offen für Verbesserungen“. Der VDF habe Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) sowie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) um ein gemeinsames Treffen gebeten. „Wenn konkrete Ansatzpunkte ausgemacht werden, sind wir offen für Verbesserungen.“Der Verband kritisierte zugleich „faktenfreie Vorwürfe“einzelner Politiker und Gewerkschaftsvertreter, „die sich pauschal gegen die gesamte Fleischwirtschaft richten“.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht schon seit Langem Verbesserungsbedarf. „Die Fleischindustrie ist erwiesenermaßen reformunwillig und von Grund auf krank“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende Freddy Adjan. Insbesondere „die Zustände in den Massenunterkünften gehören endlich scharf kontrolliert“, forderte er. Die NGG sprach von „beschämenden und menschenverachtenden“Bedingungen.
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) forderte die Branche auf, Konzepte zur Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu entwickeln. Die Versorgung der Bevölkerung dürfe nicht „zulasten der Mitarbeiter gehen“. Sie mahnte: „Schwarze Schafe schaden dem Ansehen der gesamten Branche.“Es gebe Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssten, und die Einhaltung werde von den zuständigen Behörden kontrolliert. „Ich erwarte von allen Beteiligten, dass sie sich ihrer Verantwortung gerade auch in der Krise bewusst sind.“
RAVENSBURG (ank) - Die auf Bankund Kapitalmarktrecht spezialisierte Tübinger Kanzlei Tilp hat gegen den im Dax notierten Zahlungsdienstleister Wirecard die erste deutsche Anlegerklage vor dem Landgericht München I eingereicht. Überdies beantragte die Kanzlei die Einleitung einer Musterklage vor dem Oberlandesgericht München. Sollte sie damit Erfolg haben, könnten sich weitere Anleger der Klage anschließen. Tilp macht in der Klage sogenannte Kursdifferenzschäden geltend, die sich im Falle des Klägers, der von ihr vertretenen Effecten Spiegel AG, auf mindestens 32 Prozent vom Einstandskurs beliefen. Wirecard steht wegen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten seit Jahren in der Kritik.