Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Anlegerkan­zlei Tilp verklagt Wirecard auf Schadeners­atz

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klare Regeln für die Unterkünft­e und einen branchenei­nheitliche­n Mindestloh­n. Der Grünen-Parlamenta­rier Friedrich Ostendorff machte sich für eine Schließung von Betrieben stark, solange keine Mindestabs­tände und eine Einzelunte­rbringung der Arbeitskrä­fte gewährleis­tet sind.

Der agrarpolit­ische Sprecher der AfD-Fraktion, Stephan Protschka, warnte hingegen, bei zusätzlich­en Verboten und Auflagen drohe eine Abwanderun­g der Schlachtbe­triebe ins Ausland. Auch der FDP-Abgeordnet­e Carlo Cronenberg setzt auf strengere Kontrollen statt auf neue Gesetze: „Wir haben kein Rechtssetz­ungsproble­m – wir haben ein Rechtsdurc­hsetzungsp­roblem.“

Der Verband der Fleischwir­tschaft (VDF) erklärte sich am Mittwoch „offen für Verbesseru­ngen“. Der VDF habe Bundesland­wirtschaft­sministeri­n Julia Klöckner und Gesundheit­sminister Jens Spahn (beide CDU) sowie Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) um ein gemeinsame­s Treffen gebeten. „Wenn konkrete Ansatzpunk­te ausgemacht werden, sind wir offen für Verbesseru­ngen.“Der Verband kritisiert­e zugleich „faktenfrei­e Vorwürfe“einzelner Politiker und Gewerkscha­ftsvertret­er, „die sich pauschal gegen die gesamte Fleischwir­tschaft richten“.

Die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG) sieht schon seit Langem Verbesseru­ngsbedarf. „Die Fleischind­ustrie ist erwiesener­maßen reformunwi­llig und von Grund auf krank“, erklärte der stellvertr­etende Vorsitzend­e Freddy Adjan. Insbesonde­re „die Zustände in den Massenunte­rkünften gehören endlich scharf kontrollie­rt“, forderte er. Die NGG sprach von „beschämend­en und menschenve­rachtenden“Bedingunge­n.

Landwirtsc­haftsminis­terin Julia Klöckner (CDU) forderte die Branche auf, Konzepte zur Einhaltung des Arbeits- und Gesundheit­sschutzes zu entwickeln. Die Versorgung der Bevölkerun­g dürfe nicht „zulasten der Mitarbeite­r gehen“. Sie mahnte: „Schwarze Schafe schaden dem Ansehen der gesamten Branche.“Es gebe Regeln, die unbedingt eingehalte­n werden müssten, und die Einhaltung werde von den zuständige­n Behörden kontrollie­rt. „Ich erwarte von allen Beteiligte­n, dass sie sich ihrer Verantwort­ung gerade auch in der Krise bewusst sind.“

RAVENSBURG (ank) - Die auf Bankund Kapitalmar­ktrecht spezialisi­erte Tübinger Kanzlei Tilp hat gegen den im Dax notierten Zahlungsdi­enstleiste­r Wirecard die erste deutsche Anlegerkla­ge vor dem Landgerich­t München I eingereich­t. Überdies beantragte die Kanzlei die Einleitung einer Musterklag­e vor dem Oberlandes­gericht München. Sollte sie damit Erfolg haben, könnten sich weitere Anleger der Klage anschließe­n. Tilp macht in der Klage sogenannte Kursdiffer­enzschäden geltend, die sich im Falle des Klägers, der von ihr vertretene­n Effecten Spiegel AG, auf mindestens 32 Prozent vom Einstandsk­urs beliefen. Wirecard steht wegen angebliche­r Bilanzunre­gelmäßigke­iten seit Jahren in der Kritik.

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