Bestätigung der Feuerwehr
ALLMENDINGEN (hog) - Seit dem Rücktritt von Patrick Fähnle von seinem Amt als Feuerwehrkommandant führte sein gewählter Stellvertreter Thomas Baur kommissarisch das Amt als Gesamtkommandant der Feuerwehr Allmendingen. In seiner Sitzung am Mittwoch bestätigte der Gemeinderat Thomas Baur als Gesamtkommandant. Gemäß der Feuerwehrsatzung hätte die Wahl des Gesamtkommandanten und seines Stellvertreters in einer Hauptversammlung der Feuerwehr stattfinden müssen. Dem Coronavirus geschuldet wurde die Wahl in Rücksprache mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Kreisbrandmeister Ralf Ziegler, als Briefwahl durchgeführt.
Das entsprach einer geheimen Wahl. Thomas Baur wurde dabei mit 91,86 Prozent zum Gesamtkommandanten gewählt, Martin Braig mit 91,57 Prozent zu seinem Stellvertreter. Der Gemeinderat bestätigte durch einstimmigen Beschluss die Wahl von Thomas Baur zum Gesamtkommandanten der Feuerwehr Allmendingen und die Wahl von Martin Braig zum stellvertretenden Gesamtkommandanten.
Die Feuerwehrkameraden waren in Absprache mit der Verwaltung nur mit einer kleinen Delegation zur Gemeinderatssitzung erschienen, da Feuerwehrübungen derzeit ausgesetzt sind. Die drei Abteilungen der Feuerwehr Allmendingen waren repräsentiert. am Mittwoch bei drei Baugesuchen jeweils einstimmig sein Einvernehmen erteilt. Im Falle des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Stegäckerstraße in Schwörzkirch waren hierzu zwei Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplans notwendig. Das Gremium erteilte den Dispens bezüglich der Überschreitung der Wandhöhe von 3,5 Meter um 73 Zentimeter auf 4,23 Meter, ebenso für die Überschreitung der zulässigen Höhe bei Aufschüttungen von 1,2 um 0,7 auf 1,9 Meter am höchsten Punkt. Ortsvorsteher Hermann Mall sagte, er sei froh, dass die Maßnahme eine Baulücke schließt.
Das Einvernehmen ist vom Gemeinderat bei der Sitzung auch erteilt worden für die Erweiterung des Wohnhauses und den Neubau eines Carports in der Goethestraße in Allmendingen. Bürgermeister Florian Teichmann argumentierte, das geplante Bauvorhaben füge sich in die vorhandene Bebauung ein.
Im dritten Fall handelte es sich um eine Bauvoranfrage wegen Immissionsschutz bezüglich der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der „Lange Straße“in Grötzingen.
Hier müsste zuvor ein bestehendes Gebäude abgebrochen werden. Das Landratsamt muss nun prüfen, ob dem Antragsteller gegen landwirtschaftliche Betriebe aufgrund deren Geruchsbelästigung Abwehrrechte zustehen könnten. Dies könnte einem Neubau entgegenstehen.